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Veröffentlicht: 08.09.2016
Aktualisiert: 08.09.2016

Freundschaftsdienst Autoverleih: was es zu beachten gibt

Ob Umzug, Spritztour oder Ausflug – es gibt zahlreiche Gründe, sich das Auto von Verwandten oder Freunden für einen bestimmten Zeitraum auszuleihen. Hierbei geht eine Vielzahl der Verleiher davon aus, dass die kurzzeitige Ausleihe keine gravierenden Folgen nach sich ziehen wird. Völlig außer Acht gelassen, dass sich die KFZ-Versicherung bei nicht eingetragenen Fahrern im Schadensfall erhöhen kann.

Freundschaftsdienste gehören zum Leben dazu

Der Verleih des eigenen Autos gehört für viele Autofahrer zur Selbstverständlichkeit. Dabei werden sich weniger Gedanken um die Entstehung eines möglichen Unfalls gemacht. Steht in einem solchen Fall die Unverletzlichkeit des fahrenden Freundes an erster Stelle, kann sich der Sachverhalt dennoch zu einer Belastungsprobe für die Freundschaft entwickeln.

Der Unterschied zwischen Mieten und Leihen

Im Allgemeinen hört die Freundschaft zweier Personen spätestens beim Thema Geld auf. Ebenso kann diese Kameradschaft ein jähes Ende finden,   wenn dem Fahrzeugeigentümer im Zuge des Verleih sein Auto beschädigt hinterlassen wird. Umso entscheidender ist es, sich den Unterschied zwischen Mieten und Leihen vor Augen zu führen. Fahrzeuginhaber, die ihr Auto gegen Vereinbarung eines Entgelts zur Verfügung stellen, handeln im Rahmen des Mietrechts. Wird hingegen eine unentgeltliche Nutzung des Auto arrangiert, ist der Sachverhalt als Verleih einzuordnen. Gleichwohl für welche Art der Autonutzung entschieden wird, entstehen Betriebskosten wie zum Beispiel Kraftstoff, Öl und Autowäsche, die der Fahrzeugbesitzer zu tragen hat.

Verleih ist unentgeltlich, dafür komplizierter

Freundschaftsdienst Autoverleih: Verleih ist unentgeltlich, dafür komplizierter

Grundsätzlich kann der Verleiher nicht für die ganzheitliche Gebrauchstauglichkeit des Autos zur Rechenschaft herangezogen werden. Hierbei liegt lediglich eine Haftung im Falle grober Fahrlässigkeit und vorsätzlicher Handlung vor. Stellt sich im Zuge des Verleihs heraus, dass die Klimaanlage nicht funktioniert, ist dies kein Mangel. Hat man als Autobesitzer beispielsweise von einer defekten Bremse gewusst und lässt den ahnungslosen Entleiher dennoch mit dem Auto fahren, begeht man eine vorsätzliche Handlung. Im Schadensfall kann der Autobesitzer durch den Entleiher zur Rechenschaft gezogen werden. Im Rahmen des Autoverleihs kommt der Entleiher für sämtliche Betriebskosten auf. Im Unterschied zur Miete hat der Autobesitzer stets die Möglichkeit vom Leihvertrag zurückzutreten, um das Auto für seine eigenen Zwecke zu nutzen.

Erweiterung des Versichertenkreises der KFZ-Versicherung ist unabdingbar

Grundsätzlich empfiehlt es sich sämtliche Personen in dem Versicherungsvertrag zu erfassen, die das zu versichernde Auto in Zukunft fahren werden. Die Aufnahme zusätzlicher Personen führt in der Regel zu einem wesentlich höheren Risiko und damit auch zur Zahlung eines höheren Versicherungsbeitrags. Im Rahmen der Beitragsermittlung spielt insbesondere das Alter des jüngsten Fahrers eine große Rolle. Dementsprechend fallen die Versicherungsbeiträge für Fahranfänger zwischen 18 und 24 Jahren wesentlich höher aus, als bei Fahrern mit mehrjähriger Erfahrung.

Bei unzureichender Angabe droht Nachzahlung

Sofern der Versicherungsvertrag der abgeschlossenen KFZ-Versicherung (KFZ-Versicherung im Test)  lediglich einen zugelassenen Fahrer vorsieht, wird er mit günstigen Versicherungsbeiträgen belohnt. Die anschließende Ausleihe des Wagens kann sich als teures Wagnis herausstellen. Bei Eintreten eines Versicherungsfalls mag die KFZ-Versicherung zwar für die Schäden, die einem Dritten entstanden sind, aufkommen. Im Gegensatz dazu wird der Versicherte um Nachzahlung der Beiträge gebeten, die er durch seine Falschangabe eingespart hat. Des Weiteren liegt es im Ermessen des KFZ-Versicherers für diese Unsittlichkeit eine Vertragsstrafe in Höhe eines Versicherungsbeitrags zu verhängen.

Bei Unfallereignissen erhöht sich der Beitrag der Vollkaskoversicherung

Wird ein Unfall (Unfallversicherung im Test) von einem nicht vermerkten Fahrer ausgelöst, erstattet die Vollkaskoversicherung die entstandenen Fahrzeugschäden. Im Gegenzug ist der Fahrzeugbesitzer zur Zahlung einer Selbstbeteiligung verpflichtet. Darüber hinaus stuft man den KFZ-Versicherungsvertrag in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse ein. Folglich wird der Versicherungsnehmer zur Entrichtung eines wesentlich höheren Vollkasko-Beitrags herangezogen. Weitaus komplizierter gestaltet sich der Sachverhalt, wenn für das Auto gar kein Vollkaskoschutz besteht. In dem Zusammenhang bleibt der Autobesitzer auf den Kosten sitzen. Schließlich können in einem derartigen Fall keinerlei Leistungen aus der privaten Haftpflichtversicherung bezogen werden.

Strafzetteln mit der Herausgabe der Zulassungsbescheinigung entgehen

Freundschaftsdienst Autoverleih: Strafzettel mit der Herausgabe der Zulassungsbescheinigungen umgehen

Möchte man eventuellem strafrechtlichen Ärger von vorneherein aus dem Weg gehen, sollte die Zulassungsbescheinigung ausgegeben werden. Im Falle einer Kontrolle kann der Fahrende damit nachweisen, dass er ein berechtigter Fahrer des Autos ist. Im Zuge dessen ist es dem Entleiher zu empfehlen, einen Blick auf den Führerschein des Fahrers zu werfen, sodass ihm keinerlei Fahrlässigkeit angekreidet werden kann. Hat der Entleiher eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen, wird zunächst der Fahrzeughalter angeschrieben. Hier besteht die Möglichkeit zur Verweigerung jeglicher Auskunft bezüglich des Fahrers. Somit kann man als Fahrzeughalter das Bußgeld aus eigener Tasche zahlen und holt es sich im Anschluss vom Entleiher zurück. Sieht das Bußgeldschreiben auch entsprechende Punktierung in Flensburg vor, sollte im eigenen Interesse der Name des Fahrers gemeldet werden.

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Fazit

Freunde oder Bekannten mit dem Verleih des eigenen Autos einen Freundschaftsdienst zu erweisen, ist nicht verboten. Jedoch sollte in einem solchen Fall nicht auf die Aufsetzung eines Leihvertrages verzichtet werden. Dahingehend ist es genauso wichtig, dass die betreffenden Personen als Fahrer in der KFZ-Versicherung erfasst sind. Dies sorgt dafür, dass die Folgen eines eventuellen Unfalls geregelt sind.