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Kinder­inva­lidi­täts­ver­siche­rung im Test & Tarifvergleich

Aktuelle Tests Tipps für den Vergleich & kostenloser Tarifvergleich 2024

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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Test 2020 der Kinder­inva­lidi­täts­ver­siche­rung von Stiftung Warentest werden insgesamt 11 Versicherungsprodukte überprüft.
  • Barmenia bietet aktuell als einziger Anbieter auf dem Markt eine explizite Kinder­inva­lidi­täts­ver­siche­rung an. Bei anderen Versicherern ist diese als Zusatzbaustein zur Kinder­unfall­versicherung erhältlich.
  • Beim Vergleich von Kinder­inva­lidi­täts­ver­siche­rung sollten Eltern auf einige wichtige Punkte achten, u. a. auf die maximale Rentenhöhe, das Um­stellungs­recht und die versicherten Krankheiten.

Testberichte zur Kinderinvaliditätsversicherung: Zusammenfassung und Vergleich

Da es sich bei der Kinder­inva­lidi­täts­ver­siche­rung um ein sehr spezielles Versicherungsprodukt handelt, gibt es generell nicht so viele Anbieter. Dementsprechend wird die Kinder­inva­lidi­täts­ver­siche­rung sehr selten in unabhängigen Tests untersucht. Einzig Stiftung Warentest hat 2020 Tarife zur Kinderinvaliditätsversicherung geprüft. Die Barmenia, die als einziger Versicherer derzeit eine „echte“ Kinderinvaliditätsversicherung anbietet, kann als Testsieger überzeugen.

Wenn Sie wissen möchten, welcher Anbieter für Ihre persönliche Situation der beste ist, dann stellen Sie uns eine kostenfreie Anfrage und fordern Sie einen Tarifvergleich an.

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Kinder­inva­lidi­täts­ver­siche­rung im Test bei Stiftung Warentest 2020 (Stand: 2022)

Das Versicherungskonzept der Kinder­inva­lidi­täts­ver­siche­rung wird zuletzt von Stiftung Warentest im Jahr 2020 untersucht. Dabei handelt es sich um eine Aktualisierung der Untersuchungen von 2014. Es werden 11 Angebote im Hinblick auf ihre Versicherungsbedingungen auf den Prüfstand gestellt (Quelle).

Zu den Testsiegern gehören die folgenden Tarife:

  • Barmenia: KISS (Sehr gut)
  • CosmosDirekt: Kinderschutz-Plan (Gut)
  • Ergo: Kinder-Invaliditäts-Zusatzversicherung (kidZ)

So testet Stiftung Warentest

Die Experten setzen folgende Bedingungen für den Test:

  • Zahlung einer lebenslangen Monatsrente von 1.000 Euro oder einmalig 100.000 Euro oder eine Kombination aus beidem bei Behinderungs­grad 50 oder bei einer 50 prozentigen Invalidität
  • Je früher das Kind versichert werden kann und je älter das Kind bei Versicherungsabschluss sein darf, desto besser.
  • Was für Leistungsausschlüsse werden vereinbart?
  • Verständlichkeit der Antragsformulare (30 Prozent Gewichtung)
  • Vertragsbedingungen (70 Prozent)

Anbieter der Kinder­inva­lidi­täts­ver­siche­rung

  • Barmenia – Kinder-Invaliditäts-Sorglos-Schutz (KISS)
  • Allianz – Kinder Unfallschutz mit Zusatzbaustein Kinder­invalidi­täts-Schutz
  • Ergo – Unfallschutz für Kinder
  • DEVK – Junior Plus (erweiterte Kinder­unfall­versicherung)
  • Provinzial – Kinderunfallversicherung
  • WGV – Kinderunfallversicherung mit Zusatzbaustein Invaliditäts-Zusatzversicherung von Kindern (KIZ)
  • Württembergische – Kinderunfallversicherung
  • Münchener Verein – Grund­fähig­keits­zusatz­versicherung für Kinder
  • Gothaer – Perikon Junior mit Schwere Krankheiten Absicherung
  • Zurich – Grund­fähigkeits-Schutz­brief für Kinder

Fragen zur Kinder­inva­lidi­täts­ver­siche­rung?

Wenn Sie Ihr Kind mit einer Kinder­inva­lidi­täts­ver­siche­rung absichern möchten, dann kontaktieren Sie uns. Unsere Versicherungs­experten kennen den Markt und können mit Ihnen gemeinsam eine passende Versicherungslösung finden. Sie erreichen uns telefonisch unter 030 120 82 82 8 oder per E-Mail unter [email protected].

Kinder­inva­lidi­täts­ver­siche­rung oder Unfallversicherung?

Definition Kinder­inva­lidi­täts­ver­siche­rung

Bei dem Versicherungskonzept der Kinder­inva­lidi­täts­ver­siche­rung handelt es sich um eine erweiterte, kombinierte Unfallversicherung. Sie tritt in Leistung, sobald Kinder unter schweren Erkrankungen, wie zum Beispiel Leukämie, Krebs oder Diabetes zu leiden haben. Im eintretenden Versicherungsfall können die jeweiligen Leistungen über eine monatliche Rente oder Einmalzahlung bezogen werden. Gute Kinder­inva­lidi­täts­ver­siche­rungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie bereits bei Vorlage eines Schwerbehinderten­ausweises die Versicherbarkeit sicherstellen.

Ergänzung zur Unfallversicherung für Kinder

Die Kinder­inva­lidi­täts­ver­siche­rung stellt keine Alternative zur Unfallversicherung dar, sondern vielmehr eine Ergänzung. In dem Zusammenhang hinterfragt die Kinder­inva­lidi­täts­ver­siche­rung nicht die Ursache. Stattdessen konzentriert sie sich auf die Absicherung eintretender Unfälle oder Krankheiten. Eltern müssen sich nicht mit der Beantwortung ausführlicher Gesundheitsfragen beschäftigen. Im Vergleich zu anderen Vorsorgeabsicherung, wie etwa der privaten Kranken­versicherung oder der Berufs­unfähig­keits­versicherung, fällt die Gesundheitsprüfung i. d. R. vereinfacht aus.

Kombination mit Unfallschutz

Die Kinder­inva­lidi­täts­ver­siche­rung wird auch oftmals in Kombination mit einer Unfallversicherung für Kinder angeboten. Viele Versicherer bieten den Schutz bei Invalidität als Zusatzbaustein an. Interessierte können sich daher auch an Ergebnissen der Unfallversicherung im Test orientieren.

Kinder­inva­lidi­täts­ver­siche­rung im Vergleich: Darauf ist zu achten

Checkliste: Kinder­inva­lidi­täts­ver­siche­rung

  • Alter des Kindes: Je früher Sie die Versicherung abschließen, desto günstiger die Konditionen.
  • Maximale Renten­höhe: Bei Vereinbarung einer monatlichen Rente erstattet die Versicherung einen Betrag, der zwischen 250 und 1.500 Euro liegt. Experten empfehlen eine monatliche Rente von mindestens 1.000 Euro. Wer sich hingegen für eine Kapital­auszahlung entscheidet, sollte darauf achten, dass sie eine Höhe von mindestens 200.000 Euro aufweist.
  • Leistungsfall: Die Versicherung sollte leisten, sobald das Kind infolge einer Krankheit oder eines Unfalls fortan mit einer chronischen und dauerhaften Erkrankung zu kämpfen hat, i. d. R. ab einer Invalidität von 50 Prozent. Hierbei können Eltern entweder eine einmalige Kapitalzahlung, lebenslange Rente oder eine Kombination aus beidem vereinbaren.
  • Versicherte Krankheiten: Am besten sollten so viele Krankheiten wie möglich in den Versicherungsbedingungen als versichert gelten. Achten Sie daher auch auf die Leistungsausschlüsse, die im Vertrag festgehalten sind.
  • Umstellungs­recht: Prüfen Sie, wann der Vertrag enden soll und ob spätestens dann ein Umstellungsrecht auf einen Erwachsenen­tarif möglich ist. Einige Tarife bieten auch die Möglichkeit, eine Umstellung auf eine Berufs­unfähig­keits­versicherung vorzunehmen. In jedem Fall sollte eine Umstellung in einen anderen Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich sein.
  • Zusatz­leistungen: Welche Zusatzleistungen werden angeboten (z. B. Reha-Management)?

Krankheiten, die zur Schwerbehinderung führen können
 – Epilepsie (selten)
 – Rückenmarkschäden
 – Multiple Sklerose
 – komplette Erblindung
 – Taubheit
 – Diabetes mellitus
 – Krebs
 – Mukoviszidose (mittelschwer)
 – Cushing Syndrom
 – Bronchialasthma

Flexibilität bietet die einmalige Kapital­zahlung

Versicherungsverträge, die eine Einmalzahlung vorsehen, sind sehr viel günstiger und erstatten ab einer Invalidität von einem Prozent. Darüber hinaus ist der zur Verfügung stehende Gesamtbetrag mit einer weitaus höheren Flexibilität gekennzeichnet. Im Gegensatz dazu sind Rentenleistungen an das Vorhandensein eines Invaliditätsgrads gebunden, der oftmals bei 50 Prozent liegt. In dem Zusammenhang besteht nur so lange ein Leistungsanspruch, wie der Beeinträchtigungsgrad nachgewiesen werden kann.

Möglichkeit einer Berufs­unfähig­keits­versicherung ohne Gesundheits­prüfung

Abhängig vom jeweiligen Versicherer endet die Kinder­inva­lidi­täts­ver­siche­rung zwischen dem 25. und 30 Lebensjahr. Danach haben damals versicherte Kinder u. U. die Möglichkeit, eine Berufs­unfähig­keits­versicherung abzuschließen. Diese weist in der Regel dieselbe Höhe auf wie die Rente der Kinder­inva­lidi­täts­ver­siche­rung. Dabei erfolgt der Abschluss auf Grundlage der Gesundheitsprüfung bei Antragsstellung einer Kinder­inva­lidi­täts­ver­siche­rung – folglich ohne Beantwortung etwaiger Gesundheitsfragen.

Sinnvoll aber teuer

So sinnvoll der Abschluss einer Kinder­inva­lidi­täts­ver­siche­rung erscheint, so kostspielig gestaltet sich dieser im Hinblick auf die Versicherungs­beiträge. Dahingehend ist es nicht verwunderlich, dass für die Kinder­inva­lidi­täts­ver­siche­rungen Jahresbeiträge zwischen 300 und 500 Euro veranschlagt werden.

Spar­möglich­keiten bei der Kinder­inva­lidi­täts­ver­siche­rung

Im Bereich der Kinder­inva­lidi­täts­ver­siche­rungen lassen sich Versicherungs­beiträge einsparen, wenn der Abschluss einer Police mit Einmal­zahlung in Erwägung gezogen wird. In diesem Fall verringern sich die Beiträge auf jährlich 230 Euro. Nichtsdesto­trotz sollte darauf geachtet werden, dass die Einmal­zahlung eine Höhe von mindestens 200.000 Euro aufweist. Schließlich kann ein Pflegefall durch eventuelle Hausumbauten oder ein behinderten­gerechtes Auto sehr teuer werden. Darüber hinaus muss die Einmalzahlung sämtliche Finanzen des Lebens­unterhalts abdecken. Nur wenige Versicherer bieten Kombinationen aus Rente und Einmalzahlung an, die wiederum sehr viel teurer ausfallen.

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