Autokauf von privat zu privat - was zu beachten ist
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Veröffentlicht: 28.04.2016
Aktualisiert: 28.04.2016

Autokauf von privat zu privat – was zu beachten ist

Ein Leben ohne ihr Lieblingsgefährt, dem Auto, können sich nur die allerwenigsten vorstellen. Eben diese gefürchtete Abhängigkeit auf öffentliche Verkehrsmittel verleitet zahlreiche Autofahrer dazu, dass sie ihrem Auto langjährige Treue geloben – bis ihm plötzlich der Gar ausgeht. Damit gar nicht erst auf Bus oder Bahn umgestiegen werden muss, nehmen sie Karossen bis zu einer bestimmten Preisgrenze unter Augenschein, wodurch die Absicht des Gebrauchtwagenkaufs stetig in den Vordergrund rückt. Aufgrund dieser Tatsache zeigen wir auf, was beim privatem Autokauf zu beachten ist.

Kfz-Versicherung geht bei Kauf auf neuen Besitzer über

Personen, die den Kauf eines Gebrauchtwagen anvisieren, haben bezüglich des Versicherungsschutzes nichts zu befürchten. Durch den Kauf des Gebrauchtwagens kommen sie nicht nur in den Besitz einer schicken Karosse, sondern werden gleichzeitig neuer Versicherungsnehmer der bereits abgeschlossenen KFZ-Versicherung (KFZ-Versicherung im Test). Hierbei ist der Käufer in Pflicht darauf zu achten, dass das Fahrzeug auch tatsächlich noch zugelassen ist. Ein Blick auf das Autokennzeichen genügt in dem Fall nicht. Vielmehr sollten die Zulassungsbescheingungen unter die Lupe genommen werden. Jedoch ist der neue Besitzer des Autos nicht an die bestehende KFZ-Versicherung gebunden, sodass er sie weder übernehmen noch eigenständig kündigen muss. In der Regel erlischt ihr Versicherungsschutz mit der Ummeldung und Vorlage einer neuen Versicherungsbestätigung.

Nachgelagerte Probleme mit der KFZ-Versicherung beim Verkauf

Unternimmt der Käufer nach Fahrzeugübergabe eine Spritztour und verursacht dabei einen Unfall (Unfallversicherung im Test), übernimmt die Kfz-Versicherung des Verkäufers sämtliche Haftpflicht- und Kaskoschäden. Ereignet sich in derartiger Zwischenfall bangen Verkäufer häufig um ihren Schadenfreiheitsrabatt. Jedoch gibt es keinen Grund zur Sorge. Schließlich hat der Unfallschaden keine Auswirkungen auf ihren Schadenfreiheitsrabatt. Stattdessen wird der Schadenfreiheitsrabatt des Käufers in Mitleidenschaft gezogen. Damit eine ordnungsgemäße Rückstufung des Käufers erfolgt, muss der Verkäufer seine KFZ-Versicherung über den Verkauf des Vehikels in Kenntnis gesetzt haben. Bei versäumter Auskunftserteilung weist der Versicherer jegliche Leistungsansprüche von sich. Haftpflichtschäden (Haftpflichtversicherung im Test) werden zwar vom Versicherer übernommen, doch gehen diese auf das Konto des Verkäufers, sodass seine Schadenfreiheitsklasse sinkt.

Maßnahmen, wie sich Verkäufer absichern können

Soll einer gewissen Verantwortung bei Schadensfällen von vorneherein aus dem Weg gegangen werden, ist es sinnvoll, dass der Verkäufer das Fahrzeug bei der Zulassungstelle und der KFZ-Versicherung abmeldet. Im Anschluss an die Abmeldung ist es ratsam, den Käufer um die Beschaffung eines Kurzzeitkennzeichens zu bitten. Ihre Ausstellung erfolgt in der Regel nur gegen Vorlage einer elektronischen Versicherungsbestätigung. Im Zuge der Abmeldung ist jedoch zu bedenken, dass abgemeldete Fahrzeuge auf öffentlichen Verkehrswegen, weder abgestellt noch bewegt werden dürfen.

Erstellung von Veräußerungsanzeigen

Ferner bewegt sich der Verkäufer auf der sicheren Seite, wenn zum Kaufvertrag auch die Erstellung zwei sogenannter Veräußerungsanzeigen berücksichtigt wird. Diese werden zum einen an die Zulassungsstelle und zum anderen an die KFZ-Versicherung übermittelt. Damit diese wirksam werden bedarf es der Unterschrift des Verkäufers und des Käufers. Durch die Erstellung einer derartigen Veräußerungsanzeige wird der Verkäufer von jeglicher Steuerpflicht entbunden.

Kaufvertrag unter Berücksichtigung wichtiger Kriterien

Bei der Aufsetzung des Kaufvertrages ist es wichtig, dass das Datum und die Uhrzeit der Fahrzeugübergabe aufgeführt sind. Mit Einschluss dieser Kriterien kann der Verkäufer genau bezeugen, dass ab diesem Zeitpunkt der neue Besitzer für etwaige Ordnungswidrigkeiten verantwortlich ist. Im Hinblick auf den Kaufvertrag ist zu beachten, dass auch ein Abschnitt zum Versicherungsschutz enthalten ist. Hierbei einigen sich Verkäufer und Käufer darauf, ob die bestehende Versicherung übernommen wird oder nicht.

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Fazit

Mit dem Kauf eines Gebrauchtwagens erwirbt der Käufer sowohl Auto als auch bestehende KFZ-Versicherung. Damit der Verkäufer im Schadensfall nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann, ist es ratsam etwaige Regelungen bezüglich des Versicherungsschutzes im Kaufvertrag festzuhalten. Auf die Weise kann der Käufer nach Lust und Laune Spritztouren unternehmen ohne, dass der Verkäufer durch etwaige Rückstufung in Miteidenschaft gezogen wird.