KFZ-Versicherung - wie Schummlern das Handwerk gelegt wird
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Veröffentlicht: 11.05.2016
Aktualisiert: 11.05.2016

KFZ-Versicherung – wie Schummlern das Handwerk gelegt wird

Steht der Abschluss einer KFZ-Versicherung an, müssen sich Autofahrer mit der Beantwortung zahlreicher Versicherungsfragen auseinandersetzen. Um in den Genuss günstiger Versicherungsbeiträge zu gelangen, neigen einige Autofahrer dazu, geringere Kilometerzahlen und nutzungsberechtigte Personen anzugeben, als es tatsächlich der Fall ist. Doch nicht selten kommt es vor, dass die flunkernden Versicherungsnehmer mit ihrer Unwahrheit auffliegen und plötzlich zur Kasse gebeten werden.

Versicherungsbetrug ist weit verbreitet

Laut einer Studie des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft liegt bei nahezu jedem zehnten gemeldeten Schadensfall ein Versicherungsbetrug vor. Das Tätigkeitsfeld eines Versicherungsbetrügers ist vielfältig. Dieses reicht von der Falschangabe von Daten bis hin zu fingierten Schäden. Im Zuge dessen wird die Unfallfolge eines Schadens anders abgelichtet, als sie tatsächlich vorgefallen ist. Ein anderes Szenario von Versicherungsbetrug zeichnet sich ab, wenn der Versicherungsnehmer die Schadenssumme zu hoch ansetzt. Im Bereich der KFZ-Versicherung (KFZ-Versicherung im Test) tritt häufig der Fall ein, dass Schäden mit Absicht entstehen oder der Schadensverlauf anders reflektiert wird, als er sich wirklich zugetragen hat.

Freundschaftsdienste als sehr kostspielige Laster der Versicherungen

Ebenso von Versicherungsbetrug betroffen sind Bereiche, wie die Hausratversicherung (Hausratversicherung im Test) und private Haftpflichtversicherung (Haftpflichtversicherung im Test). Insbesondere die private Haftpflichtversicherung wird mit sogenannten Freundschaftsdiensten vermehrt in Mitleidenschaft gezogen. Da die private Haftpflichtversicherung bei Eigenverschulden nicht aufkommt, wird gewöhnlich ein Bekannter des Schadensvorfalls bezichtigt.

Versicherungsbetrug bei neuer Produktinnovation

Versicherungsbetrug nimmt auch bei mobilen Endgeräten, wie Smartphones (Handyversicherung im Test) und Laptops stetig zu. Nach Angaben des GdV war von 20.000 gemeldeten Schädensfällen die Hälfte nicht nachvollziehbar gewesen. Jedoch waren Auffälligkeiten erkennbar. In dem Zusammenhang wurden Schadensfälle gemeldet, sobald eine neue Geräteinnovation auf den Markt kam.

Mögliche Strafen beim Schummeln

KFZ-Versicherung: Mögliche Strafen beim Schummeln

Versicherungsnehmer, die ihre KFZ-Versicherung über einen Schadensfall in Kenntnis setzen, müssen damit rechnen, dass ihre Vertragsunterlagen auf Richtigkeit hin überprüft werden. Im Zuge der Kontrolle gibt beispielsweise der Unfallbericht der Polizei Aufschluss über den Standort und Fahrer des Unfallautos. Wie aufrichtig der Versicherungsnehmer gegenüber seiner KFZ-Versicherung wirklich ist, offenbart die Werkstattrechnung mit Angabe der jährlichen Kilometer. Hat der Versicherungsnehmer bei Vertragsunterzeichnung falsche Angaben gemacht und fliegt mit seiner Lüge auf, können ihn unterschiedliche Strafmaße treffen:

Nachberechnung des Versicherungsbeitrags

Sofern falsche Angaben zur Kilometerzahl und der Anzahl der fahrenden Personen gemacht wurden und es kommt raus, erheben die Versicherungsgesellschaften im Nachhinein die ihnen zustehenden Versicherungsbeiträge. Im schlimmsten Fall kommt auf den Versicherungsbetrüger eine Vertragsstrafe zu.

Ein Jahresbeitrag Vertragsstrafe

Bei absichtlicher Verfälschung der Tatsachen erwarten den Versicherungsnehmer je nach Versicherungsgesellschaft Strafen wie zum Beispiel ein Jahresbeitrag Vertragsstrafe. Jedoch kommt diese Art der Bestrafung in der Praxis weniger zur Anwendung. Schließlich müsste die KFZ-Versicherung beweisen, dass der Versicherte die Angaben mit Absicht verfälscht hat. Und das gestaltet sich mehr als schwierig. Gelingt es ihnen aber die Sachlage aufzuklären, könnte es für den Betrüger teuer werden. Beispielsweise hat das Amtsgericht Heidenheim im Jahre 2008 bei Entlarvung eines Versicherungsbetrugs eine Vertragsstrafe von 500 Euro verhängt.

Einschaltung eines Gutachter führt oft zum Rauswurf aus Versicherung

Um die Anzahl der Betrugsversuche zu verringern, greifen Versicherer vermehrt zur Einschaltung von Gutachtern. Ungeachtet, welche Höhe die Schadensmeldung aufweist, prüfen sie den vorliegenden Fall auf Herz und Niere. Sobald der Betrüger auf frischer Tat ertappt wird, entzieht man ihm nicht nur den Versicherungsschutz,  sondern die Versicherung sieht sich auch gezwungen, ihm zu kündigen. Neben dem Rauswurf muss der Betrüger auch alle entstandenen Kosten, wie zum Beispiel Gutachterkosten und Strafanzeige übernehmen. Darüber hinaus wird der Versicherungbetrüger auch im Hinweis- und Informationssystem erfasst, das ihm der Abschluss zukünftiger Versicherungen erschwert.

Negative Folgen für alle Versicherten

Jedes Jahr werden rund vier Milliarden Euro an Schäden infolge Versicherungsbetrug registriert. Eine beträchtliche Summe, die sich insbesondere auf die Berechnung des Versicherungsbeitrags auswirkt. Denn mit zunehmendem Schadensaufwand der Versicherer wird auch der zu zahlende Versicherungsbeitrag angehoben.

Versicherungsbeiträge sparen geht auch anders

Vermuten Autofahrer eine niedrige Ansetzung ihrer gefahrenen Kilometer, müssen sie dies ihrer KFZ-Versicherung umgehend mitteilen. Einige Versicherungsgesellschaften koppeln die Informationspflicht an eine Abweichung von 15 Prozent, während andere eine Einstufung in Klassen vornehmen. Rutscht der Versicherungsnehmer in eine andere Klasse ist er in der Informationspflicht. Die Mitteilung ist auch dann sinnvoll, wenn sehr viel weniger gefahren wurde als geplant. Unter Umständen kommt der Autofahrer in den Genuss von Beitragserstattungen. Anstelle des Schummelns ist es Autofahrern zu empfehlen, die Versicherungsangebote der Konkurrenz unter die Lupe zu nehmen und einen eventuellen Wechsel vorzunehmen.

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Fazit

Um einem Versicherungsbetrug zu entgehen, ist es ratsam, die jährliche Fahrleistung genau einzuschätzen. Stellt man im späteren Verlauf fest, dass die Fahrleistung deutlich höher ist, als im Versicherungsvertrag angegeben, sollte der Versicherer unmittelbar darüber in Kenntnis gesetzt werden.