Die 4 häufigsten Irrtümer der Rechtsschutzversicherung
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Veröffentlicht: 07.01.2016
Aktualisiert: 17.10.2018

Die 4 häufigsten Irrtümer der Rechtsschutzversicherung

Erscheint eine streitbare Angelegenheit ausweglos, verfolgt man häufig die Denkweise: „meine Rechtsschutzversicherung regelt das schon.“ Doch längst nicht jede Streitigkeit kann durch die Rechtsschutzversicherung geregelt werden. Aufgrund dieser Tatsache präsentieren wir die 4 häufigsten Irrtümer der Rechtsschutzversicherung.

Recht haben und behalten ist teuer

Sich im Recht fühlen bedeutet nicht, dass dem Rechtsanspruch auch tatsächlich stattgegeben wird. Häufig haben Geschädigte das Problem, ihre eigenen Rechtsansprüche nicht ohne Einschaltung eines Rechtanwalts durchsetzen zu können. Eben diese Mithilfe lassen sich versierte Anwälte sehr viel kosten, sodass Streithähne mit immensen Rechtskosten zur Kasse gebeten werden. In dem Zusammenhang wird der Besitz einer Rechtsschutzversicherung (Rechtsschutzversicherung im Test) umso bedeutender. Denn sie wehrt das finanzielle Risiko eines Rechtsstreits ab. Ereignet sich ein Rechtsstreit erstattet die Rechtsschutzversicherung, die Kosten für die Beauftragung des Rechtsanwalts sowie anfallende Gerichtsgebühren oder Aufwandsentschädigungen für Zeugen.

Typische Irrtümer der Versicherten

Auch wenn es nicht üblich ist, dass Streitigkeiten stets mithilfe gerichtlicher Instanzen gelöst werden, kann der Besitz einer Rechtsschutzversicherung sehr hilfreich sein. Jedoch sollte die Einsatzbereitschaft der Rechtsschutzversicherung nicht zu hoch bewertet werden. Nicht jede Meinung, die wir im Hinblick auf die Rechtsschutzversicherung haben, entspricht auch tatsächlich der Wahrheit, wie einige typische Irrtümer beweisen:

Irrtum Nr. 1 „Der Versicherer kann mich nicht aus dem Vertrag werfen, nur weil ich ein einziges Mal seine Leistungen in Anspruch genommen habe“

Wer diese Denkweise verfolgt, tappt im Dunkeln. Die Rechtsschutzversicherung hat sehr wohl das Recht ihren Versicherungsnehmern nach nur einem Schadensfall zu kündigen. Diese Regelung ist in den allgemeinen Versicherungsbedingungen der Rechtsschutzversicherung festgeschrieben. Demnach liegt es in dem Ermessen der Versicherungsgesellschaft, ab welcher Anzahl von Schadensfällen sie ihren Versicherten den Versicherungsschutz entzieht. In dem Zusammenhang darf auch nicht vergessen werden, dass Rechtsschutzversicherungen, zum Schutze ihres Versichertenkreises, dazu verpflichtet sind, sich von ungünstigen Risiken (Risikolebensversicherung im Test)  zu verabschieden.

Irrtum Nr. 2: „Ich bin vorsichtig und lasse mich nur auf Streit ein, wenn ich sicher bin, zu gewinnen. Deshalb brauche ich auch keinen Rechtsschutz“

Menschen, die nach diesem Grundsatz leben, machen sich erst dann Gedanken um die Rechtsschutzversicherung, wenn ihnen ein Gerichtsverfahren bevorsteht. Häufig zu spät – bis dahin sind horrende Summen durch die Einschaltung des Anwalts und Gerichts entstanden, die von dem Streitenden selbst getragen werden müssen. Je nach entstandener Kostenhöhe könnte das für den Geschädigten der finanzielle Ruin bedeuten. Vor diesem Hintergrund gehört die Rechtsschutzversicherung zu den abzuschließenden Pflichtversicherungen. Jeder noch so kleine Rechtsstreit kann sich zu einem wahrlichen Problem für die Beteiligten entwickeln, vor allem wenn es um die Durchsetzung der eigenen Interessen geht. Eine Rechtsschutzversicherung verhindert, dass jede noch so kleine Streitigkeit zu einer finanziellen Belastung ausartet.

Kostenbeispiel bei einem Verkehrsrechtsstreit

Nach einem Verkehrsunfall (Unfallversicherung im Test) verlangt der Geschädigte einen Schadensersatz in Höhe von 20.000 und Schmerzensgeld, doch der Unfallverursacher sieht keinen Bedarf, den Anspruch auszuzahlen. Im Zuge dessen zieht der Geschädigte einen Rechtsanwalt zu Rate, dessen Verhandlungen jedoch erfolglos bleiben. Nichtsdestotrotz entsteht ihm, durch die Einschaltung des Anwalts, ein Kostenaufwand von ungefähr 1.000 Euro. Werden die Streitigkeiten vor Gericht fortgeführt, steigen die Kosten um 2.000 Euro. Verliert der Geschädigte den gerichtlichen Prozess, muss er nicht nur seine Kosten tragen, sondern auch die des Angeklagten. Steht als nächsten Schritt die Berufung des Prozesses an, folgen noch weitere Kosten von 5.000 Euro.

Irrtum Nr. 3: „Nach einer dreimonatigen Wartefrist bin ich für eventuell anstehende Streitigkeiten auf jeden Fall rechtsschutzversichert.“

Gehen Versicherungsnehmer von dieser Annahme aus, haben sie im schlimmsten Fall keinen Anspruch auf die abgeschlossene Versicherungsleistung. Unabhängig davon, wie die Erfolgschancen eines Rechtsstreits stehen, wird dieser auf Grundlage der Folgeereignistheorie unter die Lupe genommen. Die Folgeereignistheorie besagt, dass Versicherer genau prüfen, ob sich der Schadensfall nicht doch in der Vergangenheit, vor Versicherungsabschluss,  abgespielt hat.

Beispiel für einen versicherten Sachverhalt gemäß Folgeereignistheorie

Ein erkrankter Patient bekommt von seinem Arzt Medikamente verordnet. Ein Jahr später schließt er eine Rechtsschutzversicherung ab und erkrankt im nachfolgenden Jahr schwer. Dabei ist die nachfolgende Erkrankung des Patienten auf eine falsche Medikation des Arztes zurückzuführen.


Neben der Folgeereignistheorie, schreiben einige Versicherer bestimmte Wartezeiten für bestimmte Versicherungsbereiche vor:

Rechtsbereich Versicherungsleistung Wartezeit
Privat-Rechtsschutz Schadensersatz Rechtsschutz keine
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht keine
Steuer Rechtsschutz keine
Straf-Rechtsschutz keine
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz keine
Beratungs-Rechtsschutz keine
Opfer-Rechtsschutz keine
Arbeits-Rechtsschutz 3 Monate
Verwaltungs-Rechtsschutz 3 Monate
Rechtsschutz in Unterhaltssachen 12 Monate
Rechtsschutz in Ehesachen 36 Monate
Verkehrs-Rechtsschutz Schadenersatz-Rechtsschutz keine
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht  keine
Steuer-Rechtsschutz keine
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen  keine
Straf-Rechtsschutz keine
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz keine
Sozial-Rechtsschutz keine
Berufs-Rechtsschutz Disziplinar- und Standesrechtsschutz keine
Arbeits-Rechtsschutz 3 Monate
Rechtsschutz für Wohn- und Mietangelegenheiten Steuer-Rechtsschutz keine
Straf-Rechtsschutz  keine
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz keine
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz 3 Monate
Spezial-Straf-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz  keine
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz keine
Disziplinar- und Standesrechtsschutz keine
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen keine

Irrtum Nr. 4: „Die Rechtsschutzversicherung übernimmt nach der Deckungszusage alle Anwalts-Honorarkosten.“

Wer auf eine ganzheitliche Übernahme der Anwaltskosten hofft, der wartet vergebens. Dahingehend zahlt die Rechtsschutzversicherung nur den Anteil der Beratungs- und Vertretungskosten, der im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegt wurde. In der Regel übernimmt die Rechtsschutzversicherung jene Kosten, die für die Verfolgung eines Rechtsanspruchs bzw. zur Abwehr der Klage entstehen. Zu diesen Kosten zählen die eigenen Anwaltskosten, die Gerichtskosten und die entstandenen Kosten der gegnerischen Partei, falls die Verhandlungen zu einem Prozessverlust führen. Sofern der Klagende ein individuelles Honorar mit seinem Verteidiger aushandelt, muss er die über den Anwaltssatz hinausgehenden Kosten aus eigener Tasche zahlen.

Zur Durchsetzung des Rechtsanspruchs werden unterschiedliche Leistungen erstattet

Bei entsprechender Notwendigkeit werden auch entstehende Reisekosten zu einem anderen Gericht oder Kosten für die Beauftragung eines neuen Rechtsanwalts von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Die Notwendigkeit wird nur dann stattgegeben, wenn kein Anwalt im Klageort gefunden werden kann. Sofern der Versicherte Zeugen stellen muss oder zur Anfertigung eines kotenintensiven Gutachtens herangezogen wird, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die entstehenden Kosten. Auch nur dann, wenn sie die Durchsetzung des eigenen Rechtsanspruchs unterstützen.

Keine Kostenübernahme in der Rechtsschutzversicherung

Jedoch gibt es Kostenpunkte, deren Übernahme von der Rechtsschutzversicherung schlichtweg abgelehnt wird:

  • Wechsel des Anwalts
  • Durchführung von Scheidung und Familienrechtsstreitigkeiten
  • Vorbeugende Beratung
  • Missbrauch der Rechtsschutzversicherung
  • Aussichtslosigkeit der Klage/Verteidigung
  • Nicht erfüllte Wartezeit

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Fazit

Unabhängig davon, welches Ausmaß ein Streit annehmen kann, sollte jeder den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung in Erwägung ziehen. Schließlich kann man sich nicht davor bewahren, dass der bestehende Streit vor Gericht landet und immense Kosten nach sich zieht. Jedoch sollte man beachten, dass die Rechtsschutzversicherung nicht jeden Kostenpunkt übernimmt. Diese typischen Irrtümer zeigen, wie wichtig das Kleingedruckte im Versicherungsvertrag tatsächlich ist. Bei Nichtbeachtung wird der Versicherte mit ungeahnten Kosten zur Kasse gebeten.