Die Versicherung hat gekündigt - wie der Versicherungsschutz gerettet werden kann
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Veröffentlicht: 17.12.2015
Aktualisiert: 17.10.2018

Die Versicherung hat gekündigt – wie der Versicherungsschutz gerettet werden kann

Es ereignet sich ein Schadensfall, die Versicherung führt die Schadensregulierung durch und kündigt den bestehenden Versicherungsvertrag mit dem Versicherungsnehmer. Auch wenn eine solche Fallsituation auf den ersten Blick undenkbar erscheint, wird dieses Szenario immer öfter erlebt. Doch kann der Versicherer den bestehenden Versicherungsschutz einfach so kündigen? Im Zuge dessen klären wir zunächst über die rechtlichen Aspekte einer derartigen Situation auf. Im Anschluss daran zeigen wir auf, was im Falle einer Kündigung zu tun ist. Zu guter Letzt geben wir einige Empfehlungen und Tipps, wie Ärger mit der Versicherung abgewehrt werden kann.

Versicherung hat das Recht zur Kündigung

Nimmt man den vorliegenden Versicherungsfall hinsichtlich seiner rechtlichen Komponenten unter die Lupe, kann der Versicherung kein Vorwurf gemacht werden. Rechtlich gesehen können sich Versicherer nach einer Schadensmeldung von ihren bestehenden Versicherungsnehmern verabschieden (Die Versicherung zahlt nicht – das Dilemma zahlreicher Versicherter). Dabei erfolgt die Auflösung des Versicherungsvertrages mittels einer außerordentlichen Kündigung innerhalb eines Monats. Schließlich sind die Versicherungen dazu verpflichtet, sich von ungünstigen Risiken, zum Schutze der anderen Versicherten abzuspalten.

Zugang zur Versicherung – nur mit Beantwortung der Gesundheitsfragen

Die Versicherung hat gekündigt - Beantwortung der Gesundheitsfragen

Wurde dem Versicherungsnehmer aufgrund hoher Schadensfälle der Versicherungsschutz gekündigt, sieht er sich mit einem großen Problem konfrontiert. Zahlreiche Versicherungen sind freiwillige Versicherungen und bleiben somit frei von jeglicher Annahme durch die Versicherungsgesellschaft. Ein solches Abbild spiegelt sich häufig bei den KFZ-Versicherungen wider. Im Gegensatz dazu gibt es Versicherungen, die eine Annahme verweigern können. Bei Beantragung eines neuen Versicherungsvertrages erfolgt in der Regel eine Gesundheitsprüfung, die folgende Fragen zugrunde legt:

  • Gab es bereits Schäden? Wenn ja, welche?
  • Gab es bereits Schäden? Wenn ja wie viele?

Die Antworten der Gesundheitsfragen sollten der Wahrheit entsprechen

In dem Fall müssen die Fragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. In der Regel werden die persönlichen Daten im ersten Abschlussverfahren in einer zentralen Auskunftsdatei festgehalten, sodass jegliche Diskrepanzen zwischen den Daten und gegebenen Antworten zu einem unmittelbaren Ausschluss führen.

Kündigungsumkehr sichert den Neuabschluss einer Versicherung ab

Neben der Hoffnung auf einen Neuabschluss bleibt dem gekündigten Versicherungsnehmer die Möglichkeit, eine Kündigungsumkehr bei der Versicherung zu erwirken. Nach erfolgter Kündigung seitens der Versicherung hat man es als Versicherungsnehmer schwer, eine neue Police abschließen zu können. Denn der neue Versicherer muss über den Kündigungsgrund aufgeklärt werden und sieht es nicht gern, wenn die vorherige Versicherungsgesellschaft das Vertragsverhältnis gekündigt hat. Damit diese Problematik gar nicht erst aufkommt, ist es ratsam dem Versicherer um eine Kündigungsumkehr zu bitten. Dahingehend revidiert der Versicherer seine Kündigung und der Versicherungsvertrag wird vom Versicherungsnehmer gekündigt.

Individuelle Vereinbarungen mit der Versicherung treffen

Alternativ zur Kündigungsumkehr kann mit dem Versicherer auch eine mögliche Sanierung des Versicherungsvertrages ausgehandelt werden. Hierbei wird der Versicherungsnehmer darüber aufgeklärt, zu welchen Bedingungen er den bestehenden Versicherungsschutz behalten darf.

Auswirkungen einer Kündigung auf andere Versicherungsbereiche

Wie sich ein bereits gekündigtes Vertragsverhältnis auf den Abschluss unterschiedlicher Versicherungen auswirkt, wird im Nachfolgenden geklärt:

Wohngebäudeversicherung nur bei Leistungskürzung und höherer Selbstbeteiligung möglich

Die Versicherung hat gekündigt - Wohngebäudeversicherung differenziert Schäden

Wurden nur ein bis mehrere Sturmschäden während der Versicherungslaufzeit registriert, ist es sehr viel einfacher an eine neue Wohngebäudeversicherung (Gebäudeversicherung im Test) zu gelangen, als bei mehreren Leitungswasserschäden. Bei mehreren Leitungswasserschäden besteht meist keine Möglichkeit für einen Versicherungsabschluss, es sei denn man veranlasst die Sanierung der Wasserzu- und Ableitungssysteme. Um den Versicherungsschutz einer Wohngebäudeversicherung genießen zu dürfen, ist es hilfreich, sich auf eine hohe Selbstbeteiligung im Schadensfall einzulassen. Ist die Schadenshäufigkeit auf Elementarschäden zurückzuführen, kann der Versicherungsabschluss nur erfolgreich vonstattengehen, wenn dieser Aspekt nicht im Versicherungsschutz aufgeführt wird.

KFZ-Versicherungen sind zur Annahme verpflichtet

Anders als bei den anderen Versicherungen ist die KFZ-Versicherung (KFZ-Versicherung im Test) an eine Annahmepflicht gebunden. Dabei beschränkt sich die Annahmepflicht auf die Haftpflicht, nicht aber auf die Voll- oder Teilkasko. Somit muss die KFZ-Versicherung den Versicherungsnehmer aufnehmen, gleichwohl wie viele Schäden er sich hat zu Schulden kommen lassen. Die Anzahl der Schadensfälle macht sich spätestens aber in der Höhe des Versicherungsbeitrags oder dem eingeschränkten Versicherungsschutz bemerkbar.

Tierhalterhaftpflicht nimmt einen Versicherungsschaden sehr ernst

Genauso schwierig sieht es in der Tierhalterhaftpflicht (Tierhalterhaftpflicht im Test) aus, wenn sich ein Schaden innerhalb der letzten fünf Jahre ereignet hat. In dem Fall bleibt dem Versicherungsnehmer nichts anderes übrig, als der Versicherung eine Jahreszahlung der Versicherungsbeiträge anzubieten. Optional kann mit der Versicherung ein höherer Selbstbehalt ausgehandelt werden. Im schlimmsten Fall wechselt man sogar seinen tierischen Freund.

Haftpflichtversicherung  prüft Schadensfälle auf Täuschung

Wird innerhalb der Haftpflichtversicherung (Haftpflichtversicherung im Test) eine Anhäufung zahlreicher Schadensfälle registriert, die den Anschein fingierter Schadensfälle weckt, wird dieser Sachverhalt in der Regel in der zentralen Warndatei der Versicherung aufgenommen. In dem Zusammenhang können sich Versicherer auf diesen Eintrag berufen und die eingehende Versicherungsanfrage ablehnen.

Private Krankenversicherung behandeln Versicherten mit einer Rückstufung in den Basistarif

Erfolgt innerhalb der privaten Krankenversicherung (Private Krankenversicherung im Test) seitens der Versicherer, ist zunächst zu prüfen, auf welchen Bereich sich die Kündigung bezieht. Geht es um die Krankenversicherung (Gesetzliche Krankenversicherung im Test) ist die Pflicht gesetzlich geregelt, sodass lediglich im Versicherungsschutz, Abstriche hingenommen werden müssen oder eine Rückstufung in den Basistarif durchgeführt wird. Kommt es zu Schwierigkeiten in diesem Bereich ist es ratsam den Versicherungsombudsmann zu Rate zu ziehen.

Rechtsschutzversicherung beurteilt hohe Anzahl an Rechtsstreitigkeiten sehr unterschiedlich

Die Versicherung hat gekündigt - Rechtsschutzversicherung mit unterschiedlichen Ansichten

Zeigt sich der Versicherungsnehmer äußerst streitwütig und verursacht dadurch eine hohe Anzahl an Rechtsstreitigkeiten, beurteilen die Rechtsschutzversicherungen (Rechtsschutzversicherung im Test) diesen Fall sehr unterschiedlich. Einige Rechtsschutzversicherungen sorgen bereits bei zwei Schadensfällen innerhalb der letzten zwei Jahre dafür, dass dem Versicherungsnehmer gekündigt wird. Im Gegensatz dazu greifen andere Versicherer sehr viel später zum Rauswurf des Versicherten. Gleichwohl wie das Urteil ausfällt sind Rechtsschutzversicherungen an keine Annahmepflicht gebunden und können die Anfrage jederzeit verweigern. Hierbei ist ebenfalls zum Aushandeln eines höheren Selbstbehaltes zu raten.

Abwehrmöglichkeiten zur Rettung des bestehenden Versicherungsschutzes

Damit es zu keinen Schwierigkeiten mit der Versicherungsgesellschaft, sollten einige Abwehrmöglichkeiten verinnerlicht werden:

Selbstbeteiligung: Bei Erhöhung der Selbstbeteiligung zahlt der Versicherungsnehmer im Schadensfall einen Großteil des Schadens selbst. Dieses Verhalten wird meist mit einer Senkung der Prämien belohnt, da die gemeldeten Schäden häufig Kleinschäden sind und die Versicherung nicht für ihre Regulierung einspringen muss.

Kündigen: Erhält man von seinem Versicherer ein Kündigungsschreiben sollte man ihn um die Kündigungsumkehr bitten. Das hat den Vorteil, dass die Frage von wem die Kündigung ausging, mit dem Versicherungsnehmer beantwortet werden kann. Im umgekehrten Fall wird es für den Versicherten schwer an einen neuen Versicherungsvertrag zu gelangen.

Nachzahlen: Sofern der Versicherungsnehmer mit den Versicherungsbeiträgen im Rückstand ist und eine Zahlungsfrist mit Kündigungsandrohung erhält, sollten die ausstehenden Versicherungsbeiträge umgehend entrichtet werden.

Nachmelden: machen sich nach Versicherungsabschluss Veränderungen bemerkbar, die zu einer Erhöhung der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadens führen, kann die Versicherung den Vertrag unmittelbar und sofort kündigen. Einzige Ausnahme bildet die grobe Fahrlässigkeit. Hier verlängert sich die Kündigungsfrist um einen Monat.

Verhandeln: bei Erhalt eines Kündigungsschreiben sollte der Versicherungsnehmer bestrebt sein, den Sachverhalt mit der Versicherung zu klären. In dem Zusammenhang ist zu klären, zu welchen Bedingungen eine eventuelle Rücknahme der Kündigung erwirkt werden kann. Dabei kann eine Fortsetzung des bestehenden Versicherungsertrages durchgesetzt werden, wenn schadenträchtige Risiken aus dem Versicherungsschutz ausgemerzt werden.

Auflagen: Der gekündigte Versicherungsvertrag kann auch bestehen bleiben, wenn sich der Versicherungsnehmer zur Einhaltung besonderer Auflagen erklärt, wie zum Beispiel Fenster einbauen bei der Hausratversicherung (Hausratversicherung im Test).

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Fazit

Auch wenn der Erhalt eines Kündigungsschreibens des Versicherers erste Besorgnis auslöst, sollte in jedem Fall ein kühler Kopf bewahrt werden. Im besten Fall einigt man sich mit der Versicherung, unter Berücksichtigung einiger Auflagen, über den Fortbestand des Versicherungsschutzes.