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Veröffentlicht: 17.11.2015
Aktualisiert: 17.11.2015

Versicherungsfall: Fahrerflucht

Nach dem Verlassen des Hauses begeben wir uns wie jeden Tag zu unserem Auto, um zur Arbeit zu fahren. Doch an diesem scheint nichts wie es mal war. Gestern noch in einem Top Zustand ist unser Auto jetzt mit einigen Kratzern und Dellen versehen. Und zu allem Überfluss fehlt jede Spur von dem Schuldigen. Offensichtlich, dass Fahrerflucht begangen wurde. Aber was passiert als Nächstes? Im Zuge dessen zeigen wir zunächst, wie man sich im Falle einer Fahrerflucht als Opfer richtig verhält. Daraufhin erläutern wir, welche Versicherung bei Fahrerflucht einen umfassenden Versicherungsschutz gewährt. Anschließend präsentieren wir den gegenteiligen Fall und klären darüber auf, wie man sich als Unfallverursacher richtig verhält, welche Geldstrafen drohen und welche versicherungstechnischen Konsequenzen zu befürchten sind.

Anzahl der Fahrerflüchtigen nimmt zu

Einer Auswertung des Auto Club Europa zufolge nehmen die Täter, die sich nach einem Unfall (Unfallversicherung im Test) vom Unfallort entfernen drastisch zu. Allein im Jahre 2013 haben sich 500.000 Unfallfluchten ereignet. Jedoch vermutet der Automobilclub die dunkle Ziffer viel höher, da längst nicht jeder Schaden auch gemeldet wird. Denn in der Regel fürchten Opfern durch Selbstbeteiligung und Verluste beim Schadenfreiheitsrabatt, Eigenanteile von bis zu 1.000 Euro, sodass von einer Schadensmeldung oft abgewichen wird.

Sich als Opfer richtig verhalten

Laut Polizei und Rechtsanwälten für Verkehrsrecht sollten Opfer von Fahrerflüchtigen zunächst ihr Auto und den Unfallort fotografieren. Im Anschluss daran, ist die Polizei über den Zwischenfall in Kenntnis zu setzen. Sie veranlasst die Anzeige gegen Unbekannt. Auch wenn man mit der Anzeige gegen Unbekannt, zunächst eine erfolglose Suche gegen den Täter annimmt, hat sie einen durchaus hilfreichen Charakter. Mit der Anzeige werden objektive und überprüfbare Anhaltspunkte nachgewiesen, dass der Unfall tatsächlich durch ein anderes Fahrzeug verursacht wurde. Somit wird der Kaskoschutz der KFZ-Haftpflichtversicherung (KFZ-Versicherung im Test) gewährleistet, für den Fall, dass die Ermittlungen gegen den Fahrerflüchtigen erfolglos bleiben.

Spuren sichern und Zeugen finden

In dem Zusammenhang ist es auch zu empfehlen, dass Unfallspuren wie Glassplitter oder Lackfärbungen als Beweise gesichert werden. Jedoch sollte die Beweissicherung durch die Polizei erfolgen, da sie eine objektive Aufnahme gewährt. Im Anschluss daran sollte geprüft werden, ob Zeugen den Unfallhergang beobachtet haben. Sie unterstützen das Opfer gewöhnlich bei der Unfallaufklärung und sorgen dafür, dass die Haftpflichtversicherung (Haftpflichtversicherung im Test) des Fahrerflüchtigen zur Kostenübernahme herangezogen wird.

Schadengutachten zur Ermittlung des Sachschadens

Versicherungsfall:Fahrerflucht - Schadengutachten

Neben dem Aufspüren etwaiger Zeugen, sollte auch die Erstellung eines Schadengutachtens veranlasst werden. Sofern das Schadengutachten zum Nachweis der Drittbeteiligung nicht ausreicht, ist die Anfertigung eines Unfallgutachtens zu konsultieren. Dieses klärt genauestens über den Unfallhergang auf. Zur Regulierung des Sachschadens, sollten die Unterlagen an den Anwalt seines Vertrauens weitergeleitet werden. Er kümmert sich darum, dass Aufwendungen, wie die Gutachterkosten, Sachschaden, Rechtsanwaltskosten, Nutzungsausfall und der Wertverlust von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen werden.

Versicherungsschutz bei Schäden durch Fahrerflucht

Es kann immer mal die Situation eintreten, dass ein Unfall durch Fahrerflucht nicht aufgeklärt werden kann. Ereignen sich Unfallschäden durch einen Zusammenstoß, kommt gewöhnlich die KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für den Schaden auf. Kann der Schuldige nicht ermittelt werden, wird der Geschädigte zur Kostenübernahme in die Pflicht genommen.

Vollkaskoversicherung bietet umfassenden Versicherungsschutz bei Schäden durch unbekannte Dritte

Versicherungsfall:Fahrerflucht - Vollkaskoversicherung

Bei Teilnahme im Straßenverkehr birgt nahezu jeder Verkehrsteilnehmer das Risiko (Risikolebensversicherung im Test) der Fahrerflucht zum Opfer zu fallen. Hat sich ein Unfall ereignet und der Schuldige scheint wie vom Erdboden verschluckt zu sein, unterstützt eine Vollkasko-Versicherung bei der Abdeckung von Schäden durch unbekannte Dritte. Bevor der Schadensfall zur Regulierung an die jeweilige Versicherung geschickt wird, sollte sich jeder Versicherte darüber informieren, ob ein etwaiger Schadensfall, eine Zurückstufung beim Schadensfreiheitsrabatt bedeutet. Ist dies der Fall, muss sich der Versicherungsnehmer auf deutlich höhere Versicherungsbeiträge und die damit verbundene Selbstbeteiligung einstellen. Daher ist es bei kleineren Schäden ratsam, wenn ihre Reparaturkosten aus eigener Tasche gezahlt werden.

Verkehrsopferhilfe bei Unfällen mit Personenschäden

Je nach Schadensfall kann auch eine Entschädigung durch die Verkehrsopferhilfe erwirkt werden. Sie stellt einen Garantiefonds der deutschen Autohaftpflichtversicherungen dar, die nur dann eine Leistungsgewähr ausspricht, wenn durch den Unfall auch Personen zu Schaden gekommen sind.

Richtig verhalten beim Verursachen eines Unfalls

Versicherungsfall:Fahrerflucht - Unfall verursachen

So schnell wir zum Opfer einer Fahrerflucht werden können, so schnell sind wir im anderen Fall auch der Verursacher eines Sachschadens. Für einen kurzen Moment nicht aufgepasst und schon ist es passiert. Wir haben mit unserem Auto falsch eingeparkt und eine Beule in ein fremdes Auto gefahren. Unabhängig davon, welche Spuren wir dadurch hinterlassen, sollten wir einen derartigen Zwischenfall ernst nehmen und nicht auf die leichte Schulter nehmen. Fahren wir in einem solchen Fall weg oder hinterlassen lediglich unsere Adresse, wird dies strafrechtlich als Fahrerflucht geahndet.

Täter muss seiner Aufklärungspflicht nachkommen

Im ersten Schritt nach Verursachen ist der Unfall zu melden. Wird kein Unfall gemeldet, kommt der Schuldige seiner Aufklärungspflicht nicht nach. Unter der Aufklärungspflicht fällt nicht nur die Dokumentation des genauen Unfallhergangs, sondern auch der Einfluss von Aufputschmitteln wie Drogen oder Alkohol. Befindet sich der Geschädigte nicht vor Ort, ist es wichtig, auf ihn oder das Eintreffen der Polizei zu warten. Wie lang man zum Warten verpflichtet ist, hängt gewöhnlich von der Tageszeit, dem Ort des Unfallgeschehens und Schwere des Unfalls ab. Jedoch sollten sich Unfallfahrer, nicht vor Ablauf einer halben Stunde vom Unfallort entfernen.

Bei Abwesenheit des Geschädigten, Polizei anrufen

Sollte von beiden Parteien selbst nach Verstreichen der Wartezeit noch keine Spur zu sehen sein, schaltet man am besten die Polizei ein. Hierzu reicht es aus, die Polizei telefonisch über alle relevanten Umstände zu informieren. Hat man dies ordnungsgemäß erledigt, dürfen die Kontaktdaten auf der Windschutzscheibe hinterlassen werden. Bei Aufnahme des Schadens interessiert sich die Polizei in erster Linie für das Kennzeichen, die Marke, und Farbe des beschädigten Autos. Dabei muss noch nicht die Unfallschuld zugegeben werden.

Strafen bei Fahrerflucht

nach § 142 Strafgesetzbuch mit Sachschaden zu erwartende Strafe
unter 550 Euro Einstellung nach §153 StPO möglich  (absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit)
ab 550 Euro 20bis 30 Tagessätze und 1 Monat Fahrverbot
ab 650 Euro 30 Tagessätze und 2 Monate Fahrverbot
ab 900 Euro 40 Tagessätze und 3 Monate Fahrverbot
ab 1.100 Euro 50 Tagessätze, Entziehung der Fahrerlaubnis und Sperrfrist ab 9 Monate

Personenschäden führen zur Verdopplung der Strafe

Ist mit dem Unfallhergang ein Personenschaden entstanden, verdoppeln sich die Strafen bei Fahrerflucht. Handelt es sich bei den Unfallfahrern um Wiederholungstäter, haben sie gleich eine Geldstrafe zwischen 120 und 180 Tagessätzen zu befürchten. Hierbei entspricht ein Monatseinkommen etwa 30 Tagessätzen. Wie lange dem Unfallfahrer dadurch die Fahrerlaubnis entzogen wird, variiert von Fall zu Fall. Einigen Urteilen zufolge wurde Unfallfahrern bereits ab einer Schadenshöhe von 1.100 Euro eine Sperrfrist verhängt, wiederum andere erst ab 1.250 Euro. Nach aktueller Rechtslage wird eine Sperrfrist bei einer Schadenshöhe von 1.500 Euro wirksam. Unterläuft Fahranfängern ein derartiger Zwischenfall, müssen sie sich damit anfreunden, dass ihre Probezeit um weitere zwei Jahre verlängert wird. Zudem müssen sie den Besuch eines Aufbauseminars wahrnehmen.

Konsequenzen auf ganzer Linie

Nicht nur strafrechtlich wird der Unfallverursacher in die Mangel genommen, sondern auch im versicherungstechnischen Sinn. Im Zuge dessen kann es durchaus vorkommen, dass er von seiner Haftpflichtversicherung in Regress genommen wird. Dies bedeutet, dass die einst übernommene Schadenshöhe vom Versicherungsnehmer zurückgezahlt werden muss. Zum anderen müssen die gerichtlichen Kosten selbst getragen werden. Dabei haben Rechtsschutzversicherungen (Rechtsschutzversicherung im Test) wegen des Zwischenfalls das Recht, das bestehende Versicherungsverhältnis zu kündigen.

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Fazit

Ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort hat für beide Parteien verheerende Folgen. Opfer einer Fahrerflucht drohen bei fehlender Vollkaskoversicherung, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Selbst, wenn der Täter ermittelt wird, ist der Weg bis zur Schadensregulierung ein langwieriger und zeitaufreibender Prozess. Im Gegensatz dazu, sollten sich Fahrerflüchtige ihrer Schuld bewusst sein und sich ihrer Verantwortung stellen, um mildernde Umstände beim Strafmaß zu erhalten.