KFZ-Versicherung - was bei einem Wechsel zu beachten ist
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Veröffentlicht: 04.11.2015
Aktualisiert: 04.11.2015

KFZ-Versicherung – was bei einem Wechsel zu beachten ist

Der November steht im Zeichen der Autofahrer, sodass vermehrt die Suche nach einer günstigen KFZ-Versicherung in den Mittelpunkt sämtlicher Aktivitäten gestellt wird. Längst nicht nur bei der Ankündigung höherer Versicherungsbeiträge wird ein Versicherungswechsel in Erwägung gezogen, sondern auch bei eintretenden Ereignissen. Im Zuge dessen klären wir darüber auf, was beispielsweise im Falle eines Umzugs beim KFZ-Versicherungswechsel zu beachten und ob dieser überhaupt möglich ist. Anschließend präsentieren wir eine Checkliste mit hilfreichen Tipps zum Thema KFZ-Versicherungswechsel.

Wechselfrist in der KFZ-Versicherung

KFZ-Versicherung - Wechselfrist

Steht der Entschluss zum Wechsel der KFZ-Versicherung (KFZ-Versicherung im Test) endgültig fest, darf keineswegs die Wechselfrist verpasst werden. In der Regel wird einem KFZ-Versicherungswechsel nur stattgegeben, wenn dem bisherigen KFZ-Versicherer eine Kündigung des bestehenden Versicherungsverhältnisses vorliegt. Besteht kein außenordentlicher Grund zur Kündigung, wie zum Beispiel ein Schaden, kann die Versicherung nur mit Auslauf des Vertrages gekündigt werden. Hierbei sind die KFZ-Versicherungen mit einer Laufzeit von einem Jahr versehen und verlieren zum 31. Dezember ihre Gültigkeit.

Kündigung bis zum 30. November

Damit ein Versicherungswechsel ordnungsgemäß vonstatten geht, genügt es nicht die Versicherung bis zum 31.Dezember über die Kündigungsabsicht in Kenntnis zu setzen. Im Falle der KFZ-Versicherung ist stets die Kündigungsfrist von einem Monat zu wahren. Somit ist der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, seinen Versicherer, bis spätestens zum 30. November, über die Kündigungsabsicht schriftlich zu unterrichten. Erfolgt kein Schriftverkehr bis zur genannten Wechselfrist, verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen

KFZ-Versicherung - Sonderkündigungsrecht nutzen

Natürlich kann die Kündigung bzw. der Wechsel der KFZ-Versicherung auch fernab der eigentlichen Wechselfrist geschehen. Das Abnabeln vom jetzigen KFZ-Versicherer funktioniert auch nur dann, wenn ihm ein außerordentlicher Kündigungsgrund hervorgebracht wird. Eine außerordentliche Kündigung liegt beispielsweise vor, wenn es zu einer Erhöhung der Versicherungsbeiträge kommt oder der Versicherungsnehmer einen Schadensfall registriert. In beiden Fällen hat der Versicherte das Recht (Rechtsschutzversicherung im Test), seine KFZ-Versicherung binnen eines Monats zu kündigen.

KFZ-Versicherung wechseln in verschiedenen Situationen

Ein Wechsel der KFZ-Versicherung wird längst nicht nur zum Sparen (Kapitalanlagen im Test) erhöhter Versicherungsbeiträge angedacht, sondern auch bei Änderungen der persönlichen Lebenssituation (Lebensversicherung im Test):

Versicherungswechsel bei Umzug

Steht der Umzug kurz bevor, leisten Autobesitzer der Überzeugung folge, ihre jetzige KFZ-Versicherung wechseln zu müssen. Jedoch ist dieses Vorhaben nicht immer möglich, da dem Versicherungsnehmer kein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird. Einzig der Umzug in ein anderes Bundesland ermöglicht den Wechsel, da sich mit dem Umzug auch die Vertragsbedingungen ändern.

Regionalklasse hat Einfluss auf Höhe des Versicherungsbeitrags

Daher sollte mit dem Umzug in ein anderes Bundesland, die Aufmerksamkeit der Regionalklasse gelten. Denn je nach Bundesland kann die Regionalklasse höher oder niedriger ausfallen und wirkt sich unmittelbar auf den Versicherungsbeitrag aus. Während die Großstädter mit höheren Regionalklassen gekennzeichnet sind, dürfen sich Dorfbewohner an niedrigen Regionalklassen erfreuen. Stellt sich durch den Umzug heraus, dass die neue Regionalklasse höhere Versicherungsbeiträge bereithält, kann der Versicherungsnehmer von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Versicherungswechsel bei Kauf eines neuen Autos

Mit dem Kauf eines Neuwagens wird nicht nur die Freude am Fahren neu erlebt, sondern auch Einsparungspotenziale können realisiert werden. Denn was zahlreiche Besitzer neuer Autos nicht bedenken ist, dass der Neukauf auch zum Wechsel der jetzigen KFZ-Versicherung ermächtigt. Experten zufolge, lassen sich Versicherungsnehmer, je nach Fahrzeugmodell, Tarifgestaltung und Versicherungsumfang, Kosteneinsparungen im Wert von Hunderten von Euro entgehen. In dem Zusammenhang sei Versicherungsnehmern der Vergleich unterschiedlicher KFZ-Versicherungen ans Herz zu legen. Ein Vergleich offenbart, ob eventuell zu viel an Versicherungsbeiträgen gezahlt wird, oder sich unter der Vielzahl der KFZ-Versicherer, Tarife mit besseren Serviceleistungen tummeln.

Versicherungswechsel nach einem Unfall

KFZ-Versicherung - nach einem Unfall

Liebäugelt der Versicherungsnehmer nach einem Unfall (Unfallversicherung im Test) mit dem Wechsel der KFZ-Versicherung, kann er dies ohne weiteres tun. Allerdings nur unter Wahrung des Sonderkündigungsrechts. Steht die Höhe der Schadensregulierung fest, hat der Versicherungsnehmer innerhalb von vier Wochen die Möglichkeit, sich seinem Sonderkündigungsrecht zunutze zu machen.

Rabattretter kann die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse verhindern

Auch wenn die KFZ-Versicherung problemlos gewechselt werden kann, muss sich der Versicherungsnehmer auf eine Rückstufung seiner Schadensfreiheitsklasse gefasst machen. Erfolgt die Schadensmeldung erst nach dem Wechsel der KFZ-Versicherung, wird die Schadensfreiheitklasse automatisch angeglichen. In zahlreichen Fällen kann der sogenannte Rabattretter einer eventuellen Rückstufung entgegenwirken. Denn die Funktion des Rabattretters besteht in der Verhinderung einer Rückstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse nach einem Schaden. Dieser positive Effekt ist bereits gegen einen geringen Zusatzaufwand zu haben. Möchte man sich auch gegen den Eintritt eines Schadensfalls gänzlich abgesichert wissen, sollte der Rabattschutz zum Versicherungsgegenstand der zukünftigen KFZ-Versicherung gemacht werden.

Versicherungswechsel bei Halterwechsel

Wechselt der Halter eines Fahrzeugs, kann der neue Eigentümer stets einen Wechsel der KFZ-Versicherung in Angriff nehmen. Hierzu braucht es nicht mal die Beendigung des Versicherungsverhältnisses per Sonderkündigungsrecht. Im Zuge eines Halterwechsels, genügt es bereits, wenn eine passende KFZ-Versicherung mit der Versicherung seines Vertrauens abgeschlossen wird. Herbei werden die bestehenden KFZ-Versicherungen automatisch vom bisherigen Versicherer gekündigt, sobald dieser von dem Halterwechsel erfährt.

Checkliste KFZ-Versicherung wechseln

KFZ-Versicherung - Checkliste für den Versicherungswechsel

Setzt man sich mit dem Wechsel der KFZ-Versicherung auseinander, sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Kündigung bisheriger KFZ-Versicherung bis zum 30. November
  • Im Falle einer Beitragserhöhung oder bei Leistungseintritt, vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen
  • Einforderung einer schriftlichen Bestätigung bezüglich der bisherigen Schadenfreiheitsklasse
  • Prüfung der Notwendigkeit möglicher Kaskoversicherungen sowie Durchführung eines Versicherungsvergleichs

Im Gegensatz dazu, sind bei der neuen KFZ-Versicherung nachfolgende Einzelheiten zu berücksichtigen:

  • Nutzung von Rabatten für Neuwagen- oder Wenigfahrer
  • Alter des jüngsten Mitfahrers
  • Pauschale Versicherungssumme von 100 Millionen Euro
  • Mallorca Police für Leihwagen im Ausland
  • Marderschutz bei Teilkaskoversicherungen
  • Auslandsschutz bei häufigen Auslandsaufenthalten (Auslandskrankenversicherung im Test)
  • Verzicht auf Einwand grober Fahrlässigkeit
  • Vollkaskoversicherungen für Autos des höheren Preissegments
  • Sonderbedingungen im Falle einer gegebenen Werkstattbindung
  • Beitragsentwicklung bei unfallfreiem Fahrverhalten

Stolperfallen beim Wechsel der KFZ-Versicherung


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Fazit

Unabhängig davon, aus welchen Gründen der Wechsel der KFZ-Versicherung angestrebt wird, ist es sinnvoll den Versicherer zu wechseln. Denn je nach persönlicher Situation offenbart der Wechsel der KFZ-Versicherung bedeutende Einsparpotenziale. Dabei sollte die Wechselfrist 30. November nicht aus den Augen verloren werden. Denn diese ist ausschlaggebend für den ordnungsgemäßen Wechsel, falls kein Sonderkündigungsrecht vorliegt. Bei der Durchsicht der unterschiedlichen Tarife ist es in jedem Fall sinnvoll einen Vergleich durchzuführen. Dieser ist entscheidend  für das Filtern des bedarfsgerechten Versicherungsangebots.