Autounfall im Ausland - was ist zu tun
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Veröffentlicht: 31.07.2015
Aktualisiert: 31.07.2015

Autounfall im Ausland – was ist zu tun

Ein Verkehrsunfall sorgt stets für reichlich Wirbel und Schrecken, vor allem dann wenn er sich im Ausland ereignet. Neben der Frage was als nächstes zu tun ist, hat man auch mit Verständigungsschwierigkeiten zu kämpfen. Im Zuge dessen präsentieren wir einen Leitfaden, der erläutert, welche nächsten Schritte bei einem Autounfall im Ausland eingeleitet werden müssen. Anschließend zeigen wir auf, welche verpflichtende Ausstattung in den unterschiedlichen Ländern der EU mitzuführen ist.

Leitfaden zur Abwicklung eines Autounfalls im Ausland

Auf der Autobahn von jeglicher Eile getrieben, endlich sein Urlaubsziel erreichen zu wollen, bewegen sich die meisten Autofahrer schneller fort als erlaubt ist. Da sind Autounfälle nahezu vorprogrammiert. Damit der Unfall (Unfallversicherung im Test) ordnungsgemäß abgewickelt wird, sollte nach folgenden Schritten vorgegangen werden:

  1. Unfallstelle absichern
  2. Erste Hilfe leisten
  3. Polizei rufen
  4. Beweise sichern
  5. Ausfüllen des europäischen Unfallberichts
  6. Personenschäden
  7. Fahrzeug-Totalschaden
  8. KFZ-Versicherung informieren

Unfallstelle absichern

Autounfall im Ausland - Unfallstelle absichern

Nach dem Zusammenprall sollte unverzüglich angehalten werden und die Warnblinker eingeschaltet sein. Anschließend sind eine reflektierende Warnweste anzuziehen und der Kontakt zu neutralen Unfallzeugen aufzusuchen.

Erste Hilfe leisten

Nachdem die Unfallstelle abgesichert und einige Unfallzeugen gefunden wurden, ist im nächsten Schritt die Polizei, wie auch der Rettungsdienst zu kontaktieren. Befinden sich Verletzte am Unfallort sollte sofort erste Hilfe geleistet werden.

Polizei rufen

Unabhängig von der Unfallart ist es ratsam, auf eine polizeiliche Unfallaufnahme zu bestehen. Vor allem, wenn aus dem Unfall Personenschäden, hohe Sachschäden oder Unfallflucht hervorgehen. Weiterhin ist eine polizeiliche Aufnahme auch wichtig, wenn der Unfallgegner keinen Versicherungsnachweis erbringen kann. In Ländern wie Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn ist es empfehlenswert die Polizei selbst bei Bagatellschäden in Kenntnis zu setzen. Dort ist die polizeiliche Unfallaufnahme bereits die Grundlage für die Schadensregulierung. Daher ist es zwingend notwendig,  sich von dem Beamten eine Durchschrift aushändigen zu lassen. Weiterhin sollte beachtet werden, dass keinesfalls etwas unterschrieben wird, dass in einer unverständlichen Sprache verfasst wurde.

Beweise sichern

Hierbei ist es von entscheidender Bedeutung, die Unfallstelle wie auch Schäden aus allen perspektivischen Ansichten abzulichten. In dem Zusammenhang ist das Aufnehmen eventueller Bremsspuren auch sehr wichtig.. Im Anschluss sind die Anschriften der Unfallzeugen aufzuschreiben. In einigen Ländern ist es nicht möglich die Versicherung des Halters anhand seines Autokennzeichens ausfindig zu machen. Beispielsweise ist der Versicherungsschutz in Italien wie auch Frankreich  anhand einer Plakette auf der Frontscheibe erkennbar.

Achtung bei der Schuldfrage

Gleichwohl wie sich der Unfall Letzen Endes ereignet hat, sollte man keinesfalls die eigene Schuld am Unfall zum Ausdruck bringen. Gleiches gilt auch für das Aufkommen des Schadens.

Ausfüllen des europäischen Unfallberichts

Nach vollzogener Beweisaufnahme ist der Europäische Unfallbericht zusammen mit dem Unfallgegner auszufüllen, damit wichtige Einzelheiten des Unfallgeschehens festgehalten werden. Hierbei ist es wichtig, die wahrheitsgemäßen Sachverhaltsalternativen auszuwählen. Ferner sollte ein Unfallbericht nur unterschrieben werden, wenn er beiden Unfallparteien verständlich erscheint. Je nach Land ist der Unfallbericht die alleinige Beurteilungsgrundlage, wenn es um die Haftung von Unfallfolgen geht. Dieser Bericht ist im Nachhinein auch nicht mehr anfechtbar.

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Personenschäden

Ist man bei dem Unfall selbst oder der Mitfahrer zu Schaden gekommen, dann sollte nach erfolgter Unfallaufnahme unverzüglich ein Arzt im Reiseland aufgesucht werden. Dabei ist es zu empfehlen sich ein Attest ausstellen zu lassen, damit eventuell Schadensersatz oder Schmerzensgeld geltend gemacht werden kann. Denn gerade ausländische Haftpflichtversicherungen (Haftpflichtversicherung im Test)  erkennen deutsche Atteste oftmals nicht an.

Fahrzeug-Totalschaden

Ist nach dem Unfall von einem Totalschaden des Fahrzeugs die Rede ist es sinnvoll, dieses im Ausland zu verschrotten, da ein Rücktransport (Gesetzliche Krankenversicherung im Test)   in der Regel teurer ist. Im Zuge dessen sollte das Fahrzeug von einem Sachverständigen vor Ort unter die Lupe genommen werden. Ist man im Besitz eines Schutzbriefs, kann in der Regel Hilfe über die Notrufnummer erwartet werden.

KFZ-Versicherung informieren

Insbesondere, wenn sich Autounfälle im Ausland (Auslandskrankenversicherung im Test) zugetragen haben ist es wichtig, die KFZ-Versicherung (KFZ-Versicherung im Test)  darüber in Kenntnis zu setzen. Auch wenn die Unfallschuld nicht bei einem selbst liegt, ist die Unterrichtung des Versicherers nötig, damit unberechtigte Ansprüche abgewehrt werden können.

Verpflichtende Ausstattung in den unterschiedlichen EU-Staaten

Land Kürzel Vorwahl Polizei/Rettung verpflichtende Ausstattung
Deutschland D 0049 110/112 Pflicht außerhalb geschlossener Ortschaften, gilt auch für Motorradfahrer
BeNeLux-Staaten BNLLux 0032 Belgien & Niederlande: 112/112 Warnweste außerhalb geschlossener Ortschaften
0031 Außerdem: Warndreieck, Verbandskasten, Feuerlöscher & Ersatzglühlampen empfohlen
Belgien: Pflicht gilt auch für Motorradfahrer, Bußgeld zwischen 50 und 1.375 Euro        
Luxemburg: 113/112 Luxemburg: Auch nachts für Fußgänger, Bußgeld ab 49 Euro
Großbritannien GB 0044 112/112 je Fahrzeug: Warnweste, Warndreieck, Verbandskasten,Feuerlöscher. Ersatzglühlampen empfohlen, Reservekanister auf Fähre verboten
Dänemark DK 0045 112/112 Warnweste empfohlen, Tagfahrlicht (Abblendlicht) vorgeschrieben
Außerdem: Warndreieck, Verbandskasten
Schweden S 0046 112/112 Warnweste und Feuerlöscher nicht vorgeschrieben, aber empfohlen , Tagfahrlicht vorgeschrieben
Außerdem: Verbandskasten, Warndreieck
Frankreich F 0033 112/112 eine Warnweste je Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften,  gilt auch für Motorradfahrer, Bußgeld ab 22 Euro, Tagfahrlicht vorgeschrieben
 Außerdem: Warndreieck, Verbandskasten. Ersatzglühlampen empfohlen
Schweiz CH 0041 117/144 (112 mobil) Warndreieck Pflicht, Warnweste und Verbandskasten nicht vorgeschrieben, aber empfohlen, Tagfahrlicht vorgeschrieben
Österreich A 0043 133/144 (112 mobil) Pflicht außerhalb geschlossener Ortschaften, Warnweste nicht für Motorradfahrer, für Autofahrer leicht vom Fahrersitz erreichbar
Außerdem: Verbandkasten, Feuerlöscher, Ersatzglühlampen empfohlen.
Kroatien HR 00385 92/94 Warnweste außerhalb geschlossener Ortschaften, Tagfahrlicht vorgeschrieben
Außerdem: Verbandkasten, Warndreieck, Ersatzglühlampen, Warnweste auch für Motorradfahrer
Italien I 0039 112/118 (112, mobil) Warnweste außerhalb geschlossener Ortschaften, Tagfahrlicht vorgeschrieben
Außerdem: Warndreieck, Warntafel, Verbandkasten, Ersatzglühlampen empfohlen, Warnweste nicht für Motorradfahrer, Bußgeld ab 38 Euro
Spanien und Portugal E 0034 112/112 Warnweste außerhalb geschlossener Ortschaften, Tagfahrlicht vorgeschrieben
P 00351 112/112 Außerdem: Verbandkasten, Warndreieck, Ersatzglühlampen empfohlen, Warnweste nicht für Motorradfahrer, Bußgeld bis 600 Euro
Griechenland GR 0030 100/166, 155 (112, mobil) je Fahrzeug: Warnweste, Warndreieck, Verbandkasten, Feuerlöscher, Ersatzglühlampen empfohlen
Türkei TR 0090 155/122 Warnweste außerhalb geschlossener Ortschaften
Außerdem: 2 Warndreiecke, Feuerlöscher, Verbandkasten, Bußgeld bis 120 Euro

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Fazit

Ereignet sich ein Autounfall im Ausland sollte man in erster Linie die Nerven behalten und sämtliche Einzelheiten zur Beweisaufnahme und Sicherung der Unfallstelle sammeln bzw. fotografieren. Weiterhin ist darauf zu achten, dass der europäische Unfallbericht wahrheitsgemäß ausgefüllt wird, da er oftmals die Grundlage für die Haftung eines Unfalls bildet.