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Veröffentlicht: 01.04.2015
Aktualisiert: 25.01.2016

Bargeldlos zahlen – so kostenintensiv ist die Bequemlichkeit

Steht man an der Kasse neigen zahlreiche Verbraucher zur Faulheit und zücken am liebsten ihren Liebling die Kreditkarte anstatt in seinem Portemonnaie nach dem passenden Kleingeld zur Begleichung des zu zahlenden Betrags zu kramen. Dass wir mit diesem Vorgang einen übermäßigen Bürokratieaufwand in Gang setzen, merken wir erst bei der auffälligen Erhöhung der Preise. Doch was setzen wir eigentlich in Bewegung wenn wir den bargeldlosen Zahlungsverkehr anstreben? Vor diesem Hintergrund klären wir den Sachverhalt auf, der sich mit dem Einsatz einer Bankkarte beim Händler in Bewegung setzt. Anschließend zeigen wir auf mi welchen Maßnahmen das EU-Parlament beabsichtigt, diese Problematik abzumildern. Im weiteren Verlauf erklären wir was im Falle einer erhobenen zu tun ist und welche Besonderheiten hinsichtlich des Kreditrahmens zu beachten sind. Abschließend präsentieren wir eine Neuheit, die den bargeldlosen Zahlungsverkehr noch einfacher machen wird, das „Mobile Payment“.

Kostenflut bei Entscheidung zur bargeldlosen Zahlung

Sobald der Einkauf bargeldlos mit der EC- Karte bzw. Kreditkarte (Kreditkarte im Test) bezahlt wurde entstehen der Kundenbank Gebühren, die sich an der Höhe des Warenwerts bemessen. Die so entstandenen Zusatzkosten stellt die Kundenbank dem Händler in Rechnung. Diese Mehrabzüge holt sich der Händler im Umkehrschluss von seinen Kunden zurück, indem er seine Produkte mit Preiserhöhungen beziffert.

Beispiel

Wird beispielsweise eine Fotokamera im Wert von 100 Euro mit der Karte gezahlt, werden beim Einsatz einer Maestro Karte zusätzliche Gebühren von 30 Cent fällig. Entscheidet sich der Käufer hingegen zur Nutzung einer Kreditkarte werden Zusatzkosten von einem Euro erhoben. Wird der Besitz und Einsatz der Mastercard Gold nachgewiesen kommt der Kundenbank die Zahlung mit einem Mehrbetrag von 1,50 Euro auf den Warenwert teuer zu stehen. Kreditkartenanhänger des Diners Clubs haben sogar Mehrkosten von zwei Euro zu erwarten.

EU Parlament beschließt Kostendeckelung

Erst kürzlich hat sich das EU Parlament der Thematik angenommen und einen Entschluss gefasst, der sowohl von Kundenseite als auch seitens der Händler angenommen werden dürfte, die Deckelung der Kreditkartenzahlungen. Somit werden sich voraussichtlich ab September 2015 geringere Entgelte bemerkbar machen, die wie folgt aussehen:

Karte Entgeltquote
EC-/Debitkarte 0,2 Prozent
Kreditkarte 0,3 Prozent

Bisher haben die 28 EU-Staaten die Höhe ihrer Kartengebühren unterschiedlich handgehabt wobei Deutschland mit einer Gebührengrenze von 1,8 Prozent den Spitzenreiter in Kreditkartengebühren markiert. Die beschlossenen Entgeltquoten haben sowohl für inländische als auch grenzüberschreitende Zahlungen Gültigkeit. Während der Prozentsatz von 0,3 für Kreditkarten ein fester Bestandteil ist, kann für EC-Karten variabel die Regelung der fünf Cent Gebühr eingeführt werden.

Entlastung der Händler geht zu Lasten der Verbraucher

Mit diesem Beschluss sollen in erster Linie die Händler von ihrer zusätzlichen Finanzlast befreit werden. Denn mit jedem Zücken zur Bankkarte (Girokonto im Test) entstehen Europas Händlern gegenwärtig zehn Milliarden Euro an zusätzlichen Kosten. Im Zuge der beschlossenen Quoten würde diese Belastung um sechs Milliarden Euro gesenkt werden. Ob sich eine Kostendeckelung bei den Verbrauchern bemerkbar macht ist noch ungewiss. Branchenexperten zufolge wird es kaum eine Bank geben, die kostenlose Kreditkarten im Angebot hat. Des Weiteren könnten Kreditkarteninhaber mit Leistungseinschränkungen wie etwa Versicherungen, Bonusmeilen oder Punkte Aktionen überrascht werden.

Kostensenkungen können sich ergeben

Allerdings könnte sich der Beschluss auch positive auf das Portemonnaie der Verbraucher auswirken, wenn sich durch die Deckelung Preissenkungen bei den Händlern einpendeln. Ebenso positiv gestimmt über die Kostenanpassung dürfte die Tourismusbranche sein. Aufgrund ihres internationalen Publikumsverkehrs haben zahlreiche Reiseveranstalter und Hotels (Schnäppchenportale im Test) die Kreditkarte als universelles Zahlungsmittel zu akzeptieren. Dabei geben sie aus Servicegründen die entstandenen Kosten nicht an ihre Kunden weiter. Eine entsprechende Deckelung würde zur Senkung der Servicegebühren führen.

VISA und Master Card, namhaft und sehr teuer

Besonders ins Visier genommen werden dabei die amerikanischen Kreditkartenanbieter VISA und Master Card, die seit Jahren den Kreditkartenmarkt mit überhöhten Grundgebühren revolutionieren. Im Gegensatz dazu können sich Anbieter wie American Express und Diners Club behutsam zurücklehnen, da sie aufgrund ihrer Eigenausgabe von Kreditkarten von den neuen Regelungen nicht betroffen sind. Zudem werden Firmen, die ihre Bankkarten lediglich dem Geschäftszweck dienend einsetzen genauso von dem Beschluss ausgenommen.

Einführung von Gebühren, nur unter bestimmten Voraussetzungen

Auch wenn das EU Parlament der individuellen Preiserhöhung mit der Festsetzung rechtmäßiger Vorgaben bei Kreditkartenkäufen einen Riegel vorgeschoben hat, haben Einzelhändler immer noch die Möglichkeit bei bestimmten Zahlungsoptionen Gebühren einzufordern. Jedoch ist die Einführung etwaiger Gebühren nur unter zwei Bedingungen zulässig:

gängige Zahlungsmöglichkeit muss bereitgestellt werden

Das Handelsunternehmen ist dazu verpflichtet mindestens eine kostenlose und vor allem gängige Zahlungsoption zur Verfügung zu stellen. Erfolgt der Kauf der Ware vor Ort wird in der Regel bar bezahlt. Entschließt man sich zum Online Shopping (Das beste Shoppingerlebnis)  sollte die kostenlose Zahlungsmöglichkeit keinesfalls eine Zahlungsart darstellen, deren Vorteil sich nur eine bestimmte Kreditkartengruppe zunutze machen kann.

nur zulässige Gebühren dürfen berechnet werden

Zudem darf das Handelsunternehmen nur die Gebühren in Rechnung stellen, die ihm mit der Kartenzahlung entstehen. Beispielsweise eine Provision, die an das jeweilige Kreditkartenunternehmen gezahlt werden muss. Diese sollte zwischen einem und drei Prozent des generierten Umsatzes liegen. Denn mit der Erhebung weiterer Zahlungsgebühren ist es den Händlern untersagt ein Zusatzgeschäft aufzubauen. Sofern ein zu hoher Endbetrag angegeben wird, dürfte sich die gesamte Zahlungsgebühr erübrigen. Somit ist es den Händlern untersagt, selbst die Summe einzufordern, die gesetzlich zulässig gewesen wäre. Somit kann der Abbuchung der Kreditkartengebühr vollends widersprochen werden, sodass nur noch der Warenwert zu bezahlen ist.

Nicht alles auf einmal ausgeben

Von diesen Neuigkeiten gepackt würde jeder Verbraucher dem bequemen Shopping eine ganz neue Bedeutung zuspielen, indem sämtliche Einkäufe fortan von zuhause über diverse Online Shops getätigt werden. So vielseitig einsetzbar die Kreditkarte auch sein mag lässt auch ihre Funktionalität nach, nämlich genau dann wenn der tägliche Bedarf besser gesagt das Kreditkartenlimit erreicht ist.

Kreditrahmen bremst die Ausgabenintensität

Das Kreditkartenlimit bestimmt die Obergrenze der zur Verfügung gestellten liquiden Mittel des Kreditkarteninhabers. Diese kann die Bank variabel und bemisst sich im Allgemeinen an der Bonität des Kunden. Grundsätzlich gewährt die zuständige Bank einen Kreditrahmen, der sich an der Höhe von ein bis zwei Monatsnettogehältern orientiert. Hat man die Kreditkarte erst einmal bis zum Kreditkartenrahmen ausgeschöpft, dürfte sich ihre Nutzung bis zur Begleichung der offenen Rechnungen in Luft auflösen.

Erhöhung des Kreditrahmens

Wer die Absicht verfolgt seinen Kreditrahmen erhöhen zu wollen, der sollte beachten, dass ihm eine Erhöhung auf Grundlage folgender Kriterien zugesprochen wird:

Bedürfnisse: Geschäftsreisende neigen eher dazu Hotels und Flugbuchungen mit der Kreditkarte zu zahlen und benötigen daher einen weitaus höheren Kreditrahmen als Personen, die ihre Kreditkarte nur gelegentlich nutzen.

Bonität: verzeichnen über einen entsprechend hohen und regelmäßigen Geldeingang und tendieren bei Kontoüberziehungen zu Unauffälligkeit, wird ihnen in der Regel ein höherer Kreditrahmen gewährt.

Zahlungsmoral: werden die Kreditkarten zum vereinbarten Zeitpunkt gezahlt, kann sich darauf verlassen, dass das entgegengebrachte Vertrauen der Bank wächst und eventuelle Erhöhungen des Kreditrahmens möglich werden.

Kontoführung: je nach Bank ist es bestimmten Kartenbesitzern erlaubt Geld auf das Kreditkartenkonto zu überweisen. Somit hat der Kreditkarteninhaber die Möglichkeit seinen Kreditrahmen individuell zu erhöhen.

Kreditrahmen nicht nur im Interesse der Bank

Bei einer Erhöhung des Kreditrahmens ist grundsätzlich das Gespräch mit dem Bankberater seines Vertrauens aufzusuchen. Gerade wenn es um die Thematik Kreditkartenlimit geht, sollte verinnerlicht werden, dass es nicht einzig um die Kundenkontrolle seitens der Bank geht. Vielmehr wird mit der Festlegung einer Grenze zum Schutze des Kunden gehandelt und wirkt daher dem Missbrauch bzw. Verlust der Karte entgegen.

Vor Reiseantritt alle Rechnungen bezahlen

Insbesondere Kreditkarteninhabern, die beabsichtigen sich für eine längere Zeit ins Ausland abzusetzen ist das Gespräch mit dem Bankberater zu empfehlen. In dem Zusammenhang ist es ratsam offene Zahlungen der Kreditkarte vor Antritt der Reise zu begleichen, damit der Rahmen während des Auslandaufenthaltes (Auslandskrankenversicherung im Test)  ausgeschöpft werden kann. Gerade wenn es um die Hotelbuchung geht sollten Urlauber beachten, dass die Hotels ein Teil des Kreditrahmens für sich vereinnahmen und dementsprechend blockieren. Denn kein Hotel möchte auf den entstandenen Kosten sitzenbleiben.

 

Weitere interessante Testergebnisse: Kredite Test | Rechtsschutzversicherung Test | Haftpflichtversicherung Test 

Smartphone auch bald Kreditkarte?

Dass wir in einer sich stets wandelnden Welt leben dürfte uns mit der stetigen Weiterentwicklung der Smartphones mittlerweile bewusst sein. Aufgrund der Tatsache, dass der Markt durch seine Vielzahl an unterschiedlichen Smartphones vollständig gesättigt ist konzentrieren sich Anbieter (Handyanbieter im Test) wie Apple, Google oder Samsung auf die Verbesserung bzw. Weiterentwicklung nützlicher Features, wie zum Beispiel das „Mobile Payment“. Aber kann dieses Feature tatsächlich unsere heißgeliebte Kreditkarte ersetzen?

Samsung und Apple können bereits mobile zahlen

Beobachtet man die derzeitigen Vorkommnisse in den USA hat sich das Mobile Payment insbesondere bei den Anhängern des iPhone 6 eingependelt. Diese bequeme Zahlungsoption ermöglichen der Bezahldienst „Apple Pay“ und ein eingelöteter Chip, der eine Verbindung zu dem Kartelesegerät herstellt. Sobald das iPhone an den Kartenleser gehalten wird, wird der zu zahlende Rechnungsbetrag von der hinterlegten Kreditkarte abgebucht. Allerdings funktioniert diese Art der Zahlung auch nur, wenn das Kartelesegerät mit dem entsprechenden Chip ausgestattet ist. An dieser Problematik wusste sich Samsung zu bedienen, indem sie einen Bezahldienst „Samsung Pay“ ins Leben riefen. Mit dem Bezahldienst ist es allen Smartphone Nutzern möglich auch dort zu bezahlen, wo der Kauf mit EC- und Kreditkarte ermöglicht wird.

Garantiert sichere Zahlung möglich

In erster Linie dürfte der Kunde von dieser Weiterentwicklung profitieren. Aber Kreditkartenanbieter wie VISA oder Master Card dürften hohe Gewinnabsichten mit der Einführung des „Mobile Payments“ verfolgen. Dabei beharren gerade sie darauf, dass die Systeme mit einer hohen Sicherheit ausgezeichnet sind.Apple gewährleistet eine überaus hohe Sicherheit ihres Zahlsystems, indem dem Händler bei jeder Transaktion lediglich eine Ersatznummer statt der Kreditkartennummer zur Verfügung gestellt wird.Lauscht man den Expertenmeinungen wird sich diese Zahlungsmethode wie ein Lauffeuer in den USA verbreiten und als standardgemäße Zahlungsoption deklariert, so dass in den kommenden zwei Jahren auch in Deutschland Einzug erhält.

Fazit

Mit den kürzlich beschlossenen Änderungen der Gebührenstruktur des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, dürften sowohl Verbraucher als auch Händler zuversichtlich in die Zukunft schauen. Während Händler ihre individuell erlaubten Gebühren moderat halten müssen um sie auf den Kunden abwälzen zu können, ist es Verbrauchern zu empfehlen ihre Einkäufe im Rahmen zu halten, damit sie der Zahlungsunfähigkeit nicht zum Opfer fallen. Wem das Zücken der Kreditkarte zu umständlich erscheint, dem dürfte die Weiterentwicklung des Mobile Payment sehr gelegen kommen, die auch bald in Deutschland belebt werden soll.