IGel-Leistungen - welche sind sinnvoll und welche nicht?
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Veröffentlicht: 21.09.2016
Aktualisiert: 21.09.2016

IGel-Leistungen – welche sind sinnvoll und welche nicht?

Mit dem Arztbersuch sind sie bestimmt schon jedem Versicherten ans Herz gelegt worden – sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen. Im Unterschied zu den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden diese nicht über die Versichertenkarte abgerechnet. Vielmehr werden sie dem Versicherten in Rechnung gestellt. Umso mehr stellt sich die Frage, ob sie tatsächlich großen Nutzen stiften.

Was sind IGel-Leistungen?

Die individuellen Gesundheitsleistungen beschreiben ärztliche Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesetzliche Krankenversicherung im Test) enthalten sind. Da sie lediglich als ergänzende Maßnahme von den Ärzten empfohlen werden, begründen sie den Charakter einer Selbstzahlerleistung. Damit sind in erster Linie sämtliche Leistungen gemeint, die der Patient in Eigenregie übernehmen muss. Dabei fällt der jeweilige Leistungsumfang von Krankenversicherung zu Krankenversicherung (Private Krankenversicherung im Test) recht unterschiedlich aus. Meistens beinhalten IGel-Leistungen, ärztliche Maßnahmen der Vorsorge, Früherkennung und Therapie, deren Nutzen bisher noch nicht wissenschaftlich erwiesen wurde.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der IGel-Leistungen

Entschließt sich der Gesetzlich-Krankenversicherte zur Inanspruchnahme von Individuellen Gesundheitsleistungen, verpflichtet sich der behandelnde Arzt zum Abschluss eines gesonderten Behandlungsvertrages. Damit dieser auch rechtskräftig wird und von einer vertrauenswürdigen Beratung ausgegangen werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Wunsch nach individuellen Gesundheitsleistungen ging vom Versicherten aus
  • Der Arzt hat die entsprechende Leistung beschrieben und den einhergehenden Nutzen erklärt
  • Der Arzt hat ausführlich über die Leistung beraten
  • Die Herausgabe der betreffenden Informationen erfolgte auf sachlicher und unaufdringlicher Ebene

Neben den beratungsbezogenen Voraussetzungen, muss auch die Schriftform durch Aufsetzen eines Behandlungsvertrages eingehalten werden. Dieser muss zu folgenden Punkten Aufschluss geben:

  • ausführliche Beschreibung der Leistung
    Erklärung über die Zustimmung und Aufklärung des Patienten
  • Angaben über das voraussichtliche Honorar

Beispiele für IGel-Leistungen

Die sogenannte Igel-Liste umfasst über 320 medizinische Leistungen, die seitens Ärzten und Patienten als sinnvoll erachtet werden. Jedoch werden diese individuellen Gesundheitsleistungen nur dann von den Krankenkassen erstattet, wenn erhöhte Risiken oder Beschwerden bestehen. Dabei reicht der Umfang jener Leistungen von den Vorsorgeuntersuchungen, über reisemedizinische Beratungen bis hin zum Hörtest bei Neugeborenen. Welche Leistungen als individuell angesehen werden, sind zum Beispiel:

  • Reisemedizinische Beratung inklusive Beratung und Impfung
  • Sportmedizinische Beratung
  • Blutgruppenbestimmung
  • Schilddrüsen-Vorsorge
  • UItraschalluntersuchungen einzelner Organe (Sonographie)
  • Große Krebsvorsorge
  • Osteoporose-Vorsorge
  • Glaukomvorsorge zur Früherkennung “Grüner Star”
  • Augeninnendruck-Messung
  • Zusätzliche Diagnostik in der Schwangerschaft

Welche IGel-Leistungen sind sinnvoll?

igel-leistungen - welche leistungen sind sinnvoll

Patienten, die von den sogenannten IGel-Leistungen Gebrauch machen, fühlen sie häufig nicht hinreichend über deren Nutzen informiert. Umso öfter tritt der Fall ein, dass sie lediglich der Empfehlung des Arztes Folge leisten. Demgegenüber ist der Nutzen der dargebotenen Vorsorgeuntersuchungen des IGel-Segments nicht wissenschaftlich bewiesen. In dem Zusammenhang wissen die Patienten meist nicht, ob eine solche Vorsorgeuntersuchung überhaupt gesundheitsfördernd ist.

Fragestellungen zur Unterstützung

Damit der gesundheitsfördernde Aspekt der jeweiligen IGel-Leistung ermittelt werden, können folgende Fragestellungen unterstützend sein:

  1. Welchen nachweislichen Nutzen habe ich von der empfohlenen Vorsorgeuntersuchung?
  2. Erkennt die IGel-Leistung eine Krankheit eher als die gesetzliche Vorsorge?
  3. Sind die Testergebnisse sicher?
  4. Wie geht es nach einem positiven Testergebnis weiter? Welche weiteren Untersuchungen werden unternommen? Welche Risiken bergen sie?
  5. Welche Behandlungsmöglichkeiten existieren und welche Risiken ziehen sie nach sich?

Nichtsdestotrotz gibt es Vorsorgeuntersuchungen, die durchaus Sinn ergeben. Dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung zufolge sind Leistungen sinnvoll, wie zum Beispiel Lichttherapie bei Depressionen, Akupunktur zur Vorbeugung von Migräne sowie die Stoßwellentherapie bei Fersenschmerz. Ebenso in Erwägung gezogen werden, sollten Schutzimpfungen vor Reisen in bestimmte Länder. Darüber hinaus wird die Laser-Behandlung von Krampfadern auch sehr positiv angenommen.

Weniger sinnvolle IGel-Leistungen

IGel-Leistungen, die einen tendenziell negativen oder unklaren Ausgang offenbaren sind Untersuchungen wie zum Beispiel:

  • Bestimmung des Immunglobuulin G (IgG) gegen Nahrungsmittel
  • Colon-Hydro-Therapie
  • Professionelle Zahnreinigung bei Erwachsenen ohne Paradontitis
  • PSA Test
  • Ultraschall der Brust
  • Ultraschall der Eierstöcke

Steuerliche Absetzbarkeit von IGel-Leistungen

Bei Inanspruchnahme sogenannter individueller Gesundheitsleistungen haben Versicherte die Möglichkeit, entstandene Kosten als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend zu machen. Hierbei können nur jene Aufwendungen in der Steuer vermerkt werden, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Heilung der Krankheit stehen. Dazu zählen insbesondere Diagnose Leistungen. Verfolgen die individuellen Gesundheitsleistungen lediglich den Aspekt der Gesundheitsvorsorge oder die Steigerung des allgemeinen Wohlbefindens, können keinerlei steuerliche Ansprüche durchgesetzt werden.

Richtiges Verhalten bei IGel-Leistungen

Damit man dem Thema der IGel-Leistungen nicht mit Unbehagen begegnet, ist es sinnvoll einige Ratschläge zu beherzigen:

Skepsis an den Tag legen

IGel- Leistungen - Skepsis

Grundsätzlich sollte man vorgelegte Angebote mit Skepsis behandeln. In dem Zusammenhang ist es wichtig, dass man eine sachliche Aufklärung des Arztes verlangt. Hierbei ist es sinnvoll, wenn er das Risiko (Risikolebensversicherung im Test) und den Nutzen in absoluten Zahlen reflektiert.

Um Bedenkzeit bitten

Bei Unterbreitung etwaiger IGel-Leistungen ist es sinnvoll, um etwas Bedenkzeit zu bitten. Dahingehend ist es ratsam bei der Krankenkasse zu hinterfragen, ob die angebotene Versicherungsleistung bei Risikopatienten trotzdem von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet wird.

Nicht verängstigen lassen

Man sollte sich nicht verängstigen lassen. Schließlich stellen IGel-Leistungen keine dringende Versicherungsleistung dar.

Kostenvoranschlag anfordern

IGel-Leistungen - Kostenvoranschlag

Hierbei sollte die Anforderung eines Kostenvoranschlags samt detaillierter Rechnung erfolgen.

Kassenleistung unabhängig von der IGel Inanspruchnahme

Dem Arzt ist es untersagt, eine Kassenleistung von der vorherigen Inanspruchnahme einer IGel-Leistung abhängig zu machen.

Unseriöses Verhalten melden

Demonstriert der behandelnde Arzt unseriöses Verhalten, sollte der Zwischenfall der kassenärztlichen Vereinigung, der Ärzte- oder Bundesärztekammer oder der Verbraucherschutzzentrale umgehend gemeldet werden.

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Fazit

Werden sie von den Ärzten häufig empfohlen, stellen IGel-Leistungen nur bedingt eine sinnvolle Inanspruchnahme dar. Dahingehend ist es ratsam zu hinterfragen, inwieweit die anstehende Behandlung zur Gesundheitsförderung beiträgt.