Arbeiten von zu Hause aus: Gilt der gesetzliche Unfallschutz auch im Home Office
Artikel von
Veröffentlicht: 12.02.2016
Aktualisiert: 12.02.2016

Arbeiten von zu Hause aus: Gilt der gesetzliche Unfallschutz auch im Home Office

Arbeiten an jenem Ort und zu jener Zeit es selbst am besten erscheint – dieser Wunschtraum erfüllt sich spätestens mit der Vereinbarung von Home Office. Wurde diese Arbeitsweise in Vergangenheit noch als Privileg zahlreicher Freelancer und Selbständige gesehen, etabliert sie sich verstärkt in der Angestelltenlaufbahn. Dank moderner Informations- und Kommunikationstechnologien entfällt die Anwesenheitspflicht im Unternehmen und die Arbeit kann frei eingeteilt und erledigt werden. Um einen reibungslosen Ablauf im Home Office zu gewährleisten, müssen einige Einzelheiten beachtet werden. Aber auch die Frage, wie es mit dem gesetzlichen Unfallschutz im Home Office aussieht, kommt in dem Zusammenhang häufiger auf.

Home Office birgt zahlreiche Vorteile

Freie Zeiteinteilung, ungestörtes Arbeiten und die Schaffung einer ausgeglichenen Work-Life Balance sind nur einige wenige Gründe, warum sich Home Office großer Beliebtheit erfreut. Aber auch in Arbeitgeberkreisen wird das Thema Home Office sehr begrüßt. Mit der Verlagerung des Arbeitsplatzes in die eigenen vier Wände, reduzieren Unternehmer durch den Wegfall der Mieten ihre Fixkosten. Ferner lenken sie damit die Aufmerksamkeit zukünftiger Mitarbeiter auf ihr Unternehmen. Betrachtet man Home Office mit dem Auge eines Arbeitnehmers, ergeben sich für sie noch nie da gewesene Freiräume – Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen.

Kein gesetzlicher Anspruch auf Home Office

Im Allgemeinen besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Heimarbeit. Nicht selten enthalten Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, genaue Richtlinien zur Heimarbeit. Beispielsweise können diese Regelungen vorsehen, dass ein Mitarbeiter erst für bestimmte Zeit im Unternehmen angestellt sein muss, bevor er seinen Arbeitsplatz in die eigenen vier Wände verlagern darf.

Klare Arbeitsverhältnisse schaffen

Eben diese betriebsgebundenen Vereinbarungen haben den Vorteil, dass klare Verhältnisse zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschaffen werden. Sieht die Unternehmensstruktur keine derartigen Betriebsvereinbarungen vor, liegt es an den Arbeitnehmern, um die Möglichkeit des Home Office zu kämpfen. Dahingehend müssen sie individuelle Absprachen mit ihrem Arbeitgeber treffen, die folgende Einzelheiten abklären:

  • Präsenzpflicht im Unternehmen
  • Kernarbeitszeit
  • Erreichbarkeit
  • Gewichtung: Erfüllung der Stundenanzahl vs. Fertigstellung eines Projekts
  • Bereitstellung von Arbeitsmitteln
  • Beteiligung an Kosten (Internetzugang, Telefonrechnung)

Bei vereinbarter Aushändigung von Arbeitsmitteln und Kostenbeteiligung sollte geklärt werden, inwieweit die Arbeitsmittel auch privat genutzt werden dürfen. Häufig stellt sich diese Angelegenheit als großes Problem heraus, da die Wahrung der Vertrauenspflicht, auch im Home Office gilt. Unter Umständen erwartet der Arbeitgeber auch ein Zugangsrecht zur Wohnung. Schließlich gelten die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes und der Bildschirmarbeitsverordnung auch im Home Office.

Arbeitszimmer ist von der Steuer absetzbar

Beteiligt sich der Arbeitgeber nicht an den Kosten, können die entstandenen Aufwendungen auch von der Steuer abgesetzt werden. Dies betrifft insbesondere die anteiligen Miet- und Stromkosten für das Arbeitszimmer. Wird die anstehende Arbeit für mindestens drei Tage von zu Hause aus erledigt, können die entstandenen Kosten bis zu einer jährlichen Summe von 1.250 Euro steuerlich geltend gemacht werden.

Bei regelmäßiger Heimarbeit ist es sinnvoll, ein Arbeitszimmer einzurichten

Gesetzlicher Unfallschutz im Home Office - Arbeitszimmer

Wird in regelmäßigen Abständen von zu Hause aus gearbeitet, ist Arbeitnehmern die Einrichtung eines Arbeitszimmers sehr ans Herz zu legen. Nicht nur wegen der großen Ablenkungsgefahr, sondern auch aus Gründen der Vertraulichkeit. In dem Zusammenhang sollte man sich auch um den Versicherungsschutz Gedanken machen. Somit fallen sämtliche Arbeitsgegenstände in den Versicherungsschutz der Hausratversicherung (Hausratversicherung im Test), die sich in dem beruflich, wie auch privat genutzten Raum befinden. Sofern das Zimmer zu rein beruflichen Zwecken genutzt wird, entfällt der Versicherungsschutz. Einige Versicherungen gewähren ihren Schutz auch dann, wenn das Arbeitszimmer nur über die private Wohnung erreicht werden kann. Ist das Arbeitszimmer über einen separaten Eingang zugänglich, ist das Inventar über den Abschluss einer Geschäftsinhaltsversicherung abzusichern.

Gesetzlicher Unfallschutz im Homeoffice

Grundsätzlich unterliegen Arbeitnehmer auch im Home Office, dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherung im Test). Jedoch ist dieser Schutz an gewisse Bedingungen geknüpft. Vor diesem Hintergrund fallen jegliche Tätigkeiten und Zeiten in den Unfallschutz, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis stehen. Versichert sind unter anderem auch Dienstreisen und der Weg vom Home Office zum Betrieb. Hierbei beginnt der Versicherungsschutz mit dem Passieren der Türschwelle. Wird die Arbeit beispielsweise wegen Toilettengängen oder dem Aufsetzen von Wasser unterbrochen, erlischt in diesem Zeitraum der gesetzliche Unfallschutz.

Für das Wohl der Mitarbeiter sorgen

Genauso wie im Unternehmen, muss der Arbeitsplatz den Anforderungen der Bildschirmarbeitsverordnung entsprechen. Dahingehend hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass seine Angestellten zur arbeitsmedizinischen Vorsorge gehen und ihre Augen regelmäßig untersuchen lassen. Des Weiteren ist es Arbeitgebern zu empfehlen, seine Mitarbeiter über Themen, wie Pausenregelungen oder gesundheitliche Belastungen durch Bildschirmarbeit aufzuklären. Dazu gehört auch die Entwicklung eines Zeitgefühls zu unterstützen. Aufgrund fehlender Zeitvorgaben neigen Mitarbeiter zu Stress, Anspannung und Überforderung. Daher sollte man stets im Hinterkopf behalten, dass Heimarbeit auch einige Risiken bereithält.

Tipps zur Einhaltung der Home Office-Regelung

Damit die Vorteile der Home Office-Regelung gänzlich ausgeschöpft werden können, ist es sinnvoll, einige Tipps zu beherzigen:

  1. Richtige Nutzung des Home Office: Die Option Home Office sollte in Ruhephasen bei Lösung kniffliger Projekte genutzt werden bzw. Tätigkeiten, die ein Höchstmaß an Konzentration erfordern.
  2. Erreichbar bleiben: damit die Verbindung zwischen Büro und Home Office aufrechterhalten bleibt, ist ein Live Chat einzurichten. Somit können trotz physischer Distanz unmittelbare Rücksprachen gehalten werden.
  3. Arbeitszone schaffen: der tägliche Weg zur Arbeit schafft Routine. Diese sollte auch im Home Office vorhanden sein. Mit der Einrichtung von Tisch, Stuhl und Rechner schafft man sich ein angenehmes Arbeitsumfeld.
  4. Bewusst arbeiten: man sollte bewusst an seinen Arbeitsplatz gehen und die Bequemlichkeit außer Acht lassen. In dem Zusammenhang ist eine, an das Büro angelehnte, Robe zu wählen. Dies vermittelt ein Bürogefühl, welches sich leistungssteigernd auswirkt.
  5. Gleiches Recht für alle: Jedem sollte das Recht auf Home Office ermöglicht werden. Dadurch vermeidet man aufkommenden Neid unter den Kollegen.
  6. Home Office-Zeiten planen: zu Wochenanfang geht es häufig recht hektisch in den Unternehmen zu. Daher empfiehlt es sich, die Home Office-Zeiten auf das Ende der Woche zu verlagern und diese rechtzeitig anzukündigen.

Das könnte Sie auch interessieren:

Fazit

Auch wenn größtenteils Freude über die Möglichkeit von Home Office ausbricht, wird häufig der organisatorische Aufwand übersehen. Schließlich müssen bei fehlender Betriebsvereinbarung, individuelle Absprachen mit dem Arbeitgeber getroffen. Darüber hinaus bezieht sich der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung auch nur auf all jene Tätigkeiten, die in einem unmittelbaren Zusammenhang zum betrieblichen Zweck stehen.