Abschlusskosten und Gebühren beim Versicherungsabschluss – was ist üblich?
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Veröffentlicht: 02.10.2015
Aktualisiert: 17.10.2018

Abschlusskosten und Gebühren beim Versicherungsabschluss – was ist üblich?

Voller Zuversicht unterschreiben wir den geschlossenen Versicherungsvertrag und glauben damit in eine sorgenlose Zukunft schauen zu können. Wenn da nicht die Abschlusskosten wären. Kaum hat der Makler unsere Unterschrift erhalten, werden wir mit Abschlusskosten und Gebühren für den Versicherungsabschluss überrascht und verstehen nicht so recht, was der Versicherungsberater von uns will. Erst bei Betrachtung der Kostenaufstellung wird uns allmählich klar, dass wir den ausstehenden Betrag zahlen müssen. Doch ist eine solche Abschlussgebühr überhaupt rechtens und müssen wir sie tatsächlich begleichen? Im Zuge dessen zeigen wir zunächst auf welche signifikanten Unterschiede sich bei der Auszeichnung der Abschlusskosten ergeben. Anschließend präsentieren bei welchen Versichererstrukturen höhere Abschlusskosten zu erwarten sind. Daraufhin erläutern wir wie sich die Abschlusskosten in den unterschiedlichen Versicherungssparten zusammensetzen. Zu guter Letzt widmen wir uns dem Kostenausweis, der ab 2017 in die Tat umgesetzt werden soll.

Große Unterschiede bei dem Ausweis der Abschlusskosten

Grundsätzlich teilen sich die Abschlusskosten in zwei Blöcke auf: Abschlusskosten des Versicherers und die Vermittlungsvergütungen. Dabei machen insbesondere die Vermittlungsvergütungen einen Großteil der Abschlusskosten aus. Die Höhe der Abschlusskosten fällt von Versicherer zu Versicherer recht unterschiedlich aus. Dem Map-Report zufolge, liegen die Anteile zwischen 2,2 und bei bis zu 7,5 Prozent der Beitragssumme.

Höhe der Abschlusskosten hängt von der Anzahl der Vertriebswege ab

Das Niveau der Abschlusskosten richtet sich danach, wie viele Vertriebswege der Versicherer zur Absetzung seiner Policen bespielt. Dabei stellt vor allem der Multikanalvertrieb ein hoher Kostenaufwand dar, bei dem mindestens drei bis vier Vertriebskanäle genutzt werden: Ausschließlichkeit, Makler, Bank und Direkt. In ihrem Fall wird mit einem Abschlusskostensatz von 5,4 Prozent gerechnet.

Je weniger Vetriebskanäle, desto geringer sind die Abschlusskosten

Im Gegensatz dazu, sind Duokanalversicherer, die mindestens zwei Vertriebswege nutzen, mit einem Abschlusskostensatz von durchschnittlich fünf Prozent gekennzeichnet. Sehr viel geringere Abschlusskosten hat man bei dem Einsatz eines Solokanalversicherers zu befürchten. Dieser nutzt in der Regel nur einen Vertriebsweg. Bei dem Wort Solokanal würde man in erster Linie annehmen, dass es sich um einen Direktversicherer handelt. Doch auch Versicherer, die über Ausschließlichkeit oder einen Makler ihre Policen absetzen, fallen in diese Kategorie. Hierbei schlagen ihre Abschlusskosten mit einem Anteil von 4,5 Prozent zu Buche.

Der Vertriebsweg ist verantwortlich für die Höhe der Abschlussprovision

Neben den Abschlusskosten unterscheiden sich auch die Abschlussprovisionen stark voneinander. Während die Multikanal- und Duokanalversicherer mit 28,4 Promille in der Ausschließlichkeit und 40,7 Promille im Maklervertrieb gewisse Absatzanreize bereithalten, zeichnet sich ein anderes Bild bei den Solokanalversicherern ab. Sie zahlen sowohl in der Ausschließlichkeit, als auch beim Maklervertrieb deutlich weniger Abschlussprovisionen. Dahingehend müssen sich Ausschließlichkeitsvertreter mit einem Promillesatz von 22,1 zufriedengeben, während Makler mit einer 6,6 Promille milde gestimmt werden.

Abschlusskosten in den unterschiedlichen Versicherungssparten

Mit der Absicht uns ein finanzielles Polster für die Altersvorsorge (Altersvorsorge im Test) zu schaffen, erscheint es nahezu unumgänglich, dass wir nach Unterzeichnung, Kosten für den Versicherungsabschluss zu erwarten haben. Dabei fallen diese nicht gerade gering aus, sodass vermehrt die Frage in den Vordergrund rückt: „Wie setzen sich die Abschlusskosten eigentlich zusammen?“.

Abschlusskosten am Beispiel Riester-Rente

Ist der Abschluss einer Riester-Rente (Riester-Rente im Test) in Angriff genommen worden, lassen sich Versicherungsnehmer auf eine Vorsorgeart ein, die die ersten Beitragszahlungen zur Tilgung der Kosten für Abschluss, Verwaltung und Vertrieb aufwenden. In dem Fall wird die Abschlussprovision anhand der Bewertungssumme ermittelt. In der Regel liegt die Abschlussprovision bei 4 Prozent.Dahingehend erweist sich diese Art der Altersvorsorge erst nach einigen Jahren als gewinnbringend.

Betrachtet man die zu zahlenden Abschlusskosten im Detail setzen sie sich aus folgenden Kostenpositionen zusammen:

Kostenpositionen prozentualer Anteil
Kosten für Vertrieb/Provision und Abschluss 3 bis zu 6 Prozent der eingezahlten Versicherungsbeiträge
Verwaltungskosten 1,5 bis zu 3 Prozent der eingezahlten Versicherungsbeiträge
Zusätzliche Fondsverwaltungskosten zwischen 0,5 und 2 Prozent der entrichteten Versicherungsbeiträge
Wechselkosten 50 bis 150 Euro

Kostenbeispiel für die Höhe der Abschlussprovision

Ein 30-jähriger Kunde schließt für die Dauer von 37 Jahren einen Riestervertrag ab. Dahingehend wurde ein monatlicher Versicherungsbeitrag von 87,17 Euro vereinbart.

Dabei enthält der Versicherungsbeitrag folgende Abschlusskosten:

  • Kosten für Vertrieb/Provision und Abschluss: 967,80 Euro
  • Verwaltungskosten: 52,80 Euro
  • Zusätzliche Fondsverwaltungskosten: 111, 36 Euro 

Im Falle der Kosten für Vertrieb/Provision und Abschluss verteilt man den Beitragsaufwand auf die ersten 5 Jahre ab Vertragsbeginn, sodass eine jährliche Summe im Höhe von 193,56 Euro zu zahlen ist.

Abschlusskosten am Beispiel der Berufsunfähigkeitsversicherung

Mit Unterzeichnung der Police tritt der damit verbundene Versicherungsschutz unmittelbar in Kraft. Diesen sofortigen Leistungsanspruch lassen sich die Versicherer gut bezahlen, indem sie den Versicherungsnehmer mit beträchtlichen Abschlusskosten konfrontieren.

Dabei schlüsseln sich die Abschlusskosten wie folgt auf:

Kostenpositionen prozentualer Anteil
Abschluss- und Vertriebskosten 4 Prozent der eingezahlten Versicherungsbeiträge
Verwaltungskosten 7 bis 14 Prozent des monatlichen Versicherungsbeitrags
Sonstige Kosten restlicher Prämienanteil

Kostenbeispiel für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Ein 30-jähriger Versicherungsnehmer hat sich für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (Berufsunfähigkeitsversicherung im Test) entschieden. Dabei hat er sich mit seinem Versicherer auf eine monatliche Rente von 1.000 Euro geeinigt, die die Zahlung eines Versicherungsbeitrags in Höhe von 54,27 Euro erfordert.Im Hinblick auf die Laufzeit wurde eine Dauer von 35 Jahren gewählt.

Unter Einbeziehung sämtlicher Daten fallen die im Versicherungsbeitrag enthaltenen Abschlusskosten wie folgt aus:

  • Abschlusskosten (einmalig): 537,92 Euro
  • Verwaltungskosten (monatlich): 73,33 Euro 
  • Sonstige Kosten: 21,52 Euro

Bei der Berechnung der Verwaltungskosten und sonstigen Kosten werden die entstehenden Kosten auf Grundlage der Jahresprämie in Höhe von 651,24 Euro ermittelt. 

Abschlusskosten am Beispiel der privaten Rentenversicherung

Natürlich wollen Versicherer an dem Abschluss einer privaten Altersvorsorge mitverdienen. Dahingehend werden dem Versicherungsnehmer Abschlusskosten in Rechnung gestellt. In Falle der privaten Rentenversicherung (Private Rentenversicherung im Test)  handelt es sich bei den Abschlusskosten um Provisionen sowie Verwaltungskosten.

Kostenbeispiel zur Berechnung der Abschlusskosten

Mit welchem Gewicht die Abschlusskosten in den Versicherungsbeiträgen zu Buche schlagen, demonstrieren wir an folgendem Beispiel:

Ein 30-jähriger Versicherungsnehmer zahlt für die Dauer von 37 Jahren  und vier Monaten 100 Euro in eine private Rentenversicherung ein. Dabei werden folgende Abschlusskosten verursacht:

  • Abschlusskosten: 1.120 Euro
  • Verwaltungskosten: 7 Euro je gezahlter Versicherungsbeitrag

Betrachtet man die Abschlusskosten im Detail, ergibt sich die Summe von 1.120 Euro aus der Zahlung eines monatlichen Beitags in Höhe von 17,50 Euro über die Dauer von 64 Monaten. Entrichtet der Versicherungsnehmer eine Zuzahlung werden 2,5 Prozent seines Beitrags als Abschluss- und Vertriebskosten verbucht. Darüber hinaus werden 7 Prozent des gezahlten Versicherungsbeitrag als Verwaltungskosten einbehalten.

Abschlusskosten am Beispiel der Lebensversicherung

Betrachtet man die Statistik, hält Deutschland 94,2 Millionen abgeschlossene Lebensversicherungsverträge. Nach Unterzeichnung eines Lebensversicherungsvertrags werden Versicherungsnehmer ebenfalls mit entsprechenden Abschlusskosten zur Kasse gebeten, wobei die Abschluss- und Verwaltungskosten einen großen Anteil ausmachen.

Beim Abschluss einer Lebensversicherung (Lebensversicherung im Test) dröseln sich die Kostenpositionen der gesamten Abschlusskosten wie folgt auf:

Kostenpositionen prozentualer Anteil
Abschlusskosten 10,2 Prozent der eingezahlten Versicherungsbeiträge
Verwaltungskosten 3,1 Prozent des monatlichen Versicherungsbeitrags
Kosten der Beitragsrückerstattung 17,3 Prozent der eingezahlten Versicherungsbeiträge

Abschlusskosten am Beispiel der privaten Krankenversicherung

Ähnlich wie in den anderen Versicherungssparten auch, werden die Abschlusskosten der privaten Krankenversicherung (Private Krankenversicherung im Test) anhand der monatlich zu zahlenden Versicherungsbeiträge gemessen. Im Regelfall erhalten Versicherungsvertreter eine Provision, die zwischen 7 und 8,5 Prozent der eingezahlten Versicherungsbeiträge liegt.

Kostenbeispiel zur Berechnung der Abschlusskosten

Eine Kunde hat eine private Krankenversicherung abgeschlossen, die einen monatlichen Versicherungsbeitrag von 335,94 Euro bereithält.  In diesem Beitrag sind folgende Kosten enthalten:

 

  • Abschlusskosten: 2.328,88 Euro (einmalig)
  • Verwaltungskosten: monatlich 8,53 Euro 

Offenlegung der Abschlusskosten kommt ab 2017

Werden Verbraucher seit Anfang des Jahres beim Abschluss verstärkt auf die renditemindernden Kostenpositionen ihrer Altersvorsorge hingewiesen, dürfte dieses ab 2017 zur Pflicht der Versicherungsvertreter werden. Experten zufolge, soll sich diese Regelung zunächst auf die staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukte wie die Riester-Rente oder Rürup-Rente (Rürup-Rente im Test) beziehen. Nichtsdestotrotz nehmen Versicherungsexperten an, dass sich diese Regelung auch auf die nicht staatlich geförderten Anlagen (Kapitalanlage im Test)  der Altersvorsorge beziehen wird. In dem Zusammenhang wird für ein einheitliches Produktinformationsblatt plädiert, sodass der Kunde darüber aufgeklärt wird, welche Bereiche mit seinem Versicherungsbeitrag gedeckt werden.

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Fazit

Die Abschlusskosten der jeweiligen Versicherung variieren von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft. Dahingehend ist es ratsam, die ausgewählte Police zu vergleichen und sich mit einem Makler in Verbindung zu setzen. Im besten Fall arbeitet dieser mit einem Analysehaus zusammen, sodass die Kostenbelastung bereits bei Abschluss bekannt ist.