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Veröffentlicht: 27.03.2014
Aktualisiert: 08.05.2019

KFZ-Versicherung – wenn mehrere Fahrer das Auto nutzen

KFZ-Versicherung. Jeder kennt das Problem der Mobilität, der wir tagtäglich ausgesetzt sind. Vor allem bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln. Häufig erleben wir es, dass Busse und Züge mit deutlichen Verspätungen eintrudeln und uns dabei den Morgen schon verderben, lange bevor wir am Arbeitsplatz eingetroffen sind. Gegenwärtig haben wir auch mit Warnstreiks der Gewerkschaften zu kämpfen, die uns nicht nur mit schlechter Laune und Zorn erreichen, sondern auch dafür sorgen, dass wir sehr verspätet am Arbeitsplatz ankommen und dort jeglichen entstandenen Frust an unseren Arbeitskollegen auslassen. In Folge dessen scheint die Nutzung eines Autos in diesen Tagen noch nie so attraktiv zu sein wie jetzt. Gerade Jugendliche, die sich mit 16 Jahren dazu entschließen den Führerschein zu machen, fangen schon sehr früh mit der unabhängigen Mobilität an. Da ist der Reiz, nach erfolgreichem Bestehen der Fahrprüfung, umso größer, ein Auto, entweder unter Anleitung der Eltern bei Minderjährigen oder ganz unabhängig bei Volljährigen, zu fahren. Aber auch Freunde, die sich bei Fahrzeughaltern, das Auto für einen Kurztrip borgen, genießen eine unabhängige Mobilität abseits von Bus und Bahn. Doch was muss man als Fahrzeughalter bei mehreren Fahrern und einem Auto hinsichtlich der KFZ-Versicherung beachten?

Versicherung des Autos

Bei dem Abschluss einer KFZ-Versicherung (KFZ Versicherung Test) ist das Fahrzeug der Versicherungsgegenstand. Somit ist der durch einen Unfall entstandene Schaden, von der Versicherung zu entrichten. Demnach ist die Autoversicherung von den Angaben des Fahrzeugs abhängig und die daraus resultierende Versicherungsprämie wird dem Zustand des Autos, der „Schadensanfälligkeit“ angeglichen. Zum anderen ist der Fahrer ein wichtiges Kriterium bei der Autoversicherung. Denn dieser wird bei nicht verursachten Unfällen, in seiner Laufbahn als Fahrer, mit einer höheren Eingruppierung der Schadenfreiheitsklasse entlohnt und erwirbt dadurch das Recht geringere Beitragssätze zu zahlen.

Tipp: Auch als alleiniger Halter des Fahrzeugs genießt der Fahrer die Inanspruchnahme von Rabatten.

Mit dem Abschluss einer KFZ-Versicherung werden sie als unmittelbarer Halter und Fahrer des Fahrzeugs anerkannt. Wenn sie aber das Auto anderweitig verwenden und dieses leihweise an Freunde aushändigen, so muss das dementsprechend auch im Vertrag festgehalten werden.

Wer über den Abschluss einer KFZ Versicherung nachdenkt, sollte sich eingehend über die verschiedenen Versicherer und deren Leistungen informieren. Dabei können Testergebnisse der bekannten Institute wie Stiftung Warentest und Co. als Richtwert behilflich sein, um den Versicherer zu finden, der den eigenen Versicherungsbedarf nach bestem Gelingen abdeckt.

Der Fahrerkreis einer Autoversicherung

Wissen Sie im Vorfeld bereits, dass ihr Auto von mehreren Fahrern zukünftig gefahren wird, so sind sie in der Pflicht diese Besonderheit in der KFZ-Versicherung zusätzlich abzusichern. Bei dieser Entscheidung stehen ihnen vielfältige Optionen zur Verfügung, die sie mit ihrem Versicherer festlegen können:

  • einen Partner eintragen lassen
  • Fahrer einzutragen, die mindestens 23 Jahre alt sind, jedoch wird von ihnen eine gewisse Erfahrung verlangt, damit sie in den Genuss von Rabatten kommen.
  • einen beliebigen Fahrerkreis eintragen – Achtung: enthält dieser aber Personen, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann dies sehr teuer werden. Nichtsdestotrotz ist mit der Flexibilität des Fahrerkreises jeder befugt mit ihrem Auto zu fahren und ist gleichzeitig versichert.

Die Sichtweise der Versicherungen

Jeder KFZ-Versicherer behält sich das Recht vor, aus Kulanz, jederzeit gewünschte Änderungen an dem Fahrerkreis des Versicherungsnehmers vorzunehmen. Dabei bieten einige Versicherer auch die Möglichkeit, dass das Auto spontan an andere verliehen werden darf.

Vorsicht: Jedoch sei dabei zu beachten, dass diese Fahrer das 23. Lebensjahr vollendet haben müssen.

Die LVM stellt dem Versicherungsnehmer frei, sein Auto kurzfristig zu verleihen. Wird das Auto aber über einen längeren Zeitraum von anderen als dem Fahrer genutzt, fließt diese nicht mehr in den Versicherungsschutz ein. Anders ist es bei der Ergo. Sie verlangt, dass ihnen der Name des Gelegenheitsfahrers im Vorfeld per E-Mail oder Anruf mitgeteilt wird und wie lange er beabsichtigt das Fahrzeug zu nutzen. Dabei haben sie keine Bedenken, wenn sich die Anzahl der Fahrer für eine kurze Zeit vergrößert. Zudem zahlt der Fahrzeughalter keinen extra Penny durch etwaige Kostenzuschläge.

Versicherer wie die Nürnberger Versicherungsgruppe haben noch ein weiteres As im Ärmel und bieten ihren Versicherungsnehmern eine App mit der sie ganz bequem den Verleih des Autos rasch anmelden können. So kann das Auto bis zu einer Dauer von drei Tagen ohne Probleme ausgeliehen werden. Jedoch hat dies aber auch seinen Preis. Handelt es sich bei den Personen um unter 25-Jährige, hat der Fahrzeughalter einen täglichen Aufpreis von 6,99 € zu zahlen, bei über 25 Jährigen 4,99 € pro Tag. Wird ein Unfall durch einen nicht im Vertrag vermerkten Fahrer verursacht, so reagieren die Versicherungen häufig mit Nachzahlungen. Aber auch Fahrer, die nur sich im Vertrag eintragen ließen, um Kostenvorteile zu realisieren werden zur Kasse gebeten. Wird festgestellt, dass der Versicherungsnehmer bei der Angabe des Fahrerkreises gelogen hat so kann er bei Versicherungen wie Nürnberger, CosmosDirekt oder Ergo damit rechnen, dass ihm eine Rüge in Höhe eines Jahresbeitrags droht.

Fazit

Generell ist bei Abschluss einer KFZ-Versicherung zu raten, alle Personen mit in den Vertrag aufzunehmen, die in Zukunft mit dem Auto fahren werden. Bei eventuellen Änderungen der Anzahl der Fahrer ist der Versicherer unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, damit Missverständnisse vermieden werden. Zudem ist es zu empfehlen, den Versicherer zu benachrichtigen, wenn eine nicht eingetragene Person mit dem Auto unterwegs war und einen Unfall gebaut hat. Nur so ist der Schaden auch versichert und sie müssen nur Nachzahlungen leisten anstatt Strafen. Denn Ehrlichkeit wehrt am Längsten und schont auf lange Sicht auch ihr Portemonnaie.