Lebensversicherung: Neues Urteil zur Kürzung von Überschussbeteiligungen
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Veröffentlicht: 27.07.2017
Aktualisiert: 27.07.2017

Lebensversicherung: Neues Urteil zur Kürzung von Überschussbeteiligungen

Lebensversicherer dürfen Überschussbeteiligungen kürzen, falls ihre Wirtschaftlichkeit gefährdet ist. Erneut wurde die Klage vom Bund der Versicherten abgewiesen. Echte Alternativen zur Lebensversicherung bieten nur noch Immobilien, die Börse oder das Casino. Niedrige Zinsen an den Kapitalmärkten begrenzen die Möglichkeiten für Sparer und Anleger.

Angeschlagene Versicherer dürfen Überschussbeteiligung kürzen

Lebensversicherung: Neues Urteil zur Kürzung von ÜberschussbeteiligungenEine geringere Auszahlung ihrer Lebensversicherung (Lebensversicherung Test) kann Verbraucher weiterhin ereilen. Das Landgericht Düsseldorf urteilte, dass Versicherer die Überschussbeteiligung rechtmäßig kürzen dürfen. Dagegen geklagt hatte der Bund der Versicherten e. V. (BdV). Gegen die erste Niederlage vor dem Amtsgericht Düsseldorf in 2016 legte der BdV Berufung ein.

In der Urteilsbegründung wird ausgeführt, weshalb die Kürzung von Überschussbeteiligung der geltenden Rechtslage entsprach und weiterhin zulässig ist. Am Ende, so das Gericht, „…könne der Versicherungsnehmer lediglich Auskunft und keine Rechnungslegung von dem Versicherer verlangen.“ (LG Düsseldorf, Az. 9 S 46/16) Die Rechtmäßigkeit fußt vor allem auf der Neuregelung des Gesetzes zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (Lebensversicherungsreformgesetz – LVRG)

Niedrigzinsphase als Grund für gekürzte Überschussbeteiligung

Die Bundesregierung erklärt auf ihrer Internetseite selbst in anschaulicher Weise, wieso vor knapp drei Jahren die Reform kommen musste. Lebensversicherungen müssen häufig viele Jahre bestehen, bis sie vom Kunden eingelöst werden. Die Versicherer nehmen das Geld der Kunden und investieren es, um Zinsen zu verdienen. In Zeiten der Krise und niedriger Zinsgewinne kommt das Prinzip der Lebensversicherung in Schwierigkeiten. (Erklärvideo des BMF vom 29.08.2014)

Den Versicherern ist es nach wie vor erlaubt, anhand ihrer wirtschaftlichen Situation als Unternehmen über die Höhe von Überschussbeteiligungen zu entscheiden. Anbieter von Lebensversicherungen dürfen diese Bonuszahlungen kürzen, falls sie harte Zeiten durchstehen müssen. Der Bestand des Versicherers ist hier wichtiger als ein Bonus für den Versicherungsnehmer.

Klageweg führt Versichertenbund nach Karlsruhe

Die erneute Niederlage vor Gericht lässt dem BdV noch die Möglichkeit, die nächste Instanz anzurufen. Die dritte Station des Verbands führt nach Karlsruhe – vor den Bundesgerichtshof (BGH). Ziel ist es, im Sinne der Verbraucher eine Gesetzesänderung zu erreichen. Alle bisherigen Urteile können vom BGH aufgehoben werden. Danach besteht nur noch die Chance, dass das Bundesverfassungsgericht der Sache annimmt.

Einem endgültigen Richterspruch, der sich gegen die Urteile der Düsseldorfer Gerichte entscheidet, kann die bereits geplante Reform der Reform zuvorkommen. Dem BdV und anderen Verbraucherschützern stellt sich dann das Problem, ausreichend Einfluss auf diesen Prozess aufzubauen. Schließlich hat sich die Lage an den Finanzmärkten noch nicht gebessert. Eine neue Fassung des LVRG könnte weitere Unterstützungen der Versicherer beinhalten.

Alternativen zur Lebensversicherung?

Als Alternativen zur klassischen Lebensversicherung werden häufig Lösungen wie die geförderte Altersvorsorge oder private Rentenversicherungen genannt. (Altersvorsorge Test) Doch wenn es um Niedrigzinsphasen auf dem Kapitalmarkt geht, sitzen alle Anbieter im selben Boot.

Einen echten Ausweg haben Verbraucher nur außerhalb der betroffnen Branchen. Zum Beispiel durch den Kauf von Immobilien und freien Grundstücken. Dass es Investoren ins „Betongold“ zieht, ist seit längerer Zeit zu beobachten und schlägt sich auf die Preise nieder. Privatpersonen bleiben sonst nur eigene Beteiligungen an Fonds oder mit eigenem Aktienkonto. (Depotkonto Test)

Hintergrund: Vom Sparen und von Niedrigzinsen

Viel wird über Niedrigzinsen und Nullzinspolitik geschrieben. Aber selten wird erklärt, wieso unsere Wirtschaft durch dieses Tal muss. Dabei kann man die niedrigen Zinsen an den Kapitalmärkten damit erklären, dass es zu viel Erspartes gibt. Doch haben die Deutschen nicht alle einen Geldspeicher bis zur Decke gefüllt. Irgendwo muss es also viel zu viel Finanzkapital geben. (Kapitalanlage Test)

Börsenfreunde kennen den Effekt: Strömen zu viele Käufer auf eine Aktie, steigt zwar der Kurs – der Preis pro Aktie spiegelt die große Nachfrage. Aber die Rendite der Aktie fällt. Das Handeln lohnt sich mehr als das Halten im Depot. Es sind insgesamt vor allem erfolgreiche Fonds und große Unternehmen zusammen mit einzelnen Staaten, die viel Erspartes gewinnbringend anlegen wollen. Weil das Angebot so viel Rendite nicht hergibt, steigen die Preise und fallen die Zinsen.

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