Ausgesperrt - was tun?
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Veröffentlicht: 13.09.2016
Aktualisiert: 13.09.2016

Ausgesperrt – was tun?

Im Eifer des Gefechts ist es passiert – man hat nur kurz etwas aus der Wohnung holen wollen und vergisst den Haus- und Wohnungsschlüssel auf dem Sideboard. Zähneknirschend rufen Geschädigte in einem solchen Fall den Schlüsseldienst und wissen genau, dass diese besondere Dienstleistung ein tiefes Loch in ihr Portemonnaie reißen wird. Dabei kann ein entsprechender Versicherungsschutz den entstehenden Kosten entgegenwirken.

Abzocke Schlüsseldienst

Auch wenn hinter dem Mitarbeiter des Schlüsseldienstes, der Retter in der Not vermutet wird, genießen die versierten Türöffner einen sehr schlechten Ruf. Unter der Vielzahl an Schlüsseldiensten tummeln sich einige schwarze Schafe, die aus der Notlage des Beauftragten Profit schlagen wollen. So kommt es nicht selten vor, dass für das einfache Öffnen von Wohnungstüren einige hundert Euro in Rechnung gestellt werden. Viel dramatischer gestaltet sich die Situation, wenn neben der Türöffnung noch weitere Posten die eigentliche Rechnung erhöhen, wie zum Beispiel Anfahrt, Mehrwertsteuer und Material.

Zweitschlüssel bei Nachbarn und Angehörigen aufbewahren

Wer der Beauftragung eines Schlüsseldienstes von vorneherein aus dem Weg gehen möchte, dem sei die Aushändigung eines Zweitschlüssels bei Nachbarn oder Angehörigen zu empfehlen. Dem Thema der Schlüsselaufbewahrung haben sich auch einige Unternehmen angenommen und bewahren gegen ein Entgelt den Zweitschlüssel für Wohnungen, Autos oder Tresore auf. Im Notfall bringt das Sicherheitsunternehmen den benötigten Schlüssel vorbei. Jedoch lassen sich Sicherheitsunternehmen diesen Dienst gut bezahlen und verlangen für einen Zweijahresvertrag 96 Euro.

Kosten erhöhen sich mit der Komplexität der Öffnung

Ausgesperrt - Kosten erhöhe sich mit der Komplexität der Öffnung

Handelt es sich bei dem Auftrag lediglich um die Öffnung der Tür und der Schlüssel befindet sich mit hoher Sicherheit in der Wohnung bzw. im Haus, halten sich die jeweiligen Kosten noch im Rahmen. Liegt der Grund des Ausgesperrtseins in dem Verlust des Schlüssels begründet, kann dem Geschädigten das teuer zustehen kommen. Hierbei bewegen sich die Kosten im Umfeld eines Kleinwagens (KFZ-Versicherung im Test) .

Unterschiedliche Versicherungen kommen für den Verlust des Schlüssels auf

Ist man im Besitz eines Schlüssels zur Schließanlage eines Mehrfamilienhauses oder Firmengebäudes, sollte man einen möglichen Verlust umfassend absichern. Welche Versicherungsart dafür infrage kommt, hängt im Wesentlichen von der Art des Schlüssels und des Schlosses ab. Bei Verlust des Schlüssels zur Wohnung des Freundes mit zusätzlichen Aufbruch der Tür wird der Schaden samt Einbau eines Schlüsselsystems von der Haftpflichtversicherung (Haftpflichtversicherung im Test) übernommen. Gehört der verloren gegangene Schlüssel zur eigenen Wohnung, übernimmt hingegen die Hausratversicherung (Hausratversicherung im Test) die entstandenen Kosten des Schlüsseldienstes.

Lediglich Premiumversicherungen sichern den Verlust des Schlüssels ab

Hierbei ist die Angelegenheit rund um den Raub bzw. Verlust des Schlüssels nicht automatisch in den jeweiligen Policen mitversichert. In dem Zusammenhang ist jene Option lediglich in den Premiumvarianten der jeweiligen Versicherungsart abgesichert. Eine gute Haftpflichtversicherung mit entsprechenden Versicherungsleistungen inklusive Schlüsselverlust ist bereits ab einem Versicherungsbeitrag von jährlich unter 100 Euro zu haben. Damit sind Schlüsselschäden mit einer Summe zwischen 10.000 und 25.000 Euro im Versicherungsschutz enthalten. Einige Premiumverträge sehen sogar höhere Versicherungssummen vor. In dem Fall empfiehlt es sich einen genauen Blick in die Versicherungsdetails zu werfen und zu schauen, ob sämtliche fremde Schlüssel mitversichert sind. Demgegenüber sollte man sich beim Arbeitgeber erkundigen, ob der Verlust des Arbeitsschlüssels über das Unternehmen abgesichert ist. Häufig haben sie diesen Aspekt mit Einschluss spezieller Sicherheitsklauseln in der Betriebshaftpflichtversicherung (Betriebshaftpflichtversicherung im Test) abgesichert.

Nicht jeder Schlüssel ist versichert

Ausgesperrt - nicht jeder Schlüssel ist versicherbar

Betroffenen, die ihren privaten Schlüssel verbummelt haben, steht keinerlei Leistungsanspruch zu. Umso wichtiger erscheint die Notwendigkeit, den Zweitschlüssel beim Nachbarn oder einem Sicherheitsunternehmen zu deponieren. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden grundsätzlich Tresorschlüssel und Schlüssel für Bankschließfächer. Bricht der Schlüssel während des Öffnens ab, sieht die Versicherung von einer Kostenübernahme ab. Somit bleibt der Verursacher auf den Kosten des Schlüsseldienstes sitzen. Ebenso weniger versicherungstechnische Beachtung finden die Schlüssel für PKW und Motorräder. Ausschließlich die Schlüssel der Eingangstür und etwaige Arbeitsschlüssel sind Bestandteil der Versicherung.

Empfehlungen für den Umgang mit Schlüsseldiensten

Im Allgemeinen erkennt man seriöse Schlüsseldienste daran, dass sie Komplettpreise angeben. Nichtsdestotrotz kann es hilfreich sein, sich mit einigen Ratschlägen zur Handhabung von Schlüsseldiensten vertraut zu machen:

Preise erfragen und vergleichen

Bevor der eigentliche Auftrag an einen Schlüsseldienst geht, sollten sich Verbraucher zunächst über die ortsüblichen Preise informieren. Mithilfe unverbindlicher Anfragen lassen sich die Schlüsseldienste untereinander vergleichen.

Wucher erkennen und ablehnen

Ausgesperrt - Wucher erkennen und ablehnen

Sofern dem Verbraucher ein Preis genannt wird, der weit über dem durchschnittlichen Preis liegt, gilt das Vertragsverhältnis als nichtig. In dem Fall muss die Rechnung entweder gar nicht oder nur der berechtigte Teil der Rechnung beglichen werden.

Sich nicht vorschnell zufriedengeben

Dabei  sollten Verbraucher von einer vorschnellen Begleichung der Rechnung absehen. Die Chancen auf Rückforderung des gezahlten Betrages stehen vor Gericht schlecht.

Mögliche Rückforderung einberechnen

Besteht Unsicherheit darüber, ob der ausstehende Betrag tatsächlich bezahlt werden soll oder nicht, können sie den Vermerk “Zahlung unter Vorbehalt der Rückforderung” auf der Rechnung notieren.

Nicht in Alleinverhandlungen treten

Ergeben sich aus dem Zwist mit dem Schlüsseldienst Rechtsstreitigkeiten (Rechtsschutzversicherung im Test), ist es sinnvoll, noch die Aussage einer weiteren Person zu Rate zu ziehen.

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Fazit

So ärgerlich sich das Aussperren gestalten mag, kann mit einigen Kniffen gegen ihre Entstehung vorgegangen werden. In dem Zusammenhang empfiehlt es sich einen Zweitschlüssel bei Nachbarn oder Angehörigen zu hinterlassen. Weiterhin kann mit dem Abschluss einiger Premiumvarianten der Hausrat- oder Haftpflichtversicherung für ein umfassender Versicherungsschutz im Falle eines Schlüsselverlusts gesorgt werden.