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Veröffentlicht: 20.03.2014
Aktualisiert: 10.02.2016

Pflege Bahr Test 2014 – wie sinnvoll ist er im Notfall?

Der Pflege Bahr im Test 2014. Im Alter kann es jeden von uns treffen, dass wir durch unvorhergesehene Ereignisse zum Pflegefall werden. Darüber hinaus ist es längst kein Geheimnis mehr, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, die Kosten im Falle einer Pflegebedürftigkeit nicht ganzheitlich decken werden. Aus diesem Grund ist es überaus bedeutsam, dass man sich, in der Notsituation, gegen die finanzielle Illiquidität zu schützen weiß und mit Abschluss einer Zusatzversicherung, das Risiko weitestgehend deckt. Daher hat die Stiftung Warentest einen Pflege Bahr Test ausgeführt, der belegt, dass folglich nicht jede private Pflegetagegeldversicherung für die Notfallversorgung ausreicht.

Stiftung Warentest Pflege-Bahr Test

Finanztest hat 17 geförderte Pflegetagegeldtarife (Pflegeversicherung Test 2014) und 23 nicht geförderte Tarife untersucht. Dabei wurden das Alter der Versicherten und die Güte der jeweiligen Tarife geprüft. 16 Tarifangebote bestimmen eine festgesetzte Streuung der Leistungen auf die jeweiligen Pflegestufen und zeigen eine 100 % Bereitschaft, wenn es um die Zahlung eines stationären Pflegeaufenthaltes geht. Demgegenüber lassen acht Anbieter ihren Versicherten die Flexibilität, bei der Entscheidung des Pflegetagegeldes in den einzelnen Stufen. Dabei gingen die Hanse Merkur und Deutsche Familienversicherung mit sehr guten Testergebnissen hervor.

Die sehr guten Anbieter:

  1. Hanse Merkur
  2. DFV

Einige gute Anbieter:

  1. Mecklenburgische
  2. LVM
  3. Bayrische Beamtenkasse
  4. UKV
  5. Debeka
  6. Deutscher Ring

und weitere.


Mit Blick auf die gesetzliche Pflegeversicherung hat die Stiftung Warentest festgestellt, dass die Patienten trotzdem 1500 Euro aus eigener Tasche zahlen müssten. Mit dem Abschluss einer staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung würden dem Versicherten lediglich 600 bis 700 Euro als Leistung entgegengebracht werden und somit stünde dies weitaus unter dem Betrag um die Kosten zu decken. Grund dafür ist, dass von den Versicherten ein niedriger Beitragssatz von 10 bis maximal 26 Euro erhoben wird. Deswegen lohnt sich der Pflege-Bahr aus Sicht der Stiftung Warentest nur, wenn die Patienten an Vorerkrankungen leiden und von keiner anderen Versicherung angenommen werden würden. Denn geförderte Pflegezusatzversicherer dürfen grundsätzlich niemanden ablehnen. Als positiv zu betrachten sieht die Stiftung Warentest die ungeförderten Pflegetagegeldtarife. Diese sind zwar mit einem monatlichen Beitrag zwischen 55 und 85,00 Euro deutlich teurer als die subventionierten Tarife, jedoch kann man davon ausgehen, dass im Falle der Pflegebedürftigkeit alle Risiken und Kosten abgedeckt sind und ab da die Beitragszahlung auch eingestellt ist. Da diese jedoch mit einem immensen Kostenaufwand verbunden sind, ist die nicht geförderte Variante nur denen zu empfehlen, die auf lange Sicht die Beitragszahlungen halten können. (test.de)

Unterschiede der einzelnen Pflegetagegeldtarife

Mit der Wahl des „starren Tarifs“ hat der Versicherte die Möglichkeit nur die Absicherung der Pflegestufe III festzulegen. Die anderen beiden Pflegestufen werden jeweils, abhängig von der Versicherung und des jeweiligen Tarifs, fixiert. Dabei werden diese ausgehend von der Pflegestufe III abgestuft. Eine derartige Staffelung wird nur in der häuslichen Pflege vorgenommen, wohingegen die stationäre Pflege zu 100 Prozent Leistung verspricht. Diese Art der Pflegezusatzversicherung eignet sich für diejenigen, die später im Altenzentrum gepflegt werden wollen. Daneben gibt es aber auch den „flexiblen Tarif“, der sich dadurch auszeichnet, dass dem Versicherten freie Hand gelassen wird, wenn es um die Festlegung des Pflegetagegeldes in den einzelnen Pflegestufen geht. Dahingehend sind viele Kombinationen möglich, dennoch ist darauf zu achten, dass das Pflegetagegeld von Stufe zu Stufe proportional ansteigt. Dieser Tarif weist den Vorteil auf, dass er an die jeweiligen Bedürfnisse und Wünsche des Versicherten angepasst wird. Der flexible Tarif ist gerade denen zu empfehlen, die großen Wert auf einen hohen Schutz in Pflegestufe I legen. Ein weiterer Tarif, der heutzutage in aller Munde ist, ist die sogenannte „Pflege-Bahr“, die damit gekennzeichnet ist, dass diese durch den Staat gefördert wird. Anspruch auf die geförderte Pflegezusatzversicherung hat jeder, der mindestens 18 Jahre alt und in der deutschen Pflegepflichtversicherung versichert ist. Der Pflege Bahr ist nur denen anzuraten, die bereits über Vorerkrankungen verfügen. Bei dieser Zusatzversicherung ist mit einer Wartezeit mit bis zu fünf Jahren zu rechnen, jedoch werden keine Fragen hinsichtlich der Gesundheit gestellt.

Kritik am Pflege-Bahr

Gerade die Leistungen werden sehr kritisiert, da sie sehr oft zu gering ausfallen als man es bei Abschluss einer Pflegezusatzversicherung erwarten würde. Zudem müssen selbst im Fall einer Pflegebedürftigkeit die Prämien weitergezahlt werden. Dabei zeigt sich auch, dass der Pflege-Bahr für Menschen unter 50 Jahren nicht empfehlenswert ist, da diese im Nachhinein mehr einzahlen als sie tatsächlich an Leistungen im Pflegefall erhalten würden. Außerdem würden bei einer höheren Anzahl von Versicherten mit gesundheitlichen Einschränkungen, die Ausgaben und somit auch die Beitragssätze in die Höhe schießen. Darüber hinaus können Versicherte die Versicherung erst nach Ablauf von fünf Jahren in Anspruch nehmen.

Was bei Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung zu beachten ist?

Entscheidet man sich mit einer Pflegetagegeldversicherung dafür, das Loch im Falle der Pflegebedürftigkeit zu stopfen, so gilt es einige Dinge zu beachten. Bei ausreichender Liquidität ist es ratsam für den Pflegefall vorzusorgen und eine Pflegetagegeldversicherung ohne staatliche Förderung abzuschließen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass in allen Pflegestufen ausreichend Leistungen geboten werden. Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Beitragszahlungen auf lange Sicht gezahlt werden können, denn bei Kündigung verliert man nicht nur den Schutz sondern auch das gezahlte Guthaben. Staatlich geförderte Tarife bieten kaum Absicherung und die Leistungen sind eher Mangelware. Aus diesem Grund sind sie erst in Erwägung zu ziehen, wenn man aufgrund des vorangeschrittenen Alters oder einer Erkrankung von keiner Versicherung angenommen wird.

Fazit

Jeder, der es finanziell überbrücken kann, sollte sich um eine Vorsorge in Form einer Pflegetagegeldversicherung ohne staatliche Förderung bemühen. Denn diese deckt im Pflegefall sämtliche anfallenden Kosten ab. Dagegen stellt sich der Pflege-Bahr laut Test als eine Art „Geschichte des Draufzahlens“ dar, die nur dann ratsam ist, wenn man an schweren Vorerkrankungen leidet und nicht die Möglichkeit besitzt eine Versicherung ohne staatliche Förderung abschließen zu können.