Persönliche Sicherheit: Drogeriemarkt dm initiiert den Verkauf von Pfefferspray
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Veröffentlicht: 22.08.2016
Aktualisiert: 23.08.2016

Persönliche Sicherheit: Drogeriemarkt dm initiiert den Verkauf von Pfefferspray

Der wöchentliche Einkauf im Drogeriemarkt dürfte seit kurzem für großes Verdutzen sorgen. Neben Kosmetika wie Zahnnpasta und Duschgel hat auch das Tierabwehrspray “Pfeffer-KO Fog” im Regal Platz genommen. Die Einführung begründet die Drogeriemarktkette mit dem immerzu wachsenden Schutzbedürfnis der Bevölkerung. Doch wie sinnvoll und bedenklich ist ihr Besitz eigentlich?

Die Angst geht umher

Verkauf von Pfefferspray: Angst geht umher Die deutschen Waffengeschäfte haben noch nie eine so große Nachfrage nach Waffen vernommen wie jetzt. Großes Begehren wird insbesondere für Schutzmaßnahmen ausgedrückt, die den Besitz eines Waffenscheins nicht erfordern. Darunter zählen beispielsweise Pfefferspray, Abwehrspray CS-Gas und Schreckschusspistolen. Dem Verband deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler zufolge, sei das persönliche Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung gestiegen. Dabei habe diese verstärkte Angst weniger mit den Flüchtlingen zu tun. Vielmehr plagt die Bevölkerung Terrorängste, sodass vermehrt die Frage umhergeht: “Bin ich noch sicher?” Die Anschläge von Paris haben hervorgerufen, dass sich die Menschen nunmehr mit CS-Gas, einem auch für die Abwehr von Angriffen und Überfällen zugelassenes Abwehrgas, eindecken.

Drogeriemarkt dm geht auf Kundenwunsch ein

Weiterhin haben Ereignisse, wie die Kölner Silvesternacht, München, Ansbach und Würzburg dazu geführt, dass derDrogeriemarktkette dm Anfragen bezüglich der Aufnahme eines derartigen Abwehrsprayszugingen. Nach eingehender Prüfung der Kundenanfragen entschloss sich dm schließlich zur Aufnahme des Tierabwehrsprays. Seit dem 23. Juni 2016 ist Tierabwehrspray bundesweit in mehr als 1.800 Drogeriemärkten erhältlich. Und tatsächlich sehen Kunden der Einführung einer solchen Abwehrmöglichkeit positiv entgegen. Beispielsweise berichtet der Drogeriemarkt in Berlin-Mitte, dass sich das Spray insbesondere in den vergangenen Wochen sehr gut verkaufen lasse.

Die Nutzung bedarf eine Sondergenehmigung

Die Hersteller wissen um die beschränkte rechtliche (Rechtsschutzversicherung im Test) Nutzung derartiger Abwehrmittel. In dem Zusammenhang dürfen Pfeffersprays nur bei Vorlage einer Sondergenehmigung zum Einsatz kommen, wie es beispielsweise beim Militär oder der Polizei der Fall ist. Auch wenn das verkäufliche Spray nur zur Tierabwehr gedacht ist, liegt es, bei gegebener Notsituation, im Ermessen des Betroffenen, sich mit geeigneten Mitteln zur Wehr setzen zu können. Dabei müsse der Selbstschutz verhältnismäßig ausfallen, wobei dieser auch mit nicht vorhergesehenen Mitteln, wie einem Pfefferspray erfolgen kann. Jedoch ist diese Art der Nutzung in Deutschland nicht zugelassen.

Unterschied zwischen Reizstoffsprühgeräte und Tierabwehrsprays

Bei den Sprays wird rechtlich zwischen Reizstoffsprühgeräte und Tierabwehrsprays unterschieden. Bei den Reizstoffsprühgeräten wie etwa Tränengas, handelt es sich um Schutzmaßnahmen, die die Angriffs- und Abwehrfähigkeit von Menschen beseitigt und herabsetzt. Diese bedürfen einer entsprechenden Zulassung sowie Kennzeichnung und dürften erst ab Vollendung des 14. Lebensjahres genutzt werden. Weisen Reizstoffsprühgeräte keine derartige Kennzeichnung auf, sind sie dem Bereich verbotene Waffen zuzuordnen. Dementsprechend sind Tierabwehrsprays auch nur für die Abwehr von Tieren (Tierhalterhaftpflicht im Test) vorgesehen. Fehlt der Vermerk Tierabwehr, so wird das Spray als verbotene Waffe eingestuft. Der Polizei zufolge, ist das Tierabwehrspray nicht für den Einsatz gegen Menschen gedacht und auch nicht erlaubt. Nutzt man das Spray dennoch in einer Notsituation  gegen Menschen, müsse ihre Nutzung im Einzelfall untersucht werden.

Einführung löst große Bedenken aus

Verkauf von Pfefferspray: Einführung löst große Bedenken aus Der Verband deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler steht dem Verkauf von Tierabwehrsprays in Drogeriemärkten sehr bedenklich gegenüber. Schließlich müssten Nutzer derartiger Sprays im Hinblick auf ihre Verwendung eingehend beraten werden. Sonst tritt der Fall ein, dass man sich gegebenenfalls selbst mit dem Spray einnebelt.

Polizei rät von Bewaffnung ab

Im Großen und Ganzen rät die Polizei von dem Besitz derartiger Sprays ab. Schließlich vermitteln sie ein trügerisches Sicherheitsgefühl und tragen zu einer veränderten persönlichen Wahrnehmung des Besitzers bei. In den Fällen, in denen beispielsweise deeskalierende Maßnahmen, wie ein Wechsel der Straßeseite oder Aufbau von Distanz, ergriffen werden können, provoziert der Besitz eines Sprays eine ungewollt höhere Gewaltstufe.

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Fazit

So hoch das persönliche Sicherheitsbedürfnis mit dem Besitz von Tierabwehrspray sein mag, sollte es nur für die Abwehr gegen Tiere zum Einsatz kommen. Fühlt man sich in seinem persönlichen Sicherheitsraum von einem Menschen bedroht, sollten deeskalierende Maßnahmen, wie der Aufbau von Distanz oder der Wechsel der Straßenseite ergriffen werden.