Rürup-Rente für wen sie sich tatsächlich lohnt
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Veröffentlicht: 13.05.2015
Aktualisiert: 11.12.2015

Rürup-Rente – für wen sie sich tatsächlich lohnt

„Man weiß es nicht, man munkelt nur“. Solch eine Antwort dürfen wir gegenwärtig erwarten, wenn wir den versprochenen Erfolg der Rürup-Rente hinterfragen. Kritisieren Experten die mangelnde Flexibilität der Altersvorsorge, unterstreichen Befürworter den Tatbestand, dass Selbständigen keine andere Art der Altersvorsorge übrigbleibt. Im Zuge dessen klären wir darüber auf für welche Personengruppen sich der Abschluss einer Rürup-Rente lohnt und welche Vor- und Nachteile damit verbunden werden.

Kritik an der Form der Altersvorsorge

Kritik an der Altersvorsorge

Auch wenn ihre Art der Altersvorsorge (Altersvorsorge im Test)  von zahlreichen Verbraucherschützern infrage gestellt wird, verzeichnet nahezu keine andere private Altersvorsorge so viele Anhänger wie die staatlich geförderten Renten. Somit sind seit ihrer Etablierung bereits 16 Millionen Riesterverträge im Umlauf. Weniger lukrativ erscheint dagegen der Abschluss einer Rürup-Rente, die gegenwärtig lediglich 1,9 Millionen abgeschlossene Rentenverträge registriert. Doch warum besteht eine derartige Diskrepanz zwischen der Riester-Rente (Riester-Rente im Test)  und der Rürup- Rente?

Gleichstellung aller Arbeitnehmer geht zu Lasten der Flexibilität

In erster Linie gerät vor allem die Inflexibilität und Starrheit der Basisrente in das Visier der Kritiker. Des Weiteren sorgt ihr Kostenfaktor vermehrt für Aufruhr. Die Abschluss- und Verwaltungskosten würden mit überhöhten Summen zu Buche schlagen und damit nur die Taschen der Banken füllen. Allen Kritiken zum Trotz beharrt der Gründer Bert Rürup auf dem einst entwickelten Vorsorgekonzept. Vielmehr strebt er eine Gleichstellung aller arbeitenden Bundesbürger an, sodass die von der Versicherungspflicht befreiten Arbeitnehmer keine Privilegien genießen.

Ungünstig für Menschen mit Änderungen in der Lebenssituation

veränderte Lebenssituation

Insbesondere ihre Starrheit ist vielen Sparern ein Dorn im Auge. Wurde in jungen Jahren bei ihrem Abschluss an eine ansprechende Altersvorsorge gedacht, kann sich dies mit zunehmendem Alter und veränderter Lebenssituation schlagartig ändern:

Kommen beispielsweise Ehepartner und Kind hinzu, die den Kauf eines Eigenheims erfordern, wäre das Ansparvolumen der Rürup-Rente sehr gut zur Hausfinanzierung (Baufinanzierung im Test) geeignet. Im Hinblick auf die praktische Umsetzung dieser Überlegung schiebt der Staat einen Riegel vor. In dem Zusammenhang hat der Ansparer keine Möglichkeit an das angesparte Kapital (Kapitalanlage im Test) zu gelangen, da diese nur als lebenslange Rente ausgezahlt wird. Einzig die Option der Beitragsfreistellung eines Vertrages bietet sich dem Ansparer um deutlich mehr liquide Mittel bereitgestellt zu bekommen. Allerdings dürfte sich diese Aktion mit einer darauffolgenden niedrigen Rente rächen.


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Für wen sich ihr Abschluss lohnt?

Hintergrund ihrer Einführung oblag der Personengruppe, die nicht verpflichtet sind Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu leisten wie zum Beispiel Freiberufler und Selbständige. Dahingehend sollte für sie eine Vollversicherung geschaffen werden. Statt der staatlichen Zuschüsse liegt ihr Vorteil eher in der Realisierung von Steuerersparnissen. Somit lassen sie jährlich bis zu 22.172 Euro von der Steuer absetzen. Hierbei werden 80 Prozent der eingezahlten Beiträge steuerlich geltend gemacht. Dieser steigt mit jedem Jahr kontinuierlich um bis zu zwei Prozentpunkte. Ab 2025 müssen Ansparer damit rechnen, dass ihre Beiträge ganzheitlich von der Steuer abgesetzt werden.

Beispiel einer Altersvorsorge mit der Rürup-Rente

Ein 40-jähriger Versicherungsnehmer mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von 60.000 Euro schließt eine Rürup-Rente mit einem monatlichen Versicherungsbeitrag von 200 Euro ab. Von diesen eingezahlten Beiträgen werden 80 Prozent abgezogen, die pro Jahr 1920 Euro entsprechen. Mit einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent genießt der Ansparer ein Steuerersparnis von 806,40 Euro. Somit belasten die eingezahlten 2.400 Euro den Sparer effektiv gesehen nur mit 1.593,60 Euro.

Zusätzliche Absicherung schmälert die Rendite

zusätzliche Absicherung bedeutet schmälernde Rendite

Sorgen Selbständige bereits mit regelmäßigen Zahlungen an das Versorgungswerk für ihr Alter vor, haben sie einige Besonderheiten bezüglich des Abschlusses einer Rürup-Rente zu beachten. Infolgedessen  müssen sie sich damit anfreunden, dass ihr Steuerersparnis geringer ausfällt. Beim absetzbaren Höchstbetrag werden die Einzahlungen in Versorgungswerke wie auch der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil berücksichtigt.

Wie sehr die Einzahlungen an das berufsständische Versorgungswerk an der eigenen Rente nagen können, demonstriert das folgende Beispiel:

Ein Selbständiger mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von 60.000 Euro sorgt ausschließlich mit der Basisrente vor und zahlt den gesetzlich vorgeschriebenen Höchstsatz von 22.172 Euro in den Vertrag ein. Davon kann er 17.738 Euro als Sonderausgaben geltend machen.

Ein Angestellter verfügt über ein jährliches Bruttoeinkommen in Höhe von 60.000 Euro. Davon muss er im Vorfeld 11.220 Euro an die gesetzliche Rentenversicherung zahlen, sodass ihm lediglich 10.952 Euro übrigbleiben, die er steuerlich ansetzen könnte.

Beispiel einer Rürup-Rente mit deutlichem Steuerersparnis

Rente mit deutlichem Steuerersparnis

Ein Arzt verfügt über ein Bruttoeinkommen von jährlich 120.000 Euro, wovon er Zahlungen an das berufsständische Versorgungswerk tätigt. Weiterhin zieht er den Abschluss einer Rürup Rente in Erwägung. Im Zuge dessen muss berücksichtigt werden, dass bereits die Zahlungen an das Versorgungswerk als Sonderausgaben steuerlich abgegolten sind. Dies bedeutet, dass er lediglich die Differenz zwischen den Einzahlungen und dem Höchstbetrag steuerlich geltend machen kann.

Alleinverdiener

Seine Ehefrau bezieht kein Einkommen. Somit können sowohl die Einzahlungen an das Versorgungswerk wie auch die Rürup-Rente als Sonderausgaben veranlagt werden, höchstens 35.476 Euro.

Kontinuierliche Erhöhung des steuerlichen Guthabens

Daraufhin entscheidet sich der Arzt dazu jährlich 30.000 Euro für die Dauer von drei Jahren in einen Rürup Vertrag einzuzahlen. Im ersten Jahr kann er 80 Prozent seiner getätigten Einzahlungen als Sonderausgaben verrechnen, die ein Steuerersparnis von 10.328,50 Euro zur Folge haben. Mit der kontinuierlichen Steigung des Prozentsatzes können im zweiten Jahr 82 Prozent und im dritten Jahr 84 Prozent als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Somit entsteht dem Anleger ein Steuerersparnis von 31.641,53 Euro.

Erfolg abhängig vom Steuersatz

Rendite abhängig vom Steuersatz

Wie erfolgsversprechend die Rürup- Rente tatsächlich ist hängt von der Höhe des Steuersatzes in der Einzahlungs- wie auch Auszahlungsphase ab. Dabei gilt folgender Grundsatz: Je höher der Steuersatz in der Einzahlungsphase und je niedriger der Steuersatz in der Rentenphase ausfällt, umso besser.

Unabhängig von ihrer Zusammensetzung können mit dem Abschluss einer Rürup-Rente keine nennenswerten Renditen eingefahren werden. Somit erzielen Anleger von Rürup-Renten oftmals negative Einkünfte, die sich verstärken wenn sie kein hohes Alter erreichen.

Höheres Alter bedeutet höhere Rendite

Höhere Rendite mit zunehmendem Alter

Ein 50-Jähriger mit einem Bruttoeinkommen von 80.000 Euro entschließt sich zum Abschluss einer Rürup-Rente und vereinbart einen monatlichen Beitrag von 200 Euro, der bis zum 67. Lebensjahr gezahlt werden soll. Je nach Länge der Inanspruchnahme kann der Sparer folgende Renditen erwarten:

  • bis zum 75. Lebensjahr: Rendite von -7 Prozent bei garantierter Rente und -2,7 Prozent bei einer vorhergesehenen Rente
  • bis zum 95. Lebensjahr: Rendite von 1,7 Prozent bei garantierter Rente und 4,2 Prozent bei einer prognostizierten Rente

Eingezahlte Kapital fest angelegt und nicht erhältlich

Der grundlegende Nachteil einer Rürup-Rente ist, dass man nicht an das eingezahlte Geld gelangt. Zudem kann sie nicht beliebig an jemanden abgetreten oder verkauft werden. Genau genommen verbleibt das eingezahlte Kapital bis zum Renteneintritt fest angelegt und kann auch nur zur Inanspruchnahme einer lebenslangen Rente genutzt werden. Möchte der Anleger seine Familienangehörige dennoch ausreichend abgesichert wissen, kann er eine Hinterbliebenenabsicherung vereinbaren, die jedoch sehr kostspielig ist. Besteht keine derartige Absicherung und der Ansparer verstirbt vor dem Renteneintritt, verfällt das bis dahin angesparte Guthaben.

Erhebliche Steuerzahlungen in der Auszahlungsphase

Steuerzahlungen

Des Weiteren kann sich das geringe Einkommen nachteilig auf die jeweilige Rendite auswirken. Während man in der Einzahlungsphase von sämtlichen Begünstigungen übermannt wird, werden in der Auszahlungsphase überraschende Steuerzahlungen fällig. Anleger, die dieses Jahr eine Rentenzahlung aus der Rürup-Rente beziehen müssen dieses zu 70 Prozent versteuern. Weitaus härter trifft es diejenigen, die erst in 2040 oder sogar später in Rente gehen: Sie müssen die Rente zu 100 Prozent versteuern.

Fazit

Die Rürup Rente ist ein Vorsorgemodell, welches insbesondere Besserverdienern sehr zu empfehlen ist. Mit ihrem Steuervorteil profitieren Anleger von den hohen Steuersätzen in der Einzahlungsphase und den niedrigen Steuersätzen in der Auszahlungsphase. Wird ein geringeres Einkommen verdient oder viel Wert auf Flexibilität gelegt, können alternative Formen der Altersvorsorge herangezogen werden.