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Veröffentlicht: 17.11.2014
Aktualisiert: 03.04.2017

Unfallversicherung – Die versteckten Hürden ihres Leistungsanspruchs

Getreu dem Motto „You only live once“ versucht ein Großteil der Menschen ihren Lebensalltag mit erlebnisreichen Aktivitäten zu gestalten um jedem Tag eine unverwechselbares Note zu verleihen. Doch auch im alltäglichen Leben setzt man sich Gefahren aus ohne es wahrzunehmen. Allein die Anbringung einer Lampe ohne Fachkenntnisse in Eigenregie zu übernehmen kann dazu führen, dass man einem Stromschlag zum Opfer fällt und sich Verletzungen in Herzpartien zuzieht. Wer glaubt, dass die gesetzliche Unfallversicherung für derartige Zwischenfälle zur Leistung herangezogen werden kann, der täuscht sich. Die gesetzliche Unfallversicherung sieht sich nur in der Leistungspflicht, wenn der Unfall während der beruflichen Tätigkeit passiert ist, sodass Unfälle im Privatbereich durch eine Unfallversicherung zusätzlich abgesichert werden müssen. Doch auch Besitzer einer privaten Unfallversicherung (Unfallversicherung im Test) sollten in Alarmbereitschaft geraten. Tritt ein derartiger Fall glaubt man sich mit der Unfallversicherung hinreichend versichert. Doch genau dieses Wunschdenken wird häufig von den Versicherungsunternehmen zunichte gemacht, wenn sie den Leistungsanspruch verweigern. In dem Zusammenhang wird sich vermehrt die Frage gestellt: „Woran erkenne ich einen guten Unfallversicherer und wie kann ich den Leistungsanspruch trotzdem erwirken?“

Die Definition von Unfall und ihre Tücken

Während für uns eine schmerzauslösende Aktion bereits als Unfall gewertet wird, nehmen es die jeweiligen Unfallversicherer es schon genauer. Demnach hat sich ihrer Ansicht nach ein Unfall ereignet, wenn der Versicherungsnehmer durch das Einwirken fremder Körper einen dauerhaften Schaden bzw. körperliche Beeinträchtigung erleidet. Dahingehend besteht ein Anspruch auf die jeweiligen Unfallversicherungsleistungen nur dann, wenn die Schädigung durch Ereignung eines Unfalls zustande kam.

PAUKE als Gedächtnisstütze

Um die versicherungstechnische Bedeutung des Wortlauts “Unfall“ per Definition herleiten zu können, kann das PAUKE Prinzip sehr hilfreich sein. Dies besagt dass ein Unfall vorliegt, wenn er als plötzlich, von außen, unfreiwillig und auf den Körper einwirkend auftritt.Neben den plötzlich eintretenden Beschwerden beurteilen die Unfallversicherer auch jene Situationen als Unfall, deren Erscheinungen erst allmählich nach und nach zum Vorschein kommen.

Grenzen der Unfallversicherung

Jedoch gibt es wie in jedem anderen Versicherungsbereich auch Fälle, deren Leistungsgenehmigung grenzwertig betrachtet wird. Das betrifft vor allem Situationen, die mit einer körperlichen Fehlhaltung zu tun haben, wie beispielsweise das Tragen eines schweren Gegenstands. Dadurch kommt es vor, dass man Muskeln nicht richtig belastet und sich damit dauerhaften Einschränkungen aussetzt. Im Zuge der Versicherbarkeit derartig aufkomnmender Ereignisse machen die Unfallversicherungen Grenzen deutlich, so dass Schäden an Meniskus und Bandscheibe nicht als Versicherungsfall gewertet werden.

Unfallversicherung Leistungsanspruch

Wann habe ich Anspruch auf die Leistungen der Unfallversicherung?

Vor diesem Hintergrund steht immer öfter die Frage im Raum „Wann sieht sich die Unfallversicherung in der Leistungspflicht?“:

Möchte man die Leistungen aus der Unfallversicherung für sich beanspruchen ist dies nur möglich, wenn die vorliegende Einschränkung durch einen Unfall hervorgerufen wurde. Damit eine berechtigte Inanspruchnahme der Versicherungsleistungen erfolgen kann, muss die Invalidität innerhalb eines Jahres in Erscheinung getreten und spätestens bis zum Ablauf von 15 Monaten von einem Arzt attestiert worden sein.

Gliedertaxe – entscheidend für die Höhe der Auszahlung

Im Hinblick auf die Art der Zahlung erwartet den Geschädigten eine Einmalzahlung der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Dabei steht die Höhe der jeweiligen Einmalzahlung im unmittelbaren Zusammenhang zu der Versicherungssumme und dem zugehörigen Grad der Invalidität. Entscheidende Einflussgröße bei der Feststellung des Auszahlungsbetrags ist die sogenannte Gliedertaxe. Dabei handelt sich um eine Tabelle, die Prozentsätze für die beeinträchtigte Funktion oder das Fehlen von Körperteilen bemisst.

Nicht jeder Versicherer vertritt eine kundenorientierte Persperktive

Allerdings werden die Gliedertaxen von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich hoch beziffert, so dass häufig nicht eindeutig ist welcher Versicherer tatsächlich nach dem Wohl des Versicherungsnehmers handelt. Somit kann es sinnvoll sein, die verschiedenen Unfallversicherungen auf Herz und Niere zu überprüfen um die Unfallversicherung zu finden, die in Relation zu den eigenen Bedürfnissen und Wünschen steht.

Doch welche Grundüberlegungen sind vor Abschluss einer privaten Unfallversicherung anzustellen ?

Bevor man sich an die eigentliche Analyse der unterschiedlichen Unfallversicherer wagt, ist es ratsam sich Gedanken über den eigenen Kapitalbedarf im Versicherungsfall zu machen. Im Zuge dessen muss der Versicherungsnehmer Antworten darauf haben, welche Kosten ihm als Invaliden entstehen. Hierzu empfiehlt sich die Simulation verschiedener Unfallsituationen mit einer zugehörigen Kostenaufstellung. Neben der Grundüberlegung welche Auswirkung eine Invalidität auf das eigene Wohl haben kann sei darüber hinaus zu bedenken, dass laufende Kosten durch die Invalidität gedeckt sein müssen.

Optimales Gleichgewicht finden

Weiterhin sollte das Augenmerk auch auf die Progression gelegt werden. Diese bestimmt im hohen Maße wie hoch die Auszahlung der jeweiligen Kapitalleistung ausfällt. Je höher der jeweilige Progressionssatz ausfällt, desto höher werden die jeweiligen Unfallpolicen beziffert. Dabei sei den Unfallversicherungen der Vorzug zu geben, die eine Progression zwischen 225 und 350 Prozent anbieten.

Leistungsportfolio der Unfallversicherung

Beschäftigt man sich mit den unterschiedlichen Unfallversicherungen wird ein Versicherungstarif als gut eingestuft, wenn er folgende Merkmale bzw. Leistungen zum Vertragsgegenstand macht:

Mitwirkung von Erkrankungen: sofern eine krankheitsbedingte Vorgeschichte besteht, die mitverantwortlich für das chronische Leiden ist, reagieren die Versicherer dementsprechend mit Leistungskürzungen. Einen kundenfreundlichen und gerechten Versicherer erekennt man daran, wenn er die Kürzung nur bei 50 % Mitschuld der Vorerkrankung durchführt.

Verlängerte Fristen: grundsätzlich findet eine Invalidität nur dann Anerkennung, wenn sie innerhalb von 12 Monaten und spätestens 15 Monaten nach dem Unfall ärztlich begutachtet wurde. Dagegen erlauben kulante Versicherer eine Verlängerungsfrist von bis zu 18 Monaten.

Eigenbewegung und erhöhte Kraftanstrengung: ein Unfall wird als solcher anerkannt, sofern sich dieser durch eine von außen auf den Körper einwirkende Aktion zugetragen hat. Mitunter gibt es in der Versicherungsbranche Unternehmen, die eine ganzheitliche Perspektive hinsichtlich des Versicherungssschutzes vertreten. Dahingehend inkludieren sie neben den fremdeinwirkenden Unfällen auch jene Situationen, die auf Eigenverschulden und erhöhte Kraftanstrengung zurück zu führen sind.

Versicherbarkeit zusätzlicher Diagnosen: die Unfallversicherung sollte sich ebenfalls in der Leistungspflicht sehen, wenn der Unfall nicht durch den Aktionismus eines jeden Einzelnen hervorgerufen wurde sondern infolge einer chronisch eintretenden Erkrankung wie etwa ein Schlaganfall oder Herzinfarkt. Ferner sollte die Versicherung auch die Unfälle versichern, die in einen übermäßigen Alkoholgenuss von 1,3 Promille oder mehr begründet liegen.

Infektionen bei Kindern: möchte man seine Kinder ebenfalls gänzlich abgesichert wissen, sollte darauf geachtet werden, dass die Versicherung auch Krankheiten durch das Einwirken von Insekten als Unfall klassifizieren.

Weitere interessante Testergebnisse: Haftpflichtversicherung im Test| Berufsunfähigkeitsversicherung im Test| Risikolebensversicherung im Test

2015 – Das Jahr der zahlreichen Änderungen

Wie in mehreren Sparten der Versicherungsbranche erlebt auch die Unfallversicherung mit dem Jahr 2015 einige Änderungen. Demnach werden Hautkrebskrankheiten und ihre Vorstufen in das Register der Berufskrankheiten aufgenommen. Somit wird allen Arbeitnehmern, die ihre berufliche Tätigkeit größtenteils draußen vollbringen, ein Anrecht auf Behandlung zugeschrieben.

Prozess der Leistungserwirkung

Sofern Hautkrebs bei einem Arbeitnehmer festgestellt wird, wird das Gutachten von dem zuständigen Arzt an die Unfallversicherung weitergeleitet. Nach Anerkennung des ärztlichen Berichts werden die Behandlungskosten übernommen. Dabei wurde diese Angelegenheit bisher in den Verantwortungsbereich der Krankenversicherung gelegt, jedoch bietet die Unfallversicherung einen wesentlich umfangreicheren Versicherungsschutz.

Wachsendes Budget bei der Unfallversicherung

Während toxischer Hautkrebs mit einem jährlichen Aufwand von 1,7 Millionen Euro zu Lasten der Versicherungsbranche geht, werden für den Stachelzellkrebs und seine Vorstufen ein Budget von rund 20,5 Millionen Euro festgesetzt bis 2020. Einzig die Sparte der Hautkrankheiten nimmt bereits 98,2 Milionen des zur Verfügung stehenden Jahresbudgets ein.

Arbeitnehmer der Dienstleistungsbranche besonders betroffen

Bezieht man sich auf Hautkrankheiten sind in erster Linie Handekzeme gemeint, die vor allem für Arbeitnehmer im Dienstleistungsgewerbe wie Friseur, Krankenpflege und Reinigung ein besonderes Berufsrisiko darstellen. Im Großen und Ganzen belaufen sie die Ausgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung auf jährlich 12 Milliarden Euro.

Fazit

Die Unfallversicherung ist die wichtigste Sparte der Sozialversicherungen. Allerdings wird diese nur bei Eintreten eines Arbeitsunfalls aktiv, so dass Verbraucher mit abenteuerlichen Freizeitaktivitäten und einer vorsorglichen Sichtweise dazu aufgerufen sind, sich mit einer privaten Unfallversicherung zusätzlich abzusichern.
Damit im Versicherungsfall auf die Unterstützung der Unfallversicherung gezählt werden kann, sollten die unterschiedlichen Tarife im Hinblick auf Preis und Leistungen genauestens unter die Lupe genommen. Denn je nach Anbieter lassen sich deutliche Unterschiede herauskristallisieren. Dahingehend kann es sinnvoll sein einen Vergleichsrechner zu Rate zu ziehen, der die Versicherungsangebote herausfiltert, die dem eigenen Versicherungsbedarf entsprechen.

 

Quellen und weitere Infos:

handelsblatt.com

baua.de