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Veröffentlicht: 22.04.2013
Aktualisiert: 10.02.2016

Hundehaftpflicht – Was muss man beachten?

Der Besitz eines Hundes oder mehrerer Hunde ist meistens immer mit vielen Kosten verbunden. Neben Unterhaltskosten wie Futter oder Tierarztkosten kommt noch die staatliche Hundesteuer auf den Hundehalter zu. Während die Hundesteuer aber grundsätzlich verpflichtend ist, gibt es zudem eine zusätzliche Versicherung – die sogenannte Hundehaftpflicht. Diese ist zwar noch nicht in allen Bundesländern Deutschlands Pflicht, trotzdem empfiehlt sich der Abschluss dieser für alle Besitzer eines Hundes.

Denn verursacht ein Hund Schaden an Dritten, so ist man gesetzlich dazu verpflichtet, diesen zu beheben. Die eigene private Haftpflicht umfasst aber nicht den Versicherungsschutz des Hundes. Sollte der Hundebesitzer seine Unschuld beweisen können – z.B. durch den Beweis, dass der Geschädigte den Angriff eines Hundes provoziert hat – so können Ausnahmen gemacht werden.

Da die Kosten für den Halter bei Schuld zum Teil auf bis zu einigen Millionen Euro steigen können, ist das Abschließen einer Hundehaftpflichtversicherung äußerst ratsam.

Doch ganz so einfach ist dies dann nicht. Denn jede Versicherung bietet andere Leistungen an und auch die Deckungssumme weicht zum Teil stark ab. Aus diesem Grund lohnt sich ein Vergleich der Versicherungen in jedem Fall. Doch was genau muss man bei Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den eigenen Vierbeiner beachten und wie findet man überhaupt die beste Versicherung? Diese Fragen wollen wir im Folgenden nun klären.

Was ist durch eine Hundehaftpflicht versichert?

Im Allgemeinen umfasst der Versicherungsschutz der meisten Versicherungen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Wichtig zu beachten ist aber, dass Schäden nur bis zur maximalen Deckungssumme versichert sind. Aus diesem Grund sollte man darauf achten, dass diese nicht zu gering ist. Dies ist meistens der Fall, wenn die Versicherung besonders günstig ist. Doch was genau versteht man unter diesen, für den versicherten Hund, von der Hundehaftpflichtversicherung abgedeckten Fällen?

Der Personenschaden umfasst den direkten, vom Hund an einer dritten Person verursachten, Schaden.
Beispiel: Ihr nicht an der Leine geführter Hund springt beim Spazieren durch den Park eine Person an und verletzt diese. Diese verklagt Sie nun auf Schmerzensgeld. Sollte das zugesprochene Schmerzensgeld die Deckungssumme des Versicherers nicht überschreiten, so übernimmt dieser die Kosten.

Ein Sachschaden liegt vor, wenn ein Gegenstand durch einen Hund beschädigt oder zerstört wird. Mietsachschäden sind bei der Hundepflichtversicherung meistens ebenfalls gedeckt.

Beispiel: Angenommen, die Deckungssumme Ihrer Hundehaftpflichtversicherung liegt bei einer Million Euro. Ihr Hund beschädigt eine wertvolle Vase Ihrer Nachbarin im Wert von 10.000 Euro. Die Nachbarin stellt nun eine Schadensersatzklage. Da in diesem Fall der Wert der Vase unter der Versicherungssumme liegt, bezahlt die Hundehaftpflichtversicherung den verursachten Schaden vollständig.

Der Vermögensschaden unterteilt sich in einen echten und einen unechten Vermögensschaden.

Ein echter Vermögensschaden ist ein finanzieller Schaden, der nicht aus Personen- oder Sachschäden entstanden ist.

Beispiel: Sie leinen Ihren Hund in der Nähe des Einganges eines Supermarktes an. Durch das Bellen des Hundes fühlen sich einige Menschen verängstigt und betreten aufgrund dessen nicht das Geschäft. Dadurch entsteht für den Supermarkt ein Vermögensschaden aufgrund eines geringeren Umsatzes.

Ein unechter Vermögensschaden ist ein finanzieller Schaden, welcher sich als Folge eines Personen- oder Sachschadens ergibt.

Beispiel: Als Folge einer Verletzung durch einen Hund kann eine Person seine berufliche Tätigkeit nicht mehr nachgehen. Für diese Person entsteht nun ein Vermögensschaden.

Was ist durch eine Hundehaftpflicht nicht versichert?

Nicht immer ist das Abschließen einer Hundehaftpflichtversicherung möglich. Hunde, welche gewerblich oder landwirtschaftlich gehalten werden, können in der Regel nicht versichert werden.
Die Rasse des Hundes spielt für den Versicherer ebenfalls eine entscheidende Rolle. Denn wenn Ihr Hund ein sogenannter „Kampfhund“ ist, so kann es sein, dass nicht jeder Versicherer Ihren Hund versichert. In diesem Fall ist eine spezielle Haftpflicht für Listenhunde notwendig. Diese ist meistens ein wenig teurer als die normale Versicherung. Folgende Hunderassen sind in den meisten Bundesländern Deutschlands als gefährlich eingestuft:

  • Bullterrier
  • Staffordshire-Bullterrier
  • American Staffordshire-Terrier
  • (American-)Pitbull-Terrier

Hunde, die dieser Rasse entsprechen, sowie Kreuzungen unter diesen Rassen, sind in den meisten Fällen nicht auffälliger als andere Hunderassen. Doch aufgrund statistisch höherer Folgeschäden im Falle eines Schadens, schließen viele Versicherungen diese Rassen von vornherein aus.

Zudem sind Schäden an Elektrogeräten oder Kunststoff und Glas meistens vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Zweiteres ist meistens aber durch eine spezielle Glasversicherung zusätzlich versicherbar.
Vorsätzlich herbeigeführte Schäden, sowie Schäden am Eigentum oder der eigenen Person, sind in der Regel ebenfalls nicht versichert.

Fazit – Für welche Versicherung entscheide ich mich?

Für die richtige Wahl der Versicherung empfiehlt es sich auf jeden Fall, mehrere potenziell in Frage kommende Anbieter einer Hundehaftpflicht zu vergleichen (Hundehaftpflicht Test). Denn ein Versicherungsvergleich lohnt sich, aufgrund der Tatsache, dass sich das Angebot der Versicherer zum Teil gravierend unterscheidet, definitiv.

Weitere Informationen und Tipps, sowie die jeweiligen Testsieger unter den Versicherungen, finden Sie ebenfalls auf unserer Internetpräsenz.