Die wichtigsten Aenderungen 2019 Versicherungen Arbeit Geld
Artikel von
Veröffentlicht: 07.02.2019
Aktualisiert: 07.02.2019

Versicherungen, Arbeit, Geld: Die wichtigsten Änderungen 2019

Ein neues Jahr bringt oft Neuheiten in puncto Versicherungen, Arbeit und Geld mit sich. Auch 2019 ist dies so. Einige Änderungen sind für den Verbraucher positiv, andere leider nicht. Hier sind die wichtigsten Änderungen, die 2019 greifen.

Neuerungen 2019: Versicherungen

1. Neue Informationsblätter für bestimmte Lebensversicherungen

Aenderungen 2019 Versicherung Arbeit Geld

Für bestimmte Lebensversicherungen – Risikolebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen – gibt es ab Januar 2019 eine neue Regelung. Nach dieser erhalten die Verbraucher übersichtliche Informationsblätter zu den Angeboten, um einen besseren Überblick über die Leistungen und Konditionen der jeweiligen Versicherung zu haben. Die Versicherungssparten sind einheitlich gehalten und betreffen die folgenden Bereiche:

  • Versicherungsart
  • Laufzeit der Police
  • Umfang der gedeckten Risiken, Zahlungsweise und Höhe der Prämie

2. Höhere Beiträge bei der Pflegeversicherung

Der seit Jahren vorherrschende Pflegenotstand gab einen entscheidenden Impuls für die Beitragssteigerung in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Zum 1. Januar 2019 steigt der Beitrag um 0,5 Prozentpunkte, sodass er nun 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens ausmacht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommen für diesen Beitrag jeweils zur Hälfte auf. Der Zuschlag für kinderlose Personen über 23 bleibt bei 0,25 Prozentpunkte. Sie müssen ab 2019 3,3 Prozent ihres Bruttoeinkommens für die Pflegepflichtversicherung zahlen.

3. Keine staatliche Nothilfen für Hochwasseropfer in Bayern mehr

Ab dem 1. Juli 2019 gibt es im Freistaat Bayern keinerlei Soforthilfen von staatlicher Seite bei Naturkatastrophen mehr. Dies ist eine Reaktion des süddeutschen Bundeslandes auf die Zunahme von Wetterextremen. Zudem soll verdeutlicht werden, dass Staatshilfen kein Ersatz für fehlende Versicherungen sind. Aus diesem Grund sollten Hauseigentümer überprüfen, inwiefern in ihrer Wohngebäudeversicherung Naturgefahren abgedeckt sind. Zum Abschluss von Zusatzversicherungen wird geraten (mehr Informationen unter Gebäudeversicherung Test).

4. Niedrigere Beiträge in PKV und GKV

Ab Januar 2019 müssen Arbeitgeber 50 Prozent der kassenindividuellen Zusatzbeiträge übernehmen, wodurch die Arbeitnehmer entlastet werden. Darüber hinaus senken einige Krankenkassen die Höhe ihrer Zusatzbeiträge. Selbständige können sich ebenfalls über eine Entlastung freuen. Der Mindestbetrag für Geringverdiener wird in der Privaten Krankenversicherung drastisch abgesenkt. Personen, die Krankengeld oder Mutterschaftsgeld erhalten, zahlen während dieser Zeit keine Beiträge mehr.

5. Beiträge für Arbeitslosenversicherung sinken

2019 sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung auf 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens. So niedrig war er seit 1980 nicht mehr. Unverändert bleibt, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Beitrag jeweils hälftig zahlen. Der Anteil des Arbeitnehmers liegt demnach bei 1,25 Prozent bis zur derzeitigen Beitragsbemessungsgrenze von 6.700 Euro Monatseinkommen in den alten Bundesländern und 6150 Euro in den neuen Bundesländern.

Neuerungen 2019: Arbeit

1. Arbeitgeberzuschuss für Betriebsrenten

Wer als Arbeitnehmer einen Teil seines Bruttolohns sozialversicherungsfrei in eine betriebliche Altersversorgung einzahlt, kann 2019 einen Zuschuss von dem Arbeitgeber verlangen. Bis 2019 fand die Beteiligung des Arbeitgebers auf freiwilliger Basis statt. Handelt es sich um einen Neuvertrag mit einem Datum ab dem 1. Januar 2019, müssen Arbeitgeber den umgewandelten Beitrag ihres Angestellten um 15 Prozent erhöhen.

2. Erleichterung von Betriebsrenten aus Pensionskassen

Für all jene Arbeitnehmer, die nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses allein einen Beitrag in die Pensionskasse leisteten, gilt ab 2019, dass sie keinerlei Beiträge zur gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung entrichten müssen. Der Arbeitnehmer kann außerdem eine Erstattung der Beiträge beantragen, die er in den letzten Jahren zu viel gezahlt hat.

3. Mehr Sonderausgaben in Steuererklärung bei Basisrente angeben

Jeder, der die sogenannte Basisrente bezieht, hat 2019 die Möglichkeit, einen größeren Anteil seiner Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung anzugeben. So erhöht sich der steuerliche Höchstbetrag zur Rürup-Rente auf 24.305 Euro. Beachtenswert ist ferner, dass das Finanzamt ab 2019 88 Prozent der entrichteten Beiträge als Sonderausgaben anerkennt. Im Jahr zuvor lag der Wert bei 86 Prozent. Dies bedeutet, dass höchstens 21.388 Euro als Sonderausgaben abzugsfähig sind. Die Beträge verdoppeln sich allerdings, wenn Lebenspartner gemeinsam veranlagt sind (weitere Informationen unter Rürup-Rente Test).

4. Leichte Erhöhung der Hartz IV-Sätze

2019 steigen die Regelsätze für Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe ein wenig an. Ein Alleinstehender bekommt ab dem 1. Januar 2019 424 Euro pro Monat (zuzüglich 8 Euro). Paare erhalten jetzt 382 Euro (zuzüglich 7 Euro). Jedes Jahr wird eine automatische Anpassung der Regelsätze auf Basis der Entwicklung von Preisen und Löhnen vorgenommen.

5. Mindestlohn steigt

Seit dem 1. Januar 2019 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn um 0,42 Euro.2020 wird dieser um weitere 0,16 Euro steigen. Der Mindestlohn liegt damit ab 2019 bei von 9,19 Euro pro Stunde haben.

Neuerungen 2019: Geld

1. Erhöhung der Strompreise

2019 bringt höhere Strompreise mit sich, obgleich die Ökostromumlage sowie andere staatliche Abgaben sinken. Die Beschaffungspreise für die Stromversorger sind jedoch gestiegen und sie geben die Mehrkosten an die Verbraucher weiter.

2. Neue Geldscheine

Ende Mai 2019 gehen neue 100- und 200-Euro-Scheine in den Umlauf. Sie verfügen über bessere Sicherheitsmerkmale, die eine Fälschung der Banknoten erschweren sollen. Ein Vorteil für den Verbraucher ist, dass die Geldscheine kleiner sind und damit besser ins Portemonnaie passen.

3. Erhöhte Rentenzahlungen

Ab dem 1. Juli 2019 erhöhen sich die Renten in den alten Bundesländern um 3,18 Prozent und in den neuen Bundesländern um 3,91 Prozent. Dies führt zu einer Mehrzahlung von rund 45 Euro pro Monat. Darüber hinaus gelten ab dem 1. Januar 2019 neue Konditionen für die Mütterrente II. Für alle Kinder, deren Geburtsjahr vor 1992 liegt, bekommen Mütter undVäter nun 2,5 anstelle von 2 Entgeltpunkten. Um davon zu profitieren, müssen sie den überwiegenden Teil der Erziehungsarbeit geleistet haben.

4. Anstieg des Kindergeldes

Ab dem 1. Juli 2019 gibt es für Eltern 10 Euro mehr Kindergeld pro Kind und Monat. Der Kinderfreibetrag, der anstelle von Kindergeldes genutzt werden kann , erhöht sich bereits ab Januar 2019 von 4788 Euro auf 4980 Euro.