Bausparverträge
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Veröffentlicht: 24.11.2014
Aktualisiert: 24.11.2014

Die Bausparkasse LBS Bayern löst 26.000 alte Bausparverträge auf

Wohl um Zinsversprechen von bis zu 3,5% zu entgehen hat die LBS 26.000 Bausparverträge zum Mai 2015 gekündigt. Ob die Kündigung rechtlich gesichert ist, bleibt zunächst ungeklärt.
Bausparverträge waren in Zeiten der hohen Kreditzinsen eine gute Alternative für alle die, die günstig ein Eigenheim bauen oder sanieren lassen wollten. Normalerweise fallen die Zinsen für Ansparsummen bei Bausparverträgen geringer aus, als bei den Sparkassen und Banken. Da es sich hier um ältere Verträge handelt, bei denen die Konditionen zu Vertragsabschluss festgelegt wurden, stehen den Besitzern jedoch höhere Zinsen zu, als sie in der Mini-Zinspolitik momentan erreichen können. Aktuell würden die Sparer gerade 0,25% Zinsen auf das Ersparte bekommen.
Betroffen sind Bausparer, deren Verträge seit mindestens 10 Jahren zuteilungsreif sind, das heißt, dass sie die geforderte Mindestsumme angespart haben und sofort ihr Darlehen abrufen könnten. Viele Sparer nutzen das Darlehen jedoch nicht und zahlen weiterhin ein um noch mehr anzusparen.
Bis jetzt wurden von den Bausparkassen (Bausparkassen im Test) vor allem Verträge aufgelöst, bei denen die Bausparsumme überschritten wurde, sodass rechtlich einwandfrei ein Kündigungsgrund auf Seiten der Kassen bestand. Verbraucherschützer kritisieren das Vorgehen der LBS Bayern; diese hält jedoch daran fest, dass die Kündigungen rechtlich gesichert sind.

Wie funktioniert Bausparen?

Bausparen beruht auf der Grundlage, dass viele Menschen gemeinsam in einen Topf sparen. Wenn ein Einzelner für ein Haus spart, so wird er dafür viele Jahre brauchen. Sparen jedoch mehrere gemeinsam, so kann der erste bereits nach kurzer Zeit anfangen, ein Haus zu bauen. So besteht das Prinzip auch heute noch:

1. Vertragsabschluss
Zunächst einigen sich Bausparer und Kasse darauf, welche Baussparsumme benötigt wird. Davon wird der Sparer einen Teil ansparen und nach einer Wartezeit den Rest als Darlehen zugeteilt bekommen, welches dann mit meistens im Vorhinein vereinbarten Zinsen getilgt wird. Auch wird bei Vertragsabschluss festgelegt, welcher Zinssatz für das Ersparte dem Bausparer zukommt. Dieser liegt meistens unter dem Niveau einer anderen Sparanlage, da es hier vor allem um die schnelle Finanzierung (Baufinanzierung im Test) eines Eigenheims zu günstigen Konditionen geht.
2. Ansparphase
In der nächsten Phase zahlt der Sparer in bestimmten Abständen Beiträge auf sein Bausparkonto, um nach und nach die vereinbarte Ansparsumme als Anteil zur gesamten Bausparsumme zu sparen. Darauf bekommt er die vereinbarten Zinsen.
3. Zuteilungsphase
Wird die Mindestsumme erreicht, muss eine Zeit gewartet werden, bis dem Sparer das Darlehen zugeteilt wird, und sein Vertrag somit „reif“ ist.
4. Darlehen
Danach kann sich der Sparer die Ansparsumme und das Darlehen auszahlen lassen, um seine Immobilie zu finanzieren. Dieses wird dann nach und nach zurückgezahlt.

Warum lösen Bausparkassen die Verträge auf?

Immer weniger Bausparer nutzen das Darlehen und profitieren stattdessen von den mittlerweile ungewöhnlich hohen Zinsen, um weiter Geld anzusparen. Dadurch haben die Bausparkassen weniger Erträge durch Zinseinnahmen und gleichzeitig für die momentane Situation hohe Ausgaben für Zinsen. Da die betroffenen Verträge bereits mindestens 10 Jahre alt sind und dementsprechend bereits große Ansparsummen enthalten, fallen hierbei hohe Summen an Zinsen an. Dies ist vor allem für die Bausparkassen ein Problem, wenn davon auszugehen ist, dass die betroffenen Bausparer auch in nächster Zeit nicht vorhaben, ihr Darlehen zu nutzen.

Bausparverträge

 

Wie werden die Bausparkassen die Verträge los?

Bausparkassen versuchen bereits seit einiger Zeit, die Bausparer in neuere Verträge zu gültigen Konditionen umzuschichten. Zudem werden Verträge gekündigt, bei denen die Baussparsumme erreicht und überschritten wird. Nun werden auch 10 Jahre alte Bausparverträge aufgelöst, bei denen die Bausparsumme noch nicht erreicht wurde, welche jedoch bereits „reif“ sind. Ebenso werden Prämien für die Kündigung oder Umschichtung des Vertrages angeboten. Eine weitere Strategie der Bausparkassen ist es, Kunden dazu zu bewegen, einen Darlehensverzicht unterschreiben zu lassen, mit welchem der Vertrag ebenfalls rechtlich einwandfrei gekündigt werden kann. Mit der Kündigung bietet die LBS ihren Kunden an, das Guthaben entweder auszahlen zu lassen, oder zu den gültigen Konditionen wieder anzulegen.

Was können Betroffene tun?

Es ist ratsam als Betroffener zu versuchen, gegen die Kündigung vorzugehen, wenn man regelmäßig einzahlt und die Bausparsumme noch nicht erreicht hat. Es gibt noch keine höchstrichterlichen Entscheidungen zu solchen Fällen, es besteht jedoch Zweifel daran, ob die Kündigung durch die Bausparkassen rechtens ist. Wer eine Rechtschutzversicherung hat, sollte sich also einen Anwalt nehmen.
Im Ersten Schritt sollte jedoch der Kündigung fristgerecht schriftlich widersprochen und der Ombudsmann eingeschaltet werden.
Wer nicht reagiert, dessen Guthaben wandert zunächst auf ein Zinsloses Zwischenkonto.

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Fazit

Wer einen Altvertrag hält und befürchtet, von einer Kündigung betroffen zu werden, sollte zunächst in Ruhe die Entwicklungen abwarten. Verträge, die noch nicht zugeteilt sind, können momentan nicht gekündigt werden. Wer auf einen Bausparvertrag angewiesen ist, da er für eine Immobilie spart, der könnte für den Fall der Kündigung bereits alternative Bausparkassen vergleichen oder einen Immobilienkredit in Erwägung ziehen.