Ihre private Pflegeversicherung jetzt kostenfrei berechnen

1995 - 2006
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Bei der Pflegepflichtversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung für jedes Mitglied der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung. Im Fall einer Pflegebedürftigkeit bietet die Pflegepflichtversicherung eine finanzielle Unterstützung. In den meisten Fällen deckt sie jedoch nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Pflegekosten ab. In der Regel schließen Sie die Pflegepflichtversicherung bei dem Anbieter ab, bei dem Sie auch krankenversichert sind.

Mit einer Pflegezusatzversicherung ergänzen Sie Ihre Pflegepflichtversicherung, um sich zusätzlich gegen die finanziellen Risiken einer Pflegebedürftigkeit abzusichern.

Als pflegebedürftig gilt, wer in seiner Selbständigkeit und in seinen Fähigkeiten so beeinträchtigt ist, dass er auf die Hilfe anderer angewiesen ist. Die Pflegebedürftigkeit muss dabei durch ein Gutachten bestätigt sein.

Über die Einstufung und Genehmigung eines Pflegegrades entscheidet die Pflegekasse.

Die Angabe zu bestehenden Krankheiten benötigen wir für die Einschätzung Ihres Gesundheitszustandes. Bei schweren oder chronischen Vorerkrankungen können wir Ihnen einen Versicherungsschutz wahrscheinlich nur zu erschwerten Bedingungen anbieten.

Zu schweren oder chronischen Krankheiten zählen zum Beispiel ALS, Demenz / Alzheimer, HIV / AIDS, Querschnittslähmung, Gehirnblutung, Leberzirrhose, Multiple Sklerose oder Parkinson.