Artikel von

Gebäudeversicherung – Was ist bei einem Wasserschaden zu beachten?

Der Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung stellt meistens eine sehr hohe Investition für den Käufer dar. Um eine gute Gebäudeversicherung kommen Käufer somit nicht herum, denn größere Schäden können schnell die Existenz gefährden.

Wasserschäden kommen vergleichsweise häufig vor und verursachen mitunter hohe Reparaturkosten. Grundsätzlich werden Wasserschäden durch die Gebäudeversicherung abgedeckt. Doch welche spezifischen Fälle sind bei einer Wohngebäudeversicherung eingeschlossen und welche nicht? Dies ist abhängig von der jeweiligen Leitungswasserversicherung, die ein Bestandteil der Gebäudeversicherung ist – s. a. Gebäudeversicherungen im Test.

Welche Schäden sind versichert?

Wenn Wasser aus Rohren oder dazu gehörenden Schläuchen austritt, ist der Wasserschaden durch eine Gebäudeversicherung grundsätzlich abgedeckt. Voraussetzung ist allerdings, dass Kälte oder andere äußere Einflüsse zu dem Rohrbruch geführt haben. Folgendes ist in dem Fall u. a. versichert:

  • Wasserversorgung
  • Sanitäreinrichtungen
  • Wasserlöscheinrichtungen
  • Heizungen, Boiler und sonstige Heizkörper

Welche Schäden sind nicht versichert?

Nicht jeder Wasserschaden ist von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. So ist ein Schaden durch Grund- und Hochwasser, Reinigungswasser, Lawinen oder durch Sturm und Regen bei nicht geschlossenen Fenstern und Türen in der Regel nicht abgesichert. Aber auch folgende Dinge sind meistens nicht in einer Gebäudeversicherung inbegriffen:

  • Schimmelpilze aufgrund der Feuchtigkeit der Luft
  • Wasser aus Behältern wie beispielsweise Gießkannen oder Eimer
  • Wasser durch die Dachentwässerung
  • Wasserschäden an Gebäuden, welche sich noch im Bau befinden

Auch die Frage, wer den Schaden verursacht hat, ist relevant. So wird ein von externen Personen verursachter Schaden an einer Immobilie meistens von der Haftpflichtversicherung des Verursachers oder dem Verursacher selbst gezahlt.

Die Faustregel:

Im Allgemeinen kann man sagen, dass durch Leitungswasser verursachte Wasserschäden von der Gebäudeversicherung übernommen werden. Dem gegenüber steht ein Schaden, der „von außerhalb“ kommt. Dieser ist zumeist nicht Bestandteil der Versicherung. Doch dies wird von verschiedenen Versicherungen anders gehandhabt.

Zusatzversicherung – Können weitere Schäden zusätzlich versichert werden?

Im Regelfall bietet eine Wohngebäudeversicherung die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung abzuschließen. Diese schließt meistens Elementarschäden und sonstige von außen wirkende Schäden für einen Aufpreis in den Versicherungsschutz ein. Ob sich so eine Zusatzleistung lohnt, ist immer im Einzelfall zu klären.